Personenschaden in der Kfz-Haftpflicht

Schützt dich vor finanziellen Folgen bei Verletzung oder Tod anderer Personen nach einem Unfall

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Das Wichtigste in Kürze: Das ist ein Personenschaden in der Kfz-Versicherung

Werden eine oder mehrere Personen durch einen Unfall mit einem Auto verletzt, invalide oder getötet, handelt es sich um einen Personenschaden. Versichert sind andere Verkehrsteilnehmer – Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer – sowie die Insassen des Autos, mit dem der Unfall verursacht wurde. Einzig der Fahrer ist durch seine eigene Kfz-Haftpflicht nicht abgesichert. 

Da eine Teilkasko und Vollkasko auch immer eine Kfz-Haftpflicht beinhalten, sind Personenschäden in allen Deckungen der Kfz-Versicherung abgedeckt.

Leistungen bei einem Personenschaden

Sollte dir ein schlimmer Unfall passieren, bei dem andere Personen verletzt oder sogar getötet werden, sind die daraus entstandenen Schäden und Verletzungen je geschädigter Person bis zu 15 Mio. € (maximal 100 Mio. € pro Schadensfall) versichert. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme bei einem Personenschaden liegt bei 7,5 Millionen Euro pro Unfall.

Schadensersatz in Form von Geld

Bei berechtigten Schadenersatzansprüchen leisten wir in Form von Geld.

Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche

Unbegründete Schadensersatzansprüche, zum Beispiel aufgrund von Teilschuld, wehren wir auf unsere Kosten für dich ab.

Sichere dich gegen hohe Kosten bei Personenschäden ab

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Unfall mit Personenschaden

Das zahlt die Kfz-Haftpflicht einem Geschädigten

Zu den Kosten, vor denen wir dich bei einem Personenschaden schützen, gehören:

  • Heilungs- und Folgekosten bei Verletzungen (Arztrechnungen, Hilfsmittel, Reha-Kosten etc.)
  • Schmerzensgeld (auch bei psychischen Verletzungen)
  • Verdienstausfall
  • Unterhaltsansprüche (Diese können beispielsweise dann entstehen, wenn der Geschädigte nach dem Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann)
  • Beerdigungskosten
  • Hinterbliebenengeld (Schmerzensgeld für die Angehörigen der getöteten Person)

Schütze dich selbst gegen Unfallfolgen

Sichere dich als Fahrer mit dem Fahrerschutz ab

Die KFZ-Haftpflichtversicherung schützt dich vor Ansprüchen von Unfallgegnern und den Insassen deines eigenen Autos. Erleidest du selbst durch einen Unfall, an dem du mit Schuld trägst, Verletzungen, musst du für die Folgekosten, zumindest teilweise, selbst aufkommen. Möchtest du dich selbst absichern, kannst du den Fahrerschutz dazu buchen.

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