Schützt dich vor finanziellen Folgen bei Verletzung oder Tod anderer Personen nach einem Unfall
Werden eine oder mehrere Personen durch einen Unfall mit einem Auto verletzt, invalide oder getötet, handelt es sich um einen Personenschaden. Versichert sind andere Verkehrsteilnehmer – Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer – sowie die Insassen des Autos, mit dem der Unfall verursacht wurde. Einzig der Fahrer ist durch seine eigene Kfz-Haftpflicht nicht abgesichert.
Da eine Teilkasko und Vollkasko auch immer eine Kfz-Haftpflicht beinhalten, sind Personenschäden in allen Deckungen der Kfz-Versicherung abgedeckt.
Sollte dir ein schlimmer Unfall passieren, bei dem andere Personen verletzt oder sogar getötet werden, sind die daraus entstandenen Schäden und Verletzungen je geschädigter Person bis zu 15 Mio. € (maximal 100 Mio. € pro Schadensfall) versichert. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme bei einem Personenschaden liegt bei 7,5 Millionen Euro pro Unfall.
Bei berechtigten Schadenersatzansprüchen leisten wir in Form von Geld.
Unbegründete Schadensersatzansprüche, zum Beispiel aufgrund von Teilschuld, wehren wir auf unsere Kosten für dich ab.
Top-Schutz bei Sach- und Vermögensschäden an Dritte in Höhe von bis zu 100 Mio. Euro.
Erhöhte Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht deines Mietwagens im Urlaub.
Zusammenstoß mit einem Tier – egal welches: Wir decken die entstandenen Schäden ab.
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