Für Carsharing und Mietwagen:

Reduziere deine Selbstbeteiligung

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Weniger Selbstbeteiligung

Reduziere deine Selbstbeteiligung bei Carsharing- und Miet-Pkws auf die bei FRIDAY für den Schaden gültige Summe.

Schutz ohne Zusatzkosten

Zusätzliche und meist kostspielige Versicherung oder Zusatzgebühren bei Carsharing- und Miet-PkW-Anbietern werden unnötig.

Weniger Risiko und Stress

Ein Unfall ist ärgerlich genug, da solltest du dich nicht auch noch über eine hohe Selbstbeteiligung ärgern.

Keine Kostenfalle mehr

bei Carsharing und Mietwagen

Entsteht ein Schaden bei Carsharing oder Autovermietung, trägst regelmäßig du als Fahrer die Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung. Diese Kosten können je nach Anbieter im Markt derzeit auf bis 1.500 Euro steigen. Zwar greift die Vollkaskoversicherung des Carsharing- oder Mietwagen-Anbieters, doch der Kunde muss einen wesentlichen Anteil selbst tragen. Nur gegen eine zusätzliche und meist kostspielige Versicherung oder Zusatzgebühr können Kunden diese Kosten reduzieren.

FRIDAY macht solche zusätzlichen Versicherungen unnötig. Für Kunden mit Teil- oder Vollkasko reduziert FRIDAY die Selbstbeteiligung auf die Höhe des im Vertrag mit FRIDAY gewählten Selbstbehalts.

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Diebstahl

Jemand stiehlt das Radio oder den Airbag? Versichert! Gilt auch für den Einbruchschaden.

Grobe Fahrlässigkeit

Ist in der Kasko bei Unfällen durch dich oder einen berechtigten Fahrer abgesichert.

FAQ

  • Was ist versichert?

    Wenn bei der Anmietung und nicht gewerbsmäßigen Nutzung von einem Carsharing- oder Mietwagen mit einem gewerbsmäßigen Vermieter oder über eine gewerbsmäßig betriebene Carsharing-Plattform eine Selbstbeteiligung vereinbart wird, reduziert FRIDAY diese im Falle eines Kaskoversicherung-Schadens auf die bei FRIDAY für das Schadenereignis gültige Selbstbeteiligung. Die Höchstentschädigungsleistung beträgt jährlich maximal 1.000 €. Es wird nur der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Die Inanspruchnahme ist nur insoweit möglich, als durch anderweitige Versicherungen keine oder keine volle Deckung des entstandenen Schadens erreicht wird.

  • Wann gilt die Versicherung?

    Voraussetzung für die Reduzierung der vereinbarten Selbstbeteiligung ist die Nutzung des Carsharing- oder Mietwagens durch eine zum Schadenzeitpunkt bei FRIDAY versicherte Person und innerhalb des versicherten Geltungsbereichs.

  • Was ist nicht versichert?

    Schäden am Carsharing- oder Mietwagen, die eintreten, während die versicherte Person gegen die Nutzungsbedingungen oder den Rahmenvertrag des Carsharing- oder Mietwagen-Betreibers verstößt. Schäden am Carsharing- oder Mietwagen, die durch irgendeine andere Versicherung erfasst sind. Servicegebühren, welche durch den Carsharing- oder Mietwagen-Betreiber im Schadenfall gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden.

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FRIDAY ist Teil der Schweizer Baloise Gruppe.

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