Sein Auto verleihen – an Freunde oder Familie ist Usus in Deutschland. Frei nach dem Motto: Passieren wird schon nichts. Doch es gibt ein paar Dinge zu beachten beim Verleihen deines Autos: FRIDAY erläutert den Unterschied zwischen Mieten und Leihen und gibt dir ein paar Tipps, auf die du in jedem Fall achten solltest, wenn du dein Auto an Freunde und Bekannte verleihst.
Es gibt einige bekannte Plattformen, bei denen Privatpersonen ihr Auto zur Vermietung anbieten können. In der Regel genügen bei der Anmeldung Angaben zum Fahrzeugtyp, Alter, Zustand des Autos und schon lässt sich das eigene Auto von Dritten mieten. In urbanen Gebieten, wie zum Beispiel in Berlin, Hamburg oder München werden zudem Carsharing-Anbieter immer beliebter und gewinnen an Popularität. Die Gründe für die wachsende Beliebtheit von Carsharing sind vielfältig: Die einen wollen ihren ökologischen Fußabdruck durch Carsharing verringern und verleihen ihr Auto, die anderen wollen mit Hilfe von Carsharing Kosten einsparen, indem sie die Betriebskosten des eigenen Autos auf mehrere Nutzer aufteilen. Aber auch bei Umzügen, für Wochenendtrips oder auf langen Fahrten lohnt es sich, wenn man das eigene Auto auch verleihen kann. Aufpassen solltest du, wenn du Geld für den Verleih deines Autos nimmst. Denn als Leihen gilt nur, was unentgeltlich überlassen wird. Ansonsten steht juristisch der Begriff "Miete" im Raum. Die meisten Menschen machen sich dabei kaum Gedanken über den Versicherungsschutz, frei nach dem Motto "passieren wird schon nichts". Wenn aber doch? FRIDAY erläutert dir, was du wissen solltest beim Auto verleihen – und wenn Dritte dein Auto mieten.
Sobald du dein Auto zur Verfügung stellst und dafür ein Entgelt bekommst, vermietest du dein Auto. Bekommst du kein Entgelt, verleihst du dein Auto. Der Unterschied ist wichtig, da sich Miete und Verleih vor dem Gesetz unterscheiden. Verleihst du dein Auto ist es recht unkompliziert, weil du nicht für eine volle Gebrauchstauglichkeit des Autos verantwortlich bist. Wenn also das Radio im Auto nicht funktioniert, ist dies kein Mangel. Doch solltest du verschweigen, dass die Bremsen des Autos nicht funktionieren, ist das grob fahrlässig oder gar eine vorsätzliche Handlung. Die Person, die sich das Auto leiht kann dich dann dafür haftbar machen, wenn daraus ein Schaden entsteht. Eine Person, die dein Auto mietet hat umfangreichere Rechte als jemand, der dein Auto leiht. Bei einem Unfall entstehen dann schnell komplizierte Verhältnisse. Etwa wenn der Mieter wiederum dein gemietetes Auto seinem Sohn verleiht, der einen Unfall verursacht. Wenn also Dritte dein Auto mieten, solltest du dich rechtlich absichern und in jedem Fall einen Mietvertrag für dein Auto aufsetzen. Wenn auch fremde Personen dein Auto mieten können sollen, bietet es sich zudem an, dein Auto auf Carsharing-Plattformen anzumelden. Hier sind meist die rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben.
Der Unfall mit deinem Auto stellt eine Freundschaft wohl am ehesten auf den Prüfstand. Denn dann stehen gleich mehrere Punkte zur Klärung an. Zwar zahlt die Kfz-Haftpflicht für den Schaden, der einem Dritten entsteht, wenn der Fahrer deines Autos schuldhaft einen Unfall verursacht. Mit dem Schaden an deinem Auto sieht es dabei aber anders aus, denn die private Haftpflicht deines Freundes oder deiner Freundin kommt dafür nicht auf. Und deine Vollkaskoversicherung zahlt zwar, stuft allerdings deine Schadenfreiheitsklasse zurück – und die Beiträge deiner Autoversicherung steigen. Unter Umständen bleibt noch ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt, den du zahlen musst. Besser also, du machst dir vorher Gedanken – und klärst mit deinem Freund oder Familienmitglied im Vorfeld ab, wer von euch für welche Kosten aufkommt. Auch bei einer bestehenden Vollkasko – denn die Prämien zahlst du später sonst aus eigener Tasche.
Aber es muss ja nicht gleich in die Vollen gehen. Schlägt der Blitzer zu, weil deine Freundin die Geschwindigkeit übertreten hat? Oder steckt hinter der Scheibe ein Strafzettel fürs Falschparken? Das macht einen Unterschied. Für die Geschwindigkeitsübertretung ist der Fahrer eines Fahrzeugs zuständig – nicht du als Halter. Denn sogenannte Bußgeldverfahren richten sich gegen den Fahrer. Wenn du also einen Zeugen- oder Anhörungsbogen nach einer Geschwindigkeitsübertretung erhältst, erfasst du dort den tatsächlichen Fahrer – den Entleiher. Geht die Sache dann vor Gericht, erfolgt ein Vergleich des Blitzer-Fotos mit deiner Person und der Richter muss beweisen, dass das Foto dich abbildet. Bist du nicht gefahren, besteht also kein Grund zur Sorge. Beim Parkverstoß liegt die Sache anders – das Ticket geht an dich als Halter. Gut, wenn ihr vorher geklärt habt, wer dann zahlt.
Es gibt noch einen weiteren Punkt, den du beim privaten Carsharing beachten solltest: Ob nämlich Freund, Schwiegervater oder Enkel als Fahrer eingetragen sind. Bekommt deine Versicherung beim Auto verleihen Wind davon, dass ein nicht eingetragener Fahrer dein Auto lenkt, gibt es finanzielle Nachforderungen. So etwa bei einem Unfall. Unabhängig von der Unfallregelung fordert der Versicherer dann in der Regel mindestens den Beitrag rückwirkend für das Versicherungsjahr ein, der mit dem zusätzlichen Fahrer fällig gewesen wäre. Denn die Versicherungsprämie richtet sich in ihrer Höhe auch nach der Anzahl der Fahrer, die dein Auto fahren – und auch deren Alter. Und je weniger Fahrer eingetragen sind, desto geringer deine Prämie. Die Versicherung wirft dir also vor, auf ihre Kosten gespart zu haben – und einen Fahrer absichtlich nicht eingetragen zu haben. Manchmal wird dann sogar die doppelte Jahresprämie fällig. Einem Freund oder einer Freundin einfach so das Auto zu leihen, kann also teuer werden.
Inzwischen schließen einige Versicherungen den Lebenspartner ohne Zusatzkosten ein – FRIDAY auch! Damit bringt das Eintragen lassen nur Vorteile mit sich.
Keine Regel ohne Ausnahme: Fährt ein fremder Fahrer in einem Notfall, liegen die Dinge für die Versicherung anders. Wird dir also auf der Autobahn schlecht oder du bist aus einem anderen Notfall heraus nicht mehr in der Lage, deinen Wagen zu steuern, darf auch ein Freund ran. Oder: Deine Mutter, die auf deine Tochter aufpasst, muss diese bei einer Verletzung ins Krankenhaus fahren. Das darf sie dann natürlich mit deinem Wagen tun. Der Versicherer brummt dir in solchen Fällen keine Vertragsstrafe in Form eines „Bußgelds“ auf. Also: Eigenes Auto verleihen - ja, aber nur im Notfall.
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Wenn du deine Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko abschließt, weißt du meist, wer regelmäßig Fahrer deines Autos ist. Besser, du gibst diese Fahrer gleich mit an. Versicherer berechnen deine zu zahlenden Prämien auch nach dem Kriterium „Fahrer“. Zwar werden für Fahranfänger zwischen 18 und 24 Jahren höhere Prämien fällig, dafür fällt keine Vertragsstrafe bei einem Unfall auf einen nicht eingetragenen Fahrer an.
Freundschaft ist Freundschaft – klar gehört sein Auto verleihen für viele dazu. Aber wenn du vorher per Schriftform klärst, wer für welche Dinge gerade steht, riskiert ihr nicht gleich die Freundschaft, wenn mal etwas passiert. Wer ein Auto leiht, haftet nämlich für alle Schäden nach Zivilrecht. Auch in einer bestehenden Vollkasko bleiben genug Kosten über. Wer zahlt die Selbstbeteiligung bei einem Unfall? Wer zahlt die Mehrkosten durch die Hochstufung der Prämien? Manche Haftpflichtversicherer haben für die höheren Prämien sogar eine spezielle Klausel in ihren Verträgen, die den Unfallverursacher bei einem Unfall mit einem geliehenen Fahrzeug schützt. Aber selbst dann bleiben immer noch Kosten übrig. Und: Wer übernimmt das Ticket beim Falschparken? Wenn du in Schriftform festhältst, wer die Kosten trägt, entsteht später kein Streit. Am besten führst du auch ein Protokoll bei Übergabe, welche Dellen und Schrammen an deinem Auto schon bestehen.
Du willst einem Freund, deinem Schwiegervater oder deinem Kind dein Auto verleihen – für eine begrenzte Zeit, den Umzug, die Fahrt in den Urlaub, einen vorübergehenden Mobilitätsengpass? Dafür kannst du bei Versicherern einen separaten Baustein buchen – und dich gegen verschiedene Risiken, wie Übernahme von Vertragsstrafen und Prämiennachzahlungen oder Selbstbeteiligung, auf eigene Kosten absichern. Sogar ein zusätzlicher Vollkasko-Baustein beim Verleihen für diese Person ist möglich.
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