Die Autohaftpflichtversicherung ist Pflicht – ohne diese Kfz-Haftpflicht darf kein Fahrzeug auf die Straße. Die Autohaftpflichtversicherung schützt dabei die Schäden, die Dritten durch einen Unfall entstehen. Sie deckt sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden. Upgrades der Autohaftpflichtversicherung sind die Teilkasko und die Vollkasko. Die Teilkasko deckt bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug – die Vollkasko übernimmt auch Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällen. Lies hier alle Infos und Details zu den drei Bausteinen der Kfz-Versicherung – und triff eine gute Entscheidung, welche Kfz-Versicherung zu dir und deinem Leben passt.
Die Kfz-Versicherung umfasst drei unterschiedliche Bausteine: die Kfz-Haftpflicht, die Kfz-Teilkasko und die Kfz-Vollkasko. Dabei gilt die Kfz-Haftpflicht als die grundlegende Kfz-Versicherung, ohne die kein Auto auf die Straße darf. Ist von der Autohaftpflichtversicherung die Rede, ist die Kfz-Haftpflicht gemeint. Ist die Autohaftpflichtversicherung – oder eben Kfz-Haftpflicht – vom Gesetzgeber aus Pflicht, sind Teilkasko und Vollkasko freiwillige Upgrades.
Die Autohaftpflichtversicherung kommt sowohl für den Fahrer als auch den Halter eines Fahrzeugs auf, wenn diese gegenüber Dritten Schadenersatz leisten müssen. Bist du also schuld an einem Unfall, kommt für die Schäden deine Autohaftpflichtversicherung auf. Zum Beispiel für Schäden wie die Reparaturkosten am fremden Auto. Die Kfz-Haftpflicht kommt aber nicht für die Schäden an deinem eigenen Auto auf. Für solche Schäden, die bei schuldhaftem Verhalten für dich und dein Fahrzeug entstehen, benötigst du eine andere Absicherung.
Die Kfz-Haftpflicht kommt für unterschiedliche Schäden auf, wie:
Deine Autohaftpflichtversicherung sollte für die verschiedenen Schadensfälle möglichst hohe Deckungssummen aufweisen. Per Gesetz sind für Personenschäden eine Mindestsumme von 7,5 Millionen Euro vorgesehen. Für Sachschäden müssen mindestens 1,12 Millionen Euro Deckung bestehen – und für Vermögensschäden 50.000 Euro.
In der Regel bieten die Kfz-Versicherungen jedoch wesentlich höhere Summen an. Der Grund: Bei einem Schaden, dessen Höhe die Deckungssumme übersteigt, bist du selber zur Zahlung der Differenz verpflichtet. Um im Ernstfall ausreichend Sicherheit zu haben, achte also auf möglichst hohe Deckungssummen.
Verursacht ein von der Fahrbahn hochgeschleuderter Stein einen Schaden in deiner Windschutzscheibe, zahlt deine Autohaftpflicht nicht. Ebenso wenig zahlt die Kfz-Haftpflicht überhöhte oder unberechtigte Forderungen, die ein Unfallbeteiligter an dich stellt. In solch einem Fall funktioniert die Kfz-Haftpflicht sogar als Rechtsschutz.
Das Fahren ohne Kfz-Haftpflicht gilt als Straftat – nur auf privatem Gelände darfst du ein unversichertes Fahrzeug fahren. Darüber hinaus gibt es jedoch besondere Fälle, in denen ein Fahrer trotzdem nicht über eine Autohaftpflichtversicherung verfügt.
In folgenden Situationen und bei nicht vorhandener Kfz-Versicherung gilt:
In der Regel läuft deine Autohaftpflichtversicherung vom 01. Januar bis zum 31. Dezember. Einen Monat vor Ablauf deines Vertrags ist eine Kündigung möglich. Der Stichtag dafür ist also der 30.11. eines Versicherungsjahres. Ohne Kündigung verlängerst du deine Autohaftpflicht automatisch um ein weiteres Jahr. Auch bei einer Anmeldung im laufenden Jahr gilt das Versicherungsjahr bis zum 31.12. Dein Vertrag für die Autohaftpflichtversicherung läuft im ersten Jahr also bis zum 31.12. – und anschließend für ein ganzes Jahr, die vollen zwölf Monate. Einige Versicherungen bieten andere Bedingungen.
Das Sonderkündigungsrecht sieht drei Situationen vor, in denen du innerhalb des Jahres eine Kündigung vornehmen kannst:
In der Kfz-Versicherung gibt es die drei Varianten Kfz-Haftpflicht, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung. Sie unterscheiden sich wie folgt:
In 90 Sekunden weißt du übrigens, was deine Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko für dein Auto bei FRIDAY kostet. Vielleicht ist das schon deine günstige Autoversicherung.
Eine Vollkasko rechnet sich vor allem für Neuwagen oder neuwertige Fahrzeuge. Auch bei Leasingfahrzeugen ist meist einen Vollkasko Vorschrift.
Bei einem gewissen Wert deines Fahrzeugs rechnet sich grundsätzlich die Teilkasko. Ist dein Auto bereits in die Jahre gekommen, ohne dass es gleich ein Oldtimer ist, genügt die Kfz-Haftpflicht.
Die Teilkasko eignet sich in der Regel für Gebrauchtwagen, die bereits älter sind als vier Jahre, jedoch noch Wert besitzen.
Eine Teilkasko übernimmt Schäden, auf die du wenig bis keinen Einfluss hast, wie:
Die Teilkasko trägt Kosten für:
In der Regel übernimmt Teilkasko jedoch nicht die Kosten für:
Teilkasko und Autohaftpflichtversicherung sind in der Vollkasko stets miteingeschlossen. Die Vollkasko leistet jedoch noch wesentlich mehr als die Teilkasko und übernimmt auch Schäden bei:
Ausgeschlossen ist die jedoch die Übernahme von Schäden bei Fahren ohne Fahrerlaubnis, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder bei Vorsatz.
Die Typklasse deines Autos bestimmt sehr stark die Höhe deines Beitrags in der Vollkasko. Das hängt damit zusammen, dass einige Wagentypen zum Beispiel häufiger gestohlen werden oder bei Diebstahl zu Schaden kommen. Vor der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs hast du also den Schlüssel für einen Großteil deiner Kosten selbst in der Hand.
Darüber hinaus kalkuliert deine Kfz-Versicherung deine Vollkasko anhand weiterer Kriterien – so die Anzahl der Unfälle in deiner Region oder das Durchschnittsalter der Fahrer. Die folgenden Faktoren geben den Ausschlag:
Weitere Kriterien für deinen Beitrag sind:
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