Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung: In diesen Fällen darfst du kündigen

Aktualisiert am: 19. September 2024

Die meisten Verträge für die Autoversicherung sind einmal jährlich zum 31.12. kündbar. Das bedeutet, die Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer vorliegen.  Doch auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist kannst du dich mittels Sonderkündigungsrecht von deiner aktuellen Kfz-Versicherung trennen. In welchen Fällen du ein Sonderkündigungsrecht hast und welche Fristen hier gelten, erfährst du in diesem Beitrag.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Es gibt 3 Fälle für ein Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung: Beitragserhöhung, Schadensfall und Fahrzeugwechsel
  • Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Beim Fahrzeugwechsel endet der Vertrag mit der Abmeldung.
  • Die Kündigung muss meist in Textform oder schriftlich erfolgen

Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung

Erhältst du von deinem Versicherer eine Preiserhöhung für deine Autoversicherung, hast du das Recht, die Versicherung zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt allerdings nur dann, wenn die Beiträge nicht aufgrund verbesserter Leistungen angehoben wurden. An dem Tag, an dem dir die Beitragserhöhung zugestellt wurde, beginnt die 4-Wochen-Frist für deine Kündigung.

Sonderkündigungsrecht nach einem Fahrzeugwechsel

Bei einem Fahrzeugwechsel erlischt die Kfz-Versicherung für dein altes Auto, ohne dass du selbst kündigen musst. Die Zulassungsstelle teilt deiner Versicherung nach der Abmeldung mit, dass du nicht mehr Halter des Fahrzeugs bist

Hast du dein Auto verkauft, wird deine Kfz-Haftpflicht sowie deine Teilkasko oder Vollkasko automatisch auf den neuen Halter des Fahrzeugs übertragen. Beiträge, die du bereits gezahlt hast, zahlt dir deine Kfz-Versicherung zurück. Es ist wichtig, dass du deine Versicherung über den Verkauf informierst. So stellst du sicher, dass du nicht verantwortlich bist, falls der Käufer kurz nach dem Kauf einen Unfall hat.

  • Kauf eines Neuwagens: Für dein neues Auto schließt du dann eine neue Autoversicherung ab. So hast du auch mitten im Jahr die Gelegenheit, eine neue günstige Versicherung für dein Auto zu finden.
  • Kauf eines Gebrauchtwagens: Hast du dir ein gebrauchtes Auto gekauft, kannst du entscheiden, ob du die Versicherung des Vorbesitzers übernimmst oder ob du diese mittels Sonderkündigungsrechts kündigst. Behältst du die Autoversicherung des Vorbesitzers, wird der Beitrag mit deinen Daten neu berechnet.

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Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall

Hast du bei deiner Versicherung einen Schaden gemeldet, kannst du nach abschließender Regulierung des Schadens die Autoversicherung wechseln. Da sich nach einem Schaden häufig die Schadenfreiheitsklasse ändert und somit auch die Beiträge steigen, kann sich der Wechsel lohnen. Bevor du dich entscheidest, deine Autoversicherung zu kündigen, lohnt es sich zu vergleichen. Denn auch bei der neuen Versicherung gilt dann die niedrigere Schadenfreiheitsklasse.

Gut zu wissen: Auch der Versicherer hat nach einem Schadensfall ein 4-wöchiges Sonderkündigungsrecht. Kündigungen werden von Versicherungen häufiger ausgesprochen, wenn zu viele Schäden in einem kürzeren Zeitraum passieren.

Kündigungsfrist bei der Sonderkündigung

Egal aus welchem Grund die Sonderkündigung erfolgt, die Frist beträgt immer 4 Wochen. Spätestens am letzten Tag der 4 Wochen, muss deine Kündigung dem Versicherer vorliegen. Es reicht also nicht, die Kündigung an diesem Tag per Post abzusenden.

  • Beitragserhöhung: Von dem Tag an, an dem der Brief mit der Erhöhung in deinem Briefkasten landet oder die Mail an dich versendet wird, hast du 4 Wochen Zeit, deiner Versicherung das Kündigungsschreiben zuzustellen.
  • Fahrzeugwechsel: Hier ist das Kaufdatum des Gebrauchtwagens entscheidend. Du kannst die Versicherung des Vorbesitzers bis zu 4 Wochen nach Fahrzeugkauf mittels Sonderkündigungsrecht kündigen.
  • Schadensfall: Die Frist für die Sonderkündigung beginnt mit dem Tag, an dem die Versicherung deinen Schaden abschließend reguliert und dich über das Ergebnis informiert hat. 

Für die Kündigung reicht die Textform meist aus

Eine Sonderkündigung kann meist in Textform erfolgen. Das bedeutet, eine Kündigung am Telefon ist nicht zulässig. Du musst allerdings auch keine Unterschrift leisten - es sei denn dein Versicherungsvertrag lässt nur eine schriftliche Kündigung zu. Bei der Kündigung per Textform kannst du folgende Wege nutzen:

  • Brief
  • E-Mail
  • Fax
  • Kündigungs-Button 

Bei einigen Online-Versicherern ist die Kündigung mittels Button möglich. So auch bei FRIDAY. Mit dem Klick auf den Button im Kundenportal MyFRIDAY startest du einen schnellen Kündigungsprozess.

Vorlage für die Kfz-Sonderkündigung

Möchtest du deine Kündigung schriftlich oder in Textform verfassen, sollte dein Kündigungsschreiben folgende Angaben enthalten. Nicht bei allen Versicherern sind all diese Angaben notwendig. Du machst aber definitiv nichts falsch, wenn die diese Angeben in deiner Sonderkündigung machst:

  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Versicherungsscheinnummer, optional: Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Grund für den Gebrauch des Sonderkündigungsrechts
  • Nennung des Datums für die fristgerechte Kündigung
  • Kontodaten, damit ausstehende Beiträge zurückgezahlt werden

In diesen Fällen besteht kein Sonderkündigungsrecht für die Autoversicherung

  • Steigender Beitrag durch Steuererhöhung: Erhöht sich dein Beitrag, weil der Gesetzgeber die Versicherungssteuer erhöht, darfst du nicht kündigen
  • Umzug in ein Gebiet mit schlechterer Regionalklasse: Einen Umzug musst du deinem Versicherer mitteilen. Eine andere Regionalklasse kann sich auf deinen Beitrag auswirken. Eine Sonderkündigung ist nicht möglich.
  • Zurückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse: Wirst du in eine andere SF-Klasse eingestuft, ohne dass das mit einem Schadensfall zusammenhängt, kannst du nicht kündigen.

Weitere Fragen zum Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung

  • Habe ich nach einem Todesfall die Kfz-Versicherung des Verstorbenen mittels Sonderkündigungsrecht kündigen?

    Nein, das geht nicht, wenn das Auto des Verstorbenen von einem Erben weitergefahren wird. Die Autoversicherung ist an das Fahrzeug gebunden und geht dann auf den neuen Halter über. Die Kfz-Versicherung muss über den Todesfall informiert werden, damit der Vertrag an den neuen Halter angepasst werden kann. Wird das Fahrzeug vom Erben verkauft, geht der Vertrag auf den Käufer über.

  • Die Kfz-Versicherung kürzt meine Leistungen, darf ich kündigen?

    Ja, auch eine Kürzung von Leistungen ist ein Grund für eine Sonderkündigung. Denn wenn die Leistungskürzung nicht mit sinkenden Beiträgen einhergeht, handelt es sich um eine indirekte Preiserhöhung.

  • Meine Regionalklasse hat sich geändert, kann ich meine Versicherung kündigen?

    Führt die Änderung der Regionalklasse zu einer Preissteigerung deiner Kfz-Versicherung, kannst du sie mit einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Erhöhung kündigen. Das gilt allerdings nur, wenn die Änderung deiner Regionalklasse nicht auf einen Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zurückzuführen ist.

  • Die Typklasse meine Fahrzeugs wurde angepasst, darf ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?

    Ja, du darfst deine Versicherung per Sonderkündigung wechseln, wenn sich dadurch dein Beitrag für die Autoversicherung erhöht.

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Nach mehr als 20 Jahren in der Versicherungsbranche ist Andreas unser Experte für Produkt und Underwriting. Seit 2021 ist er Teil von FRIDAY und leitet das Operations Team. Er weiß also ganz genau, welche Fragen und Probleme unsere Kunden rund um das Thema Versicherungen umtreiben.

Bei FRIDAY arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Bereichen eng zusammen. Wir investieren viel Zeit und Energie, um dir in unserem Magazin umfassende und hilfreiche Artikel zur Verfügung zu stellen. Damit dabei auch immer alles seine Richtigkeit hat, werden unsere Texte von unseren FRIDAY-Experten aus den jeweiligen Fachbereichen geprüft.

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