Bist du mit dem Preis oder der Leistung deiner Versicherung nicht mehr zufrieden, lohnt es sich zu wechseln. Der 30. November ist oft der jährliche Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Denn deine Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Ende des Versicherungsjahres beim Anbieter eingegangen sein. Da die meisten Verträge an das Kalenderjahr gebunden sind, gilt dieser Tag als letzter Kündigungstermin.
70 % der Kfz-Versicherungen laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Einen Monat vor Vertragsende muss die Kündigung beim aktuellen Versicherer eingegangen sein. Das bedeutet, dass der Stichtag für die Kündigung deiner Kfz-Versicherung der 30. November ist.
Wichtig: Es reicht nicht aus, den Brief am 30. November in den Briefkasten zu werfen – die Kündigung muss an diesem Tag bereits bei deiner aktuellen Versicherung angekommen sein. Du kannst deine Kfz-Versicherung aber auch unabhängig vom Stichtag wechseln, zum Beispiel, wenn die Beiträge erhöht werden, du ein neues Fahrzeug anmeldest oder nach einem Schadensfall.
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Bei einigen Kfz-Versicherungen beginnt das Versicherungsjahr an dem Tag, an dem du den Vertrag abschließt, und läuft für 12 Monate. Schließt du deine Kfz-Versicherung zum Beispiel am 10. Juni ab, endet sie am 9. Juni des folgenden Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt auch für unterjährige Verträge einen Monat. Dein Stichtag für die Kündigung ist also der 8. Mai – und nicht der oft genannte 30. November aus der Werbung.
Hinweis: Alles, was du zum Kfz-Versicherungswechsel wissen musst, haben wir übersichtlich in einem eigenen Ratgeber zum Thema zusammengefasst.
Das Sonderkündigungsrecht für den Versicherungswechsel ist nicht an ein festes Datum gebunden, es gibt also keinen Stichtag. Stattdessen kannst du von diesem Recht bei bestimmten Ereignissen Gebrauch machen, wie zum Beispiel in diesen Fällen:
Du hast 14 Tage nach Erhalt deines Versicherungsvertrags das Recht, diesen gemäß § 312g BGB zu widerrufen. Auf dieses Widerrufsrecht muss man dich schriftlich hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, verlängert sich deine Widerrufsfrist. Das ist wichtig, falls du kurzfristig einen günstigeren Tarif oder einen besseren Versicherungsschutz bei einem anderen Anbieter findest. Mit deinem Widerrufsrecht kannst du also auch nach Abschluss deiner neuen Kfz-Versicherung noch einmal wechseln.
Eine gesonderte Kündigung mit einem Stichtag ist nicht nötig, wenn du dein Fahrzeug nach einem Unfall mit Totalschaden verschrottest oder verkaufst. Deine Kfz-Versicherung endet dann zum Tag der Abmeldung des Fahrzeugs.
Nein, die Autoversicherung ist nicht immer zum 30.11. kündbar. Der 30. November ist nur der Stichtag für Verträge, die sich am Kalenderjahr orientieren und zum 31.12. enden. Bei anderen Verträgen, die über ein abweichendes Versicherungsjahr laufen, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf des Vertrags.
Die Frist für deine außerordentliche Kündigung beim Sonderkündigungsrecht beträgt einen Monat, gezählt ab dem Tag, an dem du zum Beispiel eine Beitragserhöhung im Briefkasten hast. Du hältst die Monatsfrist ein, wenn dein Kündigungsschreiben spätestens einen Monat später bereits bei deinem Anbieter vorliegt.
Ja, du kannst deine Autoversicherung auch nach dem Stichtag 30.11. noch kündigen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn es sich um einen regulären Vertrag handelt, der am 31.12. endet, ist der 30.11. der Stichtag für die ordentliche Kündigung. Nach diesem Datum kannst du deine Versicherung nur noch durch ein Sonderkündigungsrecht wechseln. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn dir dein Versicherer eine Beitragserhöhung aufgrund geänderter Schadenfreiheitsklasse erst nach dem Stichtag für die reguläre Kündigung mitteilt. Bei einem Fahrzeugwechsel endet deine Versicherung automatisch mit der Abmeldung des Autos.
Nach mehr als 20 Jahren in der Versicherungsbranche ist Andreas unser Experte für Produkt und Underwriting. Seit 2021 ist er Teil von FRIDAY und leitet das Operations Team. Er weiß also ganz genau, welche Fragen und Probleme unsere Kunden rund um das Thema Versicherungen umtreiben.
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