Versicherung im Ehrenamt: Der Leitfaden für freiwillige Helfer

Aktualisiert am: 5. November 2024

Rund 29 Millionen Bundesbürger sind ehrenamtlich tätig. Die Bandbreite reicht von der Behindertenarbeit bis zum tatkräftigen Einsatz bei Naturkatastrophen. Allein in den ersten zwölf Monaten nach der Flutkatastrophe im Ahrtal waren Ehrenamtliche rund 90.000 Tage lang im Einsatz. Aber wer hilft eigentlich den Helfern, wenn sie einen Unfall erleiden oder einen Schaden verursachen? Müssen ehrenamtlich Tätige eine eigene Versicherung abschließen oder sind sie automatisch abgesichert? Wir beantworten die häufigsten Fragen rund ums Thema Versicherung im Ehrenamt.

Warum ist eine Versicherung im Ehrenamt wichtig?

Ehrenamtliche Tätigkeiten gehen mit den gleichen Risiken einher wie reguläre Arbeits- und Freizeitaktivitäten. Du kannst selbst zu Schaden kommen, indem du zum Beispiel einen Unfall erleidest oder jemand anderem einen Schaden zufügst. Gegen beide Fälle solltest du dich bestmöglich versichern.

Gesetzliche Unfallversicherung: Dein kostenfreier Schutz im Ehrenamt

Seit 2005 greift die gesetzliche Unfallversicherung auch für das Ehrenamt. Hierfür müssen folgende 5 Bedingungen erfüllt sein. Das Ehrenamt findet

  • freiwillig
  • unentgeltlich
  • kontinuierlich und
  • organisiert statt.
  • Es kommt anderen Menschen zugute.

Dein Ehrenamt kannst du im folgenden Rahmen ausüben:

  • für eine Schule, Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts,
  • für Vereine und Verbände oder
  • im Auftrag bzw. mit Einwilligung einer Kommune

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, bist du in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, wenn dir während einer Tätigkeit, die unmittelbar mit deinem Ehrenamt zu tun hat, ein Unfall passiert. Auch auf dem direkten Weg zum Ehrenamt und auf dem Weg nach Hause bist du versichert. Hast du aufgrund eines Unfalls im Ehrenamt eine um mindestens 20 Prozent verminderte Erwerbsfähigkeit, zahlt dir die gesetzliche Unfallversicherung eine monatliche Rente aus. Die Höhe hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab.

Da die gesetzliche Unfallversicherung nicht alle Fälle absichert, solltest du über eine zusätzliche private Vorsorge nachdenken. Denn die gesetzliche Unfallversicherung greift zum Beispiel nicht in vollem Umfang bei Einsätzen im Ausland und bei Unfällen in der Freizeit überhaupt nicht.

Berufsunfähigkeits- oder private Unfallversicherung um Lücken im Versicherungsschutz zu schließen

Um dich gegen eine mögliche Berufsunfähigkeit durch deine ehrenamtliche Tätigkeit abzusichern, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung die beste Wahl. Sie zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben kannst. Im Gegensatz zur Unfallversicherung zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann, wenn die Beeinträchtigung nicht durch einen Unfall, sondern durch eine Krankheit ausgelöst wurde oder der Unfall in der Freizeit passiert ist.

Private Unfallversicherung für Rentner

Als Rentner kannst du keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen. In diesem Fall kann eine private Unfallversicherung eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung sein. Sie zahlt dir bei Invalidität einen Einmalbetrag, abhängig vom Invaliditätsgrad.

Die Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche: Ein Muss für dein Engagement

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung zwar nicht, du bist aber sehr wohl laut Gesetz grundsätzlich dazu verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die du verursachst. Wenn du nicht mit deinem Privatvermögen haften möchtest, ist eine entsprechende Versicherung ein Muss. Grundsätzlich gibt es im Ehrenamt zwei Optionen.

  • Gruppenhaftpflicht des Trägers: Oft bist du über den Träger haftpflichtversichert. Viele Institutionen schließen dafür einen Rahmenvertrag ab. Erkundige dich frühzeitig, denn automatisch voraussetzen kannst du diesen Schutz nicht. 
  • Private Haftpflicht: Du bist nicht über den Träger haftpflichtversichert, für den du ehrenamtlich tätig bist? Dann solltest du dich privat gegen Forderungen absichern, die bei Schadensfällen auf dich zukommen.

Die FRIDAY Privathaftpflichtversicherung deckt alle versicherten Tätigkeiten, die mit dem Ehrenamt verbunden sind, ab. Mit ihr bist du bis zur Höhe der Versicherungssumme für sämtliche Schäden abgesichert, die du während der Ausübung deines Ehrenamtes verursachst. Nicht abgesichert sind Vorstände und Personen, die besondere Verantwortung übernehmen.

Wenn du Nachbarschaftshilfe leistest oder jemandem einen Freundschaftsdienst erweist, tust du damit jemandem einen Gefallen. Auch dabei handelst du zwar unentgeltlich, aber Gefälligkeiten sind nicht das Gleiche wie ehrenamtliche Tätigkeiten. Verursachst du im Rahmen von Gefälligkeiten einen Schaden, spricht man von einem Gefälligkeitsschaden. Gut zu wissen: Deine private Haftpflichtversicherung von FRIDAY deckt auch Gefälligkeitsschäden ab.

Wie finde ich die richtige Versicherung für meine ehrenamtliche Tätigkeit?

Welchen Versicherungsschutz du in deinem Ehrenamt brauchst, kommt stark auf deine individuelle Situation an. Bevor du dich ins Engagement für andere stürzt, solltest du dir daher Zeit nehmen und die entsprechenden Kriterien in aller Ruhe prüfen. Gehe dazu wie folgt vor:

Versicherungsbedarf ermitteln: 3 Schritte zur Absicherung deiner ehrenamtlichen Arbeit

Bevor du dich für andere engagierst, solltest du kurz an dich selbst denken. Was musst du tun, um dich bestmöglich gegen Risiken abzusichern? Wir haben die wesentlichen Schritte für dich zusammengefasst: 

  • Über bestehende Versicherungen des Trägers informieren 
  • Eigene private Versicherungen auf Leistungen der Versicherungen für Ehrenamtliche prüfen 
  • Gegebenenfalls zusätzliche Versicherungen abschließen

Häufige Fragen zur Versicherung im Ehrenamt

  • Welche Versicherungen sind für ehrenamtliche Helfer wichtig?

    Ehrenamtliche Helfer müssen ausreichend gegen Unfälle und gegen Haftungsrisiken versichert sein. Mindestens sind daher für das Ehrenamt Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung erforderlich. In der Regel sind ehrenamtliche Helfer über den Träger und die gesetzliche Unfallversicherung bereits sehr gut geschützt. Falls der Träger keine Gruppenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat oder die Haftpflicht des Trägers nicht ausreicht, ist eine private Haftpflichtversicherung zu empfehlen.

  • Sind ehrenamtliche Helfer automatisch versichert?

    Mit Blick aufs Thema Unfallversicherung genießt man grundsätzlich im Ehrenamt Versicherungsschutz auf Basis der gesetzlichen Unfallversicherung. Von diesem Schutz profitieren automatisch alle Ehrenamtler, die im Auftrag von Schulen, Körperschaften und öffentlich-rechtlichen Anstalten tätig sind. Automatisch unfallversichert sind außerdem Personen, die sich in Vereinen oder Verbänden engagieren und dies im kommunalen Auftrag tun.

  • Wer bietet Versicherungsschutz für Ehrenamtliche an?

    Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften sowie Versicherungsträger der öffentlichen Hand. Zusätzlichen Versicherungsschutz für Ehrenamtliche bieten die kommerziellen Versicherungsträger. Für gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen ist in der Regel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zuständig.

  • Was passiert, wenn während der ehrenamtlichen Tätigkeit ein Schaden verursacht wird?

    Falls der Träger eine Haftpflichtversicherung für seine ehrenamtlichen Helfer abgeschlossen hat, kommt diese in der Regel für den Schaden auf. Andernfalls begleicht eine private Haftpflichtversicherung solche Ansprüche. Wer nicht haftpflichtversichert ist, haftet mit seinem Privatvermögen.

  • Sind auch Fahrten im Rahmen des Ehrenamtes versichert?

    Der gesetzliche Unfallschutz für Ehrenamtliche deckt auch sogenannte Wegeunfälle ab. In der Regel greift die Unfallversicherung daher auch bei Fahrten zum Träger bzw. bei Fahrten, die im Rahmen der Tätigkeit für den Träger anfallen.

  • Können ehrenamtliche Helfer Anspruch auf Entschädigung bei Verletzungen haben?

    Wenn ein Ehrenamtlicher sich bei seiner Tätigkeit verletzt, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die medizinische Versorgung. Ist der Betroffene berufstätig und wird durch seine Verletzung arbeitsunfähig, erhält er als Ausgleich für seinen Verdienstausfall Verletztengeld. Ist die Erwerbsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Betroffenen eine Rente. Diese gleicht etwa zwei Drittel des Einkommensverlustes aus.

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