Schäden beim Umzug durch Umzugsunternehmen und freiwillige Helfer: Wer trägt die Kosten?

21. Juni 2024

Dein Fernseher streikt nach dem Auspacken, der Türrahmen in deiner neuen Wohnung hat eine Delle oder deine Lieblingstasse ist zerbrochen? Bei einem Umzug sind kleine und große Pannen vorprogrammiert, egal ob selbstverschuldet, durch Freundinnen und Freunde verursacht oder durch ein professionelles Umzugsunternehmen. Doch wer haftet eigentlich für diese Schäden – und welche Versicherungen können dir jetzt weiterhelfen? Hier findest du die wichtigsten Antworten.

Haftung bei Umzugsschäden

Wer bei Umzugsschäden haftet, kann von Fall zu Fall variieren. Immerhin kann ein Schaden beim Umzug von ganz unterschiedlichen Parteien verursacht werden: zum Beispiel von dir selbst, von freiwilligen Helferinnen und Helfern oder von einer Umzugsfirma.

Welche Versicherung für die entstandenen Kosten aufkommt, hängt vom Schadensverursacher und vom Schadensort ab. In Frage kommen grundsätzlich:

  •  die private Haftpflichtversicherung,
  • eine spezielle Umzugsversicherung oder 
  • eine Transportversicherung.

Eine Hausratversicherung übernimmt in der Regel keine Umzugsschäden. Für einen umfangreichen Schutz während des Umzugs solltest du deshalb die oben genannten Versicherungen in Betracht ziehen.

Schäden durch professionelle Umzugsunternehmen

Hast du einen Umzugsservice bzw. eine Möbelspedition mit deinem Umzug betraut, dann zahlst du womöglich etwas mehr Geld für deinen Umzug. Im Zweifelsfall sparst du dir so aber auch viel Stress und Kosten, falls etwas zu Bruch geht. Ein Umzugsservice haftet nämlich im Regelfall für Umzugsschäden und ersetzt den Zeitwert des zerstörten Mobiliars.

Hinweis: Wenn dir dein Hausrat am Herzen liegt, dann solltest du einen seriösen Umzugsservice beauftragen. Achte dafür zum Beispiel auf Online-Bewertungen oder darauf, ob das Unternehmen zum “Bundesverband Möbelspedition” gehört.

Gesetzliche Haftung

Die Haftung von Umzugsunternehmen für Umzugsschäden ist gesetzlich geregelt – und zwar im sogenannten Handelsgesetzbuch (HGB). Dort heißt es in Paragraf 451e allerdings auch: 

“Die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.”

Umzugsunternehmen sind also grundsätzlich dazu verpflichtet, für von ihnen verursachte Schäden aufzukommen. Gehen diese allerdings über die gesetzlich festgelegten Obergrenzen der Kostenerstattung hinaus, musst du den Restschaden womöglich selbst übernehmen. 

Erweiterte Haftungsvereinbarungen

Müssen bei deinem Umzug sehr wertvolle Gegenstände transportiert werden oder möchtest du dich generell über die gesetzliche Haftung hinaus absichern, dann kannst du mit einem Umzugsunternehmen im Regelfall auch Extra-Vereinbarungen abschließen. Gegen einen Aufpreis kannst du so zum Beispiel eine höhere Versicherungssumme jenseits der gesetzlich festgelegten 620 Euro pro Kubikmeter Transportgut festlegen. Welche Vereinbarungen in dieser Hinsicht möglich sind, hängt jedoch vom Umzugsservice ab.

Schäden bei privaten Umzügen

Organisierst du deinen Umzug im privaten Kreis und bittest etwa Freundinnen und Freunde oder Familienmitglieder um Hilfe, dann ist die Frage nach der Haftung bei Umzugsschäden gar nicht so einfach zu beantworten. Denn anders als bei der Beauftragung eines Umzugsunternehmens, das für diese Fälle versichert ist, haftet hier womöglich niemand – und im schlechtesten Fall hilft auch eine private Haftpflichtversicherung nicht weiter.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung?

Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden an Dritten oder deren Eigentum auf. Beschädigt jemand beim Umzug dein Mobiliar, dann ist es deshalb nur logisch davon auszugehen, dass die Versicherung des Verursachers zahlt. Im Fall eines Umzugs ist das jedoch ein Trugschluss. Denn hier helfen Freundinnen und Bekannte in der Regel ohne Bezahlung mit. Der Gesetzgeber geht hier von einem Gefälligkeitsdienst aus,  der mit einer sogenannten stillschweigenden Haftungsbeschränkung einhergeht. Der Auftraggeber haftet also im Regelfall selbst für Umzugsschäden und kann die Haftpflicht der Umzugshelfer nicht in die Pflicht nehmen.

FRIDAY Privathaftpflicht inkl. Gefälligkeitsschäden im Relax-Tarif

Mittlerweile decken viele Haftpflichtversicherungen auch Gefälligkeitsschäden ab. Häufig gibt es hier allerdings eine Mindestschadensumme. Die Versicherung zahlt also nur für größere Schäden. Anders ist das beim von Finanztip empfohlenen FRIDAY Relax Tarif, der Gefälligkeitsschäden ab dem 1. Euro erstattet.

Zusatzversicherungen

Organisierst du deinen Umzug selbst und möchtest dich umfassend gegen Umzugsschäden absichern, dann kommt für dich womöglich auch eine Transportversicherung in Frage. So ist dein Hab und Gut auch während der Fahrt zwischen deinem alten und deinem neuen Wohnsitz versichert. Zudem kann eine Transportversicherung auch weitere mögliche Schadensereignisse abdecken, zum Beispiel einen Verkehrsunfall oder einen Diebstahl während des Transports. 

Sonderfälle bei Umzugsschäden

Wie kannst du dein Mobiliar bei einem Umzug ins Ausland versichern, wer haftet für Schäden an Gebäuden und was passiert, wenn Dritte sich im Rahmen eines Umzugs verletzen? Ein Überblick über einige Sonderfälle: 

Internationale Umzüge

Verlegst du deinen Wohnort ins Ausland, dann musst du dich vor Ort um deinen Versicherungsschutz kümmern. Nutzt du einen internationalen Umzugsservice, dann kannst du dein Mobiliar für den Transport jedoch auch entsprechend versichern. Wie hoch die Kosten dafür sind, welche Höchstgrenzen gelten und für welche Schäden der Service konkret aufkommt, hängt jedoch von der entsprechenden Firma ab.

Hinweis: Deine Hausratversicherung kannst du zwar bei einem Wohnungswechsel im Inland mitnehmen, nicht aber bei einem Umzug ins Ausland. Dort musst du deinen Hausrat dementsprechend bei einem Anbieter vor Ort neu versichern.

Schäden an Gebäude oder Dritten

Verursacht ein Umzugsunternehmen einen Schaden an deiner Wohnung bzw. an deinem Mietgebäude oder an Dritten, dann haftet es dafür. Für diese Fälle verfügen seriöse Umzugsanbieter über eine Haftpflichtversicherung. Wird der Schaden wiederum von privaten Umzugshelfern verursacht, die nicht haftpflichtversichert sind, dann bleibst du womöglich auf den Kosten sitzen.

Häufige Fragen zu Umzugsschäden

  • In welchen Fällen haftet die Hausratversicherung und wann die Haftpflichtversicherung?

    Die Hausratversicherung enthält eine sogenannte Außenversicherung, über die Gegenstände mitversichert sind, die während deines Umzugs unmittelbar vor der Haustür lagern. Im Hinblick auf andere Umzugsschäden – etwa während des Transports – scheidet die Hausratversicherung  in der Regel aus.  

    Eine Haftpflichtversicherung von Dritten kann wiederum dann ins Spiel kommen, wenn ein Umzugsunternehmen oder andere Helferinnen und Helfer dein Mobiliar beschädigen. Hier gilt jedoch eine wichtige Ausnahme: Für Freunde und Verwandte, die bei einem Umzug helfen, gilt eine sogenannte stillschweigende Haftungsbeschränkung. In diesem Fall greift ihre Haftpflichtversicherung also oft nicht.

  • Ist die Haftung für Schäden durch Umzugshelfer in meiner Privathaftpflichtversicherung enthalten?

    Nein, deine private Haftpflichtversicherung zahlt nur für Schäden, die du selbst am Besitz anderer verursachst. Wenn professionelle Umzugshelfer einen Schaden an deinem Mobiliar verursachen, dann greift entweder die Haftpflichtversicherung des beauftragten Umzugsunternehmens oder die Firma muss bis zu einer gesetzlich festgelegten Obergrenze (620 Euro je Kubikmeter Laderaum) selbst für den Schaden aufkommen. Hast du wiederum Freunde und Verwandte in deinen Umzug eingebunden, dann erbringen diese einen sogenannten Gefälligkeitsdienst und haften nicht für Schäden.

  • Gibt es eine Begrenzung der Versicherungssumme für Umzugsschäden?

    Wenn du ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragt hast, dann haftet dieses im Fall von Umzugsschäden bis zu einer im Handelsgesetzbuch festgelegten Höchstsumme von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum. Gegen einen Aufpreis kannst du jedoch in der Regel auch Extra-Vereinbarungen mit der Firma abschließen, um dich über diese Summe hinaus abzusichern.

  • Sind Schäden an einem gemieteten Umzugswagen durch meine Haftpflichtversicherung gedeckt?

    Nein, für ein gemietetes Auto oder einen Umzugstransporter solltest du bei der Verleihfirma neben der Haftpflicht- auch eine Vollkaskoversicherung mit abschließen. Diese deckt selbstverursachte Schäden, die an dem Auto entstehen, während du es in Besitz hast.

    Hinweis: FRIDAY bietet eine Mietwagen- und Carsharing-Versicherung als Zusatzleistung für deine Privathaftpflicht an. Die Selbstbeteiligungen für Leihwagen sind in der Regel sehr hoch. Mit der Zusatzversicherung reduziert sich diese auf die mit deiner Kfz-Versicherung vereinbarte Selbstbeteiligung.

Geprüft von

Nach mehr als 20 Jahren in der Versicherungsbranche ist Andreas unser Experte für Produkt und Underwriting. Seit 2021 ist er Teil von FRIDAY und leitet das Operations Team. Er weiß also ganz genau, welche Fragen und Probleme unsere Kunden rund um das Thema Versicherungen umtreiben.

Bei FRIDAY arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Bereichen eng zusammen. Wir investieren viel Zeit und Energie, um dir in unserem Magazin umfassende und hilfreiche Artikel zur Verfügung zu stellen. Damit dabei auch immer alles seine Richtigkeit hat, werden unsere Texte von unseren FRIDAY-Experten aus den jeweiligen Fachbereichen geprüft.

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