Der Berliner Digitalversicherer FRIDAY erweitert für seine Kunden den Schutz auch auf Fahrten mit Carsharing- und Miet-Pkw und reduziert das Risiko durch hohe Selbstbeteiligungen der Anbieter. Für Kunden des Berliner Versicherers mit Teil- oder Vollkasko reduziert sich automatisch die Selbstbeteiligung auf die bei FRIDAY für den Schaden gültige Summe.
Entsteht ein Schaden bei Carsharing oder Autovermietung, trägt regelmäßig der Fahrer die Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung. Diese Kosten können je nach Anbieter im Markt derzeit auf bis 1.500 Euro steigen. Zwar greift die Vollkaskoversicherung des Anbieters, doch der Kunden muss einen wesentlichen Anteil selbst tragen. Nur gegen eine zusätzliche und meist kostspielige Versicherung oder Zusatzgebühr – von 10 Euro pro Monat bei Car2Go zum Beispiel – können Kunden diese Kosten reduzieren.
FRIDAY macht solche zusätzlichen Versicherungen unnötig. Für Kunden reduziert FRIDAY die Selbstbeteiligung auf die Höhe des im Vertrag mit FRIDAY gewählten Selbstbehalts. Dies gilt für alle Fahrten bei der Anmietung und nicht gewerbsmäßigen Nutzung von einem Carsharing oder Miet-Pkw.
„Viele neue Mobilitätslösungen, wie das Carsharing machen einfach mehr Spaß, wenn versteckte Kostenfallen wie die Selbstbeteiligung den Kunden nicht belasten. FRIDAY sorgt dafür, dass niemand sich neben einem kaputten Mietwagen noch über eine zu hohe Selbstbeteiligung ärgern muss“, sagt FRIDAY-CEO Christoph Samwer.
Damit Kunden bei Nutzung von Carsharing und Mietwagen nicht zu hohe Selbstbeteiligung fürchten müssen, bieten die Tarife FRIDAY Zahl-pro-Kilometer, FRIDAY ECO und FRIDAY Original einen zusätzlichen Schutz und reduzieren damit das Risiko. Der Schutz gilt unabhängig der Nutzungsintensität. Autofahrer sind für die Dauer der Gültigkeit ihres Vertrags bei FRIDAY hinsichtlich der Selbstbeteiligung besser geschützt.
Was ist versichert?
Wenn bei der Anmietung und nicht gewerbsmäßigen Nutzung von einem Carsharing- oder Selbstfahrervermiet-Pkw mit einem gewerbsmäßigen Vermieter oder über eine gewerbsmäßig betriebene Carsharing-Plattform eine Selbstbeteiligung vereinbart wird, reduziert FRIDAY diese im Falle eines Kaskoversicherung-Schadens auf die bei FRIDAY für das Schadenereignis gültige Selbstbeteiligung. Die Höchstentschädigungsleistung beträgt jährlich maximal 1.000 EUR. Es wird nur der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Die Inanspruchnahme ist nur insoweit möglich, als durch anderweitige Versicherungen keine oder keine volle Deckung des entstandenen Schadens erreicht wird.
Wann gilt die Versicherung?
Voraussetzung für die Reduzierung der vereinbarten Selbstbeteiligung ist die Nutzung des Carsharing- oder Selbstfahrervermiet-Pkw durch eine zum Schadenzeitpunkt bei FRIDAY versicherte Person und innerhalb des versicherten Geltungsbereichs.
Was ist nicht versichert?
Schäden am Carsharing- oder Selbstfahrervermiet-Pkw, die eintreten, während die versicherte Person gegen die Nutzungsbedingungen oder den Rahmenvertrag des Carsharing- oder Selbstfahrervermiet-Pkw-Betreibers verstößt. Schäden am Carsharing- oder Selbstfahrervermiet-Pkw, die durch irgendeine andere Versicherung erfasst sind. Servicegebühren, welche durch den Carsharing oder Mietwagen-Betreiber im Schadenfall gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden.
Kontakt: press@friday.de
News und Tipps direkt in dein Postfach.
Du kannst dich jederzeit über den Abmelde-Link in unseren E-Mails oder über unser Kontaktformular abmelden.
FRIDAY ist Teil der Schweizer Baloise Gruppe.