Grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung

Schützt dich bei vermeidbaren Schäden

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Deshalb ist eine Hausratversicherung mit grober Fahrlässigkeit sinnvoll

Verlässt du manchmal den Raum, wenn eine Kerze brennt? Oder bleibt das heiße Bügeleisen unbeaufsichtigt, während du nach den Kindern schaust?

Diese Situationen zeigen, wie schnell fahrlässiges Handeln in der Hektik des Alltags zustande kommt. Ganz ohne böse Absicht. Schließlich denken wir nicht immer an das Worst-Case-Scenario: Leitungswasserschaden, Einbruchdiebstahl oder Brand. Deshalb ist eine Hausratversicherung, die grobe Fahrlässigkeit absichert, sinnvoll. Sie schützt dich auch dann vor finanziellen Verlusten, wenn der Schadensfall durch grob fahrlässiges Eigenverschulden begünstigt wurde.

Das bringt dir die Deckung für grobe Fahrlässigkeit in der FRIDAY Hausratversicherung

Bleib entspannt

Die Leistung grobe Fahrlässigkeit deckt Schäden durch Eigenverschulden, die durch Vorsicht und Sorgfalt hätten verhindert werden können.

In zwei von drei Tarifen enthalten

Bei FRIDAY ist grobe Fahrlässigkeit in den Tarifen Balance und Relax mit abgesichert.

Fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten

Im Relax-Tarif erstattet dir FRIDAY versicherte Schäden bis zu 5.000 €, sogar dann, wenn du grob fahrlässig eine Obliegenheitsverletzung herbeigeführt hast.

Die Absicherung für Unachtsamkeit

Starte deine Hausratversicherung mit der Deckung für grobe Fahrlässigkeit

Leistungen für Grobe Fahrlässigkeit in der FRIDAY Hausratversicherung

Focus

ab 1,60 € im Monat*

Balance

ab 2,17 € im Monat*

Relax

ab 2,76 € im Monat*

Grobe Fahrlässigkeit

Leistung bei grober Fahrlässigkeit

Verletzungen von gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften

Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften

5.000 €

Der Unterschied zwischen grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz

Im Gegensatz zur Fahrlässigkeit bedeutet Vorsatz, dass ein Schaden bewusst und willentlich herbeigeführt wird. Vorsatz geht über unvorsichtiges und verantwortungsloses Verhalten hinaus. Nicht selten liegt bei vorsätzlichem Handeln eine Straftat vor, wie z.B. bei Brandstiftung. Für die Hausratversicherung bedeutet das: Wird ein Schaden durch Vorsatz, also mit Absicht, herbeigeführt, ist die Versicherung von ihren Leistungen befreit.

Der Unterschied zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit

Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden in der Hausratversicherung sind Schäden, die durch unvernünftiges Handeln entstehen und durch Vorsicht und Sorgfalt hätten verhindert werden können. Der Eintritt eines Schadens wurde leichtfertig in Kauf genommen. Du hast in diesem Fall deine Sorgfaltspflicht in hohem Maße vernachlässigt. 

Neben grober Fahrlässigkeit, gibt es auch den Begriff der einfachen Fahrlässigkeit. Dazu zählen Schäden, die durch kurze, spontane Unachtsamkeit entstehen. Hier wird die Sorgfaltspflicht nur in geringfügigem Maße außer Acht gelassen.

Schadenbeispiele: In diesen Fällen des Eigenverschuldens greift die Deckung für grobe Fahrlässigkeit

Kerze im Adventskranz

Ein Tannenkranz mit brennenden Kerzen ist schön anzusehen. Doch leider auch eine Gefahrenquelle. Lässt du den Kranz unbeaufsichtigt und ein Feuer entsteht, greift die FRIDAY Hausratversicherung dennoch.

Badewanne läuft über

Du lässt ein warmes Schaumbad ein und dann fangen die Kinder an zu schreien. In der Hektik vergisst du das Wasser abzudrehen. Die Wanne läuft über und flutet die Wohnung. Zum Glück greift auch hier die FRIDAY Hausrat.

Bügeleisen bleibt eingesteckt

Die Bügel-Session ist noch in vollem Gange, da klingelt das Telefon. Während du quatschst, löst das heiße Bügeleisen ein Feuer aus. FRIDAY übernimmt den Schaden trotz grober Fahrlässigkeit.

Lehn dich zurück

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Was ist eine Obliegenheitsverletzung?

In deinem Versicherungsvertrag sind verschiedene Obliegenheiten, also Pflichten aufgeführt, die zur Schadenvermeidung dienen sowie im Schadensfall zum Tragen kommen. Zum Beispiel sind Obliegenheiten, den Versicherungsbeitrag zu bezahlen und alle Fragen zum Schaden oder zu seiner Entstehung wahrheitsgemäß zu beantworten. Solltest du vorsätzlich oder grob fahrlässig vertragliche Obliegenheiten verletzen, kann das zu einer teilweisen oder vollständigen Leistungsfreiheit führen.

Einfache Alltagstipps um grob
fahrlässiges Handeln zu vermeiden

  • Schließe immer deine Haus- oder Wohnungstür ab. Zuziehen reicht nicht.
  • Verlasse bei offenem Feuer, z.B. bei Kerzenschein oder Kaminfeuer, nie den Raum.
  • Feuerzeuge und Streichhölzer gehören nicht in Kinderhände. Verstaue sie deshalb außer Reichweite für die Kleinen.
  • Lass Heizdecken nicht für längere Zeit eingeschaltet und unbeaufsichtigt, denn ein Defekt kommt vor.
  • Schließe alle Fenster, wenn du das Haus verlässt.
  • Wenn du auf Reisen gehst, dreh die Hauptwasserleitung zu.
  • Verlasse nicht die Küche, während du kochst oder brätst.

Mehr über grobe Fahrlässigkeit erfährst du im FRIDAY Magazin

Einbruch - Tür nicht abgeschlossen

Unter welchen Voraussetzungen zahlt die Versicherung, wenn die Tür nicht abgeschlossen war? Das erfährst du in diesem Artikel.

Waschmaschine ausgelaufen

Welche Versicherungen dir im Schadensfall zur Seite stehen kannst du in diesem Ratgeber nachlesen.

Grobe Fahrlässigkeit in der Versicherung

In diesem Artikel erfährst du, wie sich grobe Fahrlässigkeit auf verschiedene Versicherungen, wie die Haftpflicht- und Kfz-Versicherung, auswirkt.

FAQ - Weitere Informationen zur groben Fahrlässigkeit

  • Wer muss grobe Fahrlässigkeit im Schadenfall beweisen?

    Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen. Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders grober Weise außer Acht gelassen wird, etwa wenn in der Hausratversicherung ein Schaden durch besondere Unachtsamkeit, verantwortungsloses oder unvorsichtiges Handeln verursacht wird.

    Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit muss in der Regel der Versicherer beweisen. Den Versicherungsnehmer treffen allerdings Mitwirkungspflichten bei der Aufklärung. Daneben gibt es auch Fälle, in denen der Versicherungsnehmer nachweisen muss, dass kein Fall der groben Fahrlässigkeit vorliegt. Dann muss der Versicherungsnehmer darlegen, dass er nicht grob verantwortungslos oder unvorsichtig gehandelt hat.

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