Sichern wir in der Privathaftpflicht ab, damit die Freundschaft keinen Schaden trägt
Bei einem Freundschaftsdienst oder einer Nachbarschaftshilfe tust du jemandem freiwillig und unentgeltlich einen Gefallen. Entsteht durch deine Hilfeleistung ein Schaden, handelt es sich um einen Gefälligkeitsschaden. Trotz guter Absicht können durch ein Missgeschick oder Fahrlässigkeit Kosten von mehreren Tausend Euro entstehen.
Dein Freund zieht um und du bist natürlich zur Stelle, um zu helfen. Beim Beladen des Autos rutscht dir eine Kiste aus der Hand. Das Geschirr darin geht zu Bruch.
Du triffst den Paketdienst im Flur und bringst einer Nachbarin das Paket nach oben. Dabei stolperst du auf der Treppe. Das Paket rutscht dir aus den Händen und die Gläser gehen kaputt.
Du putzt deiner Oma gelegentlich die Wohnung, weil sie das allein nicht mehr so gut schafft. Versehentlich fällt dir eine Vase aus dem Regal und fällt auf die darunter stehende Kommode.
Deine Freundin ist krank und du kochst ihr bei sich zu Hause eine Suppe. Versehentlich fällt dir der Mixer auf den Boden und er zerbricht in tausend Teile.
Ein älterer Herr spricht dich an, ob du ihm beim Ausstieg aus der Bahn behilflich sein kannst. Du willst ihm den schweren Hartschalenkoffer abnehmen, doch dieser gleitet dir aus der Hand und eine Ecke platzt ab.
Hast du einen Schaden absichtlich herbeigeführt, kannst du leider nicht erwarten, dass wir diesen bezahlen. Diesen Schaden musst du aus eigener Tasche begleichen.
Hast du die Kamera deines Partners fallen lassen, zahlen wir nicht, wenn dieser mit dir gemeinsam über eine Police versichert ist.
Du schließt deine Haftpflichtversicherung heute ab, dann bist du direkt ab morgen versichert - wenn du das willst. Du kannst deinen Versicherungsbeginn natürlich frei wählen.
Hast du den Gefälligkeitsschäden grob fahrlässig verursacht, zahlen wir trotzdem. Denn grobe Fahrlässigkeit ist bei FRIDAY in allen drei Tarifen abgesichert.
Dir fügt jemand einen Schaden zu und ist selbst nicht haftpflichtversichert? Kann die Person den Schaden nicht selbst zahlen, leisten wir dir Schadensersatz.
Laut Paragraf 823 BGB bei du bei Schäden gegenüber Dritten haftbar. Bei einem Gefälligkeitsschaden wird von diesem Paragrafen abgewichen und man geht hier von einem stillschweigenden Haftungsausschluss aus. Das bedeutet, dass der Hilfesuchende nicht erwartet, dass der Helfende einen Schaden bezahlen muss. Ist der Hilfeleistende haftpflichtversichert, kann seine Privathaftpflicht den Schaden übernehmen, wenn er das wünscht und wenn Gefälligkeitsschäden mit abgesichert sind. In der FRIDAY Privathaftpflicht sind Gefälligkeitsschäden im Focus-Tarif bis zu 10.000 €, im Balance-Tarif bis zu 25.000 € und im Relax-Tarif bis zu 50 Mio. € abgesichert.
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FRIDAY ist Teil der Schweizer Baloise Gruppe.