Der Führerschein ist keine notwendige Bedingung, wenn es um deine Kfz-Versicherung geht – versichern kannst du nämlich auch ohne Führerschein. Den Führerschein benötigst du natürlich, um ein Auto fahren zu dürfen, denn Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat – und wird entsprechend geahndet. Es gibt jedoch einige Fälle, wo es Sinn macht, eine Kfz-Versicherung abzuschließen ohne Führerschein wie beispielsweise in Erbangelegenheiten oder bei Schnäppchenpreisen für einen neuen Gebrauchten noch vor der bestandenen Führerscheinprüfung. Per Gesetz ist das Abschließen einer Kfz-Versicherung auf dich als Versicherungsnehmer oder Halter eines Kfz jedoch ohne gültigen Führerschein kein Problem.
Autos online versichern ist eine komfortable, digitale Möglichkeit. So können etwa Unternehmen ihre Autos bei der Kfz-Versicherung anmelden, ohne dass bereits feststeht, wer später Fahrer des Fahrzeugs wird. Lediglich in den Vergleichsrechnern einiger Online-Anbieter kann die Erstellung eines Angebots ohne Besitz eines gültigen Führerscheins Probleme bereiten.
Es gibt verschiedene Gründe, wann der Abschluss einer Kfz-Versicherung auch ohne gültige Fahrerlaubnis Sinn macht – wenn auch nicht auf den ersten Blick.
In diesen Fällen kommt eine Kfz-Versicherung ohne Führerschein vor:
In der Regel kannst du mit dem Abschluss einer Kfz-Versicherung ohne Führerschein kein Geld sparen. In manchen Fällen ist es vielmehr unvermeidlich, ein Auto zu versichern, obwohl kein Führerschein vorhanden ist. So in Erbfällen, wo minderjährige Kinder ein zugelassenes Auto erben. Oder wenn Unternehmen einen Fuhrpark unterhalten, dessen einzelne Fahrzeuge sie unterschiedlichen Mitarbeitern zu unterschiedlichen Zeiten zur Verfügung stellen. Auch der Erwerb eines Gebrauchten kurz vor der Führerscheinprüfung ist eine Option für alle, die nicht gerne warten. Geld sparen wirst du dadurch jedoch selten – eher ist das Gegenteil oft der Fall.
Die Höhe deiner Beiträge wird maßgeblich durch die SF-Klasse bestimmt – die Schadenfreiheitsklasse. Sie gibt an, wie viele Jahre du unfallfrei auf den Straßen dieser Welt unterwegs warst. Hast du also keinen Führerschein, willst dich aber trotzdem als Halter für ein Fahrzeug bei deiner Kfz-Versicherung versichern, musst du mit erhöhten Beiträgen rechnen. Fährt jemand anders jedoch den Wagen, der womöglich schon einige bis viele Jahre unfallfrei fährt, so wäre die Versicherung auf diese Person als Halter sehr viel günstiger. Denn der SF-Rabatt ist an eine Person gebunden – und nur in ganz genau definierten, anderen Fällen übertragbar.
Wer noch nie einen Führerschein besessen hat und ein Kfz anmeldet, wird von der Kfz-Versicherung in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko als Fahranfänger mit niedriger SF-Klasse eingestuft. Die niedrige SF-Klasse erhöht deine Beiträge. Darüber hinaus spielt das Alter der eingetragenen Fahrer eine Rolle. Versichert also zum Beispiel ein Student ohne Führerschein ein Kfz für seine junge Partnerin, die Fahranfängerin ist, bedeutet das oft erhebliche finanzielle Verluste. Denn die schlechte SF-Klasse sowie seine Kennzahlen für die Unfallstatistik als Student schlagen mehr zu Buche als die Kennzahlen für die Fahrerin.
Da auch mehrere eingetragene Fahrer deine Beiträge erhöhen, kann es manchmal günstiger sein, dass einer der Fahrer direkt auch als Halter eingetragen wird – und nicht eine zusätzliche Person ohne Führerschein die Kfz-Versicherung abschließt, nur weil sie die Kosten für diese tragen soll. Der Kfz-Versicherung ist es nämlich egal, wer deine Beiträge letztlich bezahlt.
Du benötigst keinen Führerschein für die Anmeldung einer Kfz-Versicherung, jedoch – wie üblich – die folgenden Unterlagen:
Zur Sicherheit: Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, jedoch keinen gültigen Führerschein besitzt, der darf das Auto nicht auf der Straße fahren – nicht in Deutschland und auch in keinem anderen Land. Es sei denn auf einem privaten Grundstück – mit Einwilligung des Grundstücksbesitzers. Dann ist auch ohne Führerschein das Fahren erlaubt.
In allen anderen Fällen ist das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültigen Führerschein kein Bagatelldelikt – ohne Führerschein zu fahren wird schwer geahndet. Es ist also auch keine gute Idee, bei einem bestehenden Fahrverbot zu fahren oder mal eben den Nachwuchs ans Steuer zu lassen, der noch keinen Führerschein besitzt.
Der Gesetzgeber unterscheidet und ahndet beim Thema Fahren ohne Führerschein die folgenden Fälle:
Fahren ohne Führerschein #1 – Fahren trotz Fahrverbot: Während eines Fahrverbots wird der Führerschein amtlich verwahrt. Meist ist der Führerschein dabei ein bis drei Monate entzogen – als Folge einer groben Ordnungswidrigkeit oder bei Wiederholung einfacher Ordnungswidrigkeiten.
Fahren ohne Führerschein #2 – Fahren nach Führerscheinentzug: Der Entzug des Führerscheins gilt als härteste Nebenstrafe in Deutschland. Wer trotz entzogenem Führerschein fährt, riskiert sowohl die Konsequenzen des Strafrechts als auch die Gefährdung der Wiedererteilung des Führerscheins.
Fahren ohne Führerschein #3 – Fahren ohne je einen Führerschein gemacht zu haben: Auch beim Klassiker, ohne Führerschein mal kurz hinterm Steuer des Wagens des Kumpels auf der Straße unterwegs zu sein, gilt als Fahren ohne Führerschein. Wer das aus Ungeduld tut, nur um vor Erhalt seines Führerscheins schon mal ein Auto zu fahren, muss auf den in greifbare Nähe gerückten Führerschein womöglich nach einer Kontrolle noch Jahre warten.
Fahren ohne Führerschein #4 – Fahren mit abgelaufenem Führerschein: Entweder ein deutscher Führerschein oder eine Verlängerung des ausländischen Führerscheins benötigt, wer länger als 6 Monate in Deutschland fährt. Auch ein abgelaufener ausländischer Führerschein gilt als Fahren ohne Führerschein – und hat entsprechende Konsequenzen.
Der Führerschein muss beim Fahren mit einem Kfz als Dokument sogar mitgeführt werden. Denn er weist eine bestehende Fahrerlaubnis aus. Streng genommen ist der Führerschein also nur der Nachweis, dass kein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug besteht – und dass eine Fahrerlaubnis erworben wurde. Fährst du ohne Führerschein, besitzt jedoch eine Fahrerlaubnis, ist der fehlende Führerschein wiederum nur eine Ordnungswidrigkeit. Meist bedeutet vergessener Führerschein dann ein Bußgeld von 10 Euro.
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