Warnblinker an, Unfallstelle sichern – so lauten die ersten Schritte bei einem Unfall. Gibt es Verletzte? Oder handelt es sich nur um einen Unfall mit Blechschaden? Je nachdem ist ein sicheres Handeln nach einem Unfall angesagt. Damit du im Fall der Fälle Bescheid weißt, gibt es die folgenden Erläuterungen zu allen wesentlichen Schritten nach einem Unfall. Inklusive Antwort auf einige FAQs beim Unfall.
Unfälle mag keiner – sie sind Stress pur. Und doch krachts statistisch alle 14 Sekunden in Deutschland (2020). Ein Unfall ist ärgerlich – und sorgt für Emotionen. Das Wichtigste beim Unfall ist jedoch: Ruhe bewahren. Und die nötigen Schritte nach Möglichkeit bewusst und überlegt angehen. Das geht am besten, wenn du weißt, was du tust.
Wichtig bei einem Unfall ist: Ruhe bewahren. Und – wenn möglich, die folgenden Schritte anzugehen:
1. Unfallstelle absichern
2. Erste Hilfe sicherstellen und Rettungskräfte rufen
3. Ort und beteiligte Fahrzeuge dokumentieren
4. Schaden deiner Kfz-Versicherung melden
Im Folgenden erfährst du, worauf du bei den Schritten im Detail achten musst.
Hier gilt: Schalte den Warnblinker ein – und stelle dein Warndreieck aus dem Kofferraum auf der Straße auf. 50 Meter von der Unfallstelle entfernt in der Stadt – in 100 Meter Entfernung auf der Landstraße sowie 150 Meter auf der Autobahn. Gute Empfehlung: Trag dabei deine verpflichtend mitzuführende Warnweste zur besseren Sichtbarkeit. Und achte darauf, dass das Warndreieck für andere Verkehrsteilnehmer auf jeden Fall gut zu sehen ist.
Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten und Rettungskräfte informieren, Unfall dokumentieren – und Schadenfall der Versicherung melden – das sind die korrekten Schritte beim Unfall.
Gibt es keine Verletzten und es handelt sich nur um kleinere Schäden, entferne dein Auto von der Unfallstelle. Bei größeren Schäden belasse alles so, wie es ist, bis die notwendige Dokumentation aller Unfallspuren und Details erfolgt ist.
Es gab Verletzte? Als Unfallbeteiligter besteht die Pflicht zur Ersten Hilfe. Darüber hinaus rufe den Notarzt – unter 112 – sowie die Polizei: unter 110.
Die Polizei zur Hilfe herbeirufen musst du auch in den folgenden Fällen ohne Personenschaden:
Ist die Polizei vor Ort, erstellt diese eine ausführliche Dokumentation. Ist keine Polizei vor Ort, übernehmen du und weitere Unfallbeteiligte die Dokumentation des Unfalls für die Überstellung an die Autoversicherung.
Mache Fotos aus unterschiedlichen Perspektiven von allen beteiligten Autos, dem Unfallort, dem Umfeld sowie Verkehrsschildern und Straßenlaternen. Gibt es Bremsspuren, Splitter oder umherliegende Teile? Fotografiere auch diese.
Darüber hinaus gehe diese Punkte durch:
Gibt es keine Personenschäden, ist die Polizei nicht vor Ort und handelt es sich nur um leichtere Blechschäden, musst du – besonders wenn der Verkehr durch deinen Unfall erheblich beeinträchtigt wird – die Unfallstelle räumen. Umherliegende Teile musst du aufräumen. Ist dein Auto nicht fahrtüchtig, benötigst du einen Abschleppdienst.
Deine Kfz-Versicherung möchte so schnell wie möglich über deinen Unfall Bescheid wissen. Trägst du keine Schuld am Unfall, macht es auch Sinn, die Kfz-Versicherung deines Unfallgegners anzurufen – um sicherzustellen, dass der Unfall der Versicherung gemeldet wurde.
Deine Kfz-Versicherung klärt dann alles Weitere: zum Beispiel die Beauftragung eines Sachverständigen, die Auswahl einer Reparaturwerkstatt oder wie die Dinge um einen Mietwagen stehen. Die meisten Kfz-Versicherungen erwarten deine Kontaktaufnahme innerhalb einer Woche. Die konkrete Frist erfährst du aus deinen Vertragsunterlagen.
Bei FRIDAY kannst du deinen Schaden online melden unter https://my.friday.de/schaden - unsere 24h-Schaden-Hotline ist auch persönlich für dich da unter 030 - 959 983 210.
Ja – bei einfachen Unfällen ohne Polizei oder Personenschaden musst du Blechteile und Scherben entfernen. Nur bei schweren Unfällen ist das Sache der Feuerwehr.
Nein – es gibt die fiktive Abrechnung. Du hast eine Beule am Auto, die dich nicht stört? Die Kratzer polierst du lieber selber raus? Lass dir die Kosten netto von der beteiligten Kfz-Versicherung auszahlen. Das ist gängige Praxis und allein deine Entscheidung – und führt für dich zu keinem Nachteil. Natürlich darf es sich nicht um Unfallspuren handeln, die die Verkehrssicherheit gefährden.
Nein – auch wenn du Name und Adresse draufschreibst bzw. deine Telefonnummer hinterlässt. Hast du beim Ausparken deinen Nebenmann erwischt, bist du zum Warten verpflichtet – mindestens 30 Minuten. Kommt dann niemand, informiere die Polizei. Erst dann darfst du wegfahren. Ansonsten nennt man das Fahrerflucht oder Unfallflucht – und das ist in Deutschland keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat und kann drastische Folgen haben.
Es kommt darauf an, wer die Schuld am Unfall trägt. Ist dein Unfallgegner zu 100 % schuld am Unfall: dann ist seine Kfz-Versicherung dein Ansprechpartner. Trägst du eine Teilschuld, musst du auch deine Kfz-Versicherung informieren. Die beiden Versicherungen tauschen sich untereinander aus und finden eine Regelung.
Deine Kfz-Haftpflicht kommt für Personenschäden am Fahrer nicht auf, wenn du den Unfall selbst verursachst hast. Eine Fahrerschutz-Versicherung oder eine private Unfallversicherung ist dann gefragt. Bei FRIDAY bieten wir dir mit dem FRIDAY Fahrerschutz eine Deckungssumme bis zu 8 Mio Euro je Schadenfall und je nach Unfall Schmerzensgeld, Verdienstausfall und sogar 10 psychologische Sitzungen sowie 10 Fahrstunden, damit du wieder angstfrei am Straßenverkehr teilnehmen kannst.
Egal ob du einen Unfall im Ausland erleidest oder im Inland – ist ein nicht auf einen deutschen Halter zugelassenes Fahrzeug beteiligt, gilt es zunächst zu entscheiden – stammt der Unfallbeteiligte aus
Im Fall # 1 wendest du nach dem Unfall dich an den Schadenregulierungsbeauftragen der ausländischen Versicherung. Der Schadenregulierungsbeauftragte sitzt in Deutschland – die Verständigung erfolgt in deutscher Sprache. Den Schadenregulierungsbeauftragten findest du beim Zentralruf der Autoversicherer. Beim Beauftragten meldest du deinen Schaden nach dem Unfall an.
Hast du damit keinen Erfolg – oder kommt von dort im Ausnahmefall binnen 3 Monaten keine Reaktion – wendest du dich an die Verkehrsopferhilfe.
Im Fall #2 ist die Lage leider nach deinem Unfall komplizierter – und das Einschalten eines Anwalts anzuraten. Denn je nachdem ist die Praxis der Schadensregulierung langwierig und kompliziert.
Bei FRIDAY arbeiten Entwickler, Coder, UX-Designer und Scrum Master zusammen mit Aktuaren und Schadensexperten. Wir investieren Zeit und Energie, um FRIDAY gemeinsam nach vorn zu bringen. Dabei lassen wir uns aber nie die Chance entgehen, unsere Erfolge laut zu feiern.
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