Die Kfz-Haftpflicht ist in der Steuererklärung als Sonderausgabe im Bereich der Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Beiträge zur Voll- oder Teilkasko erkennt das Finanzamt als Sachversicherungen in der Steuererklärung hingegen nicht an. Wer als Arbeitnehmer seinen privaten Pkw beruflich nutzt und Fahrtkosten abrechnet, kann die Kfz-Haftpflicht als Werbungskosten absetzen. Anders ist es beim Betriebs-Pkw eines Selbstständigen: Hier sind in der Steuererklärung auch Teil- oder Vollkasko als Betriebskosten absetzbar.
Im Prinzip kann jeder steuerpflichtige, erwerbstätige Kfz-Besitzer die Kfz-Versicherung in seiner Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist jedoch, dass du selbst der Halter des Fahrzeugs bist. Die Art der Absetzung ist vom Finanzamt vorgeschrieben, je nachdem ob du Arbeitnehmer oder Selbstständiger bist und das Auto privat oder beruflich nutzt.
Absetzbar ist ausschließlich die Kfz-Haftpflicht – und weder Vollkasko noch Teilkasko, da nur mit den Beiträgen für die Kfz-Haftpflicht persönliche Risiken des Steuerzahlers abgedeckt werden.
Die Kosten für deine Kfz-Haftpflicht verbuchst du in der Einkommensteuererklärung entweder
Nutzt du deinen privaten Pkw auch beruflich und setzt die Kosten für die berufliche Nutzung in deiner Steuererklärung ab, etwa für die Fahrten zur Arbeitsstelle, kannst du entweder
Wählst du die Pendlerpauschale, sind damit eigentlich die Kosten für die Kfz-Haftpflicht bereits abgegolten. Das Finanzamt macht hier jedoch eine Ausnahme und du darfst die Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung zusätzlich noch einmal in voller Höhe als Sonderausgabe absetzen. Wählst du jedoch die Abrechnung der beruflich veranlassten Fahrtkosten nach tatsächlichem Aufwand, musst du die Kfz-Haftpflicht sowie einen eventuellen Schutzbrief etc. in deiner Steuererklärung anteilig errechnen und als Werbungskosten absetzen.
Der Gesetzgeber hat für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, unter die die Kfz-Versicherung in der Einkommensteuererklärung fällt, einen Höchstbetrag von 1.900 Euro gesetzt. Da du unter Vorsorgeaufwendungen auch andere Kosten absetzt – etwa die Beiträge zur Rentenversicherung –, ist dieser Betrag schnell ausgeschöpft. Es lohnt sich deshalb zu prüfen, ob du mit der Abrechnung von tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten nicht mehr Steuern sparen kannst.
Die Kfz-Versicherung setzt du in deiner Steuererklärung ab – und kannst Geld sparen. Es lohnt sich, hier die verschiedenen Möglichkeiten zu vergleichen.
Bei beruflichen Fahrten mit dem privaten Pkw zur Arbeit kannst du dich auch gegen die Pendlerpauschale entscheiden und in der Steuererklärung die exakten Fahrtkosten absetzen. Diese Kosten erfasst du in deiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten und das Finanzamt wird von dir den Nachweis durch ein Fahrtenbuch fordern. Die Kfz-Haftpflicht sowie ein Schutzbrief sind dann ebenfalls Werbungskosten in der Steuererklärung. Allerdings nur anteilig.
Ein Beispiel: Fährst du 10.000 Kilometer im Jahr mit deinem Auto und legst dabei 3.000 Kilometer beruflich zurück, darfst du nur knapp 30 % der Kosten deiner Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung absetzen. Ist der Höchstbetrag für deinen Vorsorgeaufwand jedoch bereits ausgeschöpft, kann sich das lohnen. Wie du deine jährliche Fahrleistung berechnest, zeigen wir dir auch gerne.
Einige grundlegende Bedingungen musst du erfüllen, willst du als Arbeitnehmer deine Kfz-Versicherung in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben.
Checkliste für Arbeitnehmer:
Bei der Absetzung der Kfz-Versicherung für Selbstständige kommt es auf den Grad der betrieblichen Nutzung deines Pkw an:
Haftpflichtversicherungen gibt es nicht nur als Kfz-Versicherung – sie schützen dich auch in anderen Lebensbereichen vor finanziellen Verlusten. In deiner Steuererklärung setzt du diese deshalb als Vorsorgeaufwendungen ab, zu denen etwa folgende Haftpflichtversicherungen zählen:
Da die Kfz-Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber als Vorsorgeaufwendung geführt wird, unterliegt sie in der Steuererklärung der Höchstgrenze für das Gesamtpaket. Alle Vorsorgeaufwendungen werden in deiner Steuererklärung mit einer Höchstsumme berücksichtigt.
Wenn du also die Kosten für deine Kfz-Versicherung nicht als Werbungskosten, sondern als private Vorsorgeaufwendung absetzt, gelten diese Höchstgrenzen. Die Höchstgrenzen unterscheiden sich dabei noch einmal wie folgt:
Außer einigen gesetzlich vorgeschriebenen Belegen – zum Beispiel Spendenquittungen – musst du die Unterlagen zur Kfz-Versicherung für deine Steuererklärung nicht mehr jedes Jahr einreichen. Allerdings musst du auf Verlangen die angefallenen Kosten nachweisen.
Hebe dir für Steuererklärung deshalb die folgenden Unterlagen auf:
Meist genügt es in den Folgejahren, für deine Steuererklärung nur noch den Nachweis über die Zahlung zu führen. Und nicht mehr jedes Jahr auch eine Kopie des Vertrags deiner Kfz-Versicherung vorzulegen.
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