Eine Beitragserhöhung umgehen und sparen, in einen anderen Tarif wechseln oder von besseren Leistungen profitieren – es gibt gute Gründe, eine Autoversicherung zu wechseln. Der 30.11. ist jedes Jahr der große Stichtag für Kündigung und Wechsel der Kfz-Versicherung. Aber auch unterjährig kannst du deine Autoversicherung wechseln - entweder durch ein Sonderkündigungsrecht oder weil du einen unterjährigen Vertrag abgeschlossen hast. Alles was du zum Wechsel deiner Kfz-Versicherung wissen musst, erfährst du in unserem Artikel.
Neben der jährlichen Kündigung zum Stichtag 30.11. gibt es Gründe, die einen Wechsel der Kfz-Versicherung auch unterjährig möglich machen. Wichtig zu beachten: in den meisten Fällen hast du eine Kündigungsfrist von einem Monat. Hältst du diese nicht ein, verlängert sich dein Vertrag um ein weiteres Jahr. Die Kündigung deiner Versicherung kannst du in diesen Fällen vornehmen:
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Es gibt viele Gründe für einen Versicherungswechsel – und dabei geht es nicht immer nur um die Beiträge. Oft sind es Veränderungen im Leben, die neue Anforderungen an die Versicherung stellen. Ein Wechsel kann sinnvoll sein, um deine Versicherung optimal an deine aktuellen Bedürfnisse anzupassen.
1. Änderung deiner Familiensituation: Du steigst von einem Kleinwagen auf ein Familienauto um, weil Nachwuchs ins Haus steht. Außerdem ist das Auto häufiger in Gebrauch, weil die Einkäufe größer werden. Mit einem Fahrzeugwechsel kannst du zu einer anderen Versicherung wechseln oder deine bisherige anpassen.
2. Berufliche Veränderungen: Ein neuer Job erfordert, dass du häufiger weitere Strecken fährst. Oder dein neuer Arbeitgeber erlaubt, dass du den Großteil deiner Arbeitszeit im Home Office verbringen darfst. Du nutzt dein Fahrzeug nun deutlich seltener und für kürzere Strecken. Eine Reduzierung der jährlichen Kilometer spart Beiträge.
3. Neue Lebensumstände: Du ziehst vom Land in die Stadt und benötigst dein Auto nun seltener. Außerdem ändert sich die Regionalklasse für dein Fahrzeug. Eine neue Autoversicherung könnte hier Vorteile bringen.
4. Änderungen im Fahrzeuggebrauch: Dein Kind ist Fahranfänger und soll nun über deinen Vertrag mitversichert werden. Oder du und deine Partnerin habt euch bisher ein Auto geteilt. Nun legt ihr euch einen Neuwagen zu und das bisherige Fahrzeug wird als Zweitwagen deutlich seltener genutzt. Du gibst dein Auto an dein Kind weiter, das dann auch Halter des Kfz werden soll. Ein Versicherungswechsel für das Kfz kann sinnvoll sein, um Kosten zu sparen.
Wichtig zu wissen: Egal aus welchem Grund ein Wechsel der Autoversicherung sinnvoll ist, kündigen kannst du immer erst zum Vertragsende oder wenn ein Sonderkündigungsrecht besteht. Ändert sich dein Fahrverhalten, kannst du deine jährliche Kilometerleistung bei vielen Versicherern auch nach Vertragsbeginn noch ändern. Dein Beitrag wird dann entsprechend angepasst. Auch bei FRIDAY kannst du deine jährliche Fahrleistung bei Bedarf anpassen.
Mit unserem Online-Rechner kannst du den Preis für deine Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko ganz einfach und schnell berechnen.
Eine Änderung der Versicherung muss nicht immer mit einem kompletten Versichererwechsel einhergehen. Je nach Alter des Fahrzeugs oder der Lebensumstände kann es sinnvoll sein, nur eine Anpassung beim bestehenden Versicherer vorzunehmen. Diese Optionen hast du einmal jährlich - entweder zum Stichtag oder unterjährig - je nachdem, wann dein Vertrag endet:
Ein Vergleich mit anderen Versicherern macht natürlich immer Sinn - nicht nur um den günstigsten Preis zu zahlen, sondern auch um die gewünschten Leistungen für einen optimalen Versicherungsschutz zu erhalten.
Neben der jährlichen Kündigung zum Vertragsende kannst auch mit einem Sonderkündigungsrecht die Autoversicherung wechseln. Genau wie bei der regulären Kündigung muss dein Kündigungsschreiben spätestens einen Monat nach dem Anlass für deine Sonderkündigung bei deinem Kfz-Versicherer vorliegen. Der Tag, an dem die Beitragserhöhung in deinem Briefkasten liegt, gilt als der erste Tag des einmonatigen Zeitraums.
Bevor du dich auf die Suche nach einer neuen Versicherung machst, solltest du für dich klären, welche Anforderungen du an eine Autoversicherung hast. Diese und weitere Fragen helfen dir, ein für dich passendes Angebot für deinen Versicherungsschutz zu finden:
Preisvergleichsseiten sind eine gute erste Anlaufstelle, um Tarife und Preise miteinander zu vergleichen. Allerdings bilden sie nicht alle Tarife ab und die Vielzahl der Angebote kann teilweise auch überfordern. Daher lohnt es sich, auch immer einen Blick auf die Webseite der Anbieter zu werfen, die in die engere Auswahl kommen.
Neben dem FRIDAY Original-Tarif, der mehrfach ausgezeichnet wurde, haben wir auch einen Zahl-pro-Kilometer-Tarif. Dieser bietet dir den Vorteil, dass du nur so viel zahlst, wie du auch wirklich fährst. Besonders geeignet ist er für:
Sowohl im Original- als auch im Zahl-pro-Kilometer-Tarif bieten wir dir in der Teilkasko und Vollkasko u.a. diese Leistungen:
FRIDAY bietet dir außerdem eine Reihe von Zusatzleistungen, mit denen du deinen Vertrag individuell erweitern kannst:
Nein. Die Kündigung ist einmal jährlich zum Stichtag möglich. In der Regel ist das der 30. November. Der Vertrag kann aber auch unterjährig auslaufen, dann ist der Versicherungswechsel zu einem anderen Termin möglich. Im Versicherungsschein ist definiert, wann der Vertrag ausläuft.
Egal ob der Vertrag zum Stichtag oder wegen eines Sonderkündigungsrechts beendet werden soll, die Kündigungsfrist beträgt immer einen Monat.
Ja, die Kündigung muss in Textform bei der Versicherung eingehen. Du kannst per Brief, per Fax und auch per E-Mail kündigen.
Nein, denn es gibt auch Verträge, die unterjährig laufen. In diesem Fall ist die jährliche Kündigung zu einem anderen Termin möglich. Die Vertragslaufzeit für deine Autoversicherung findest du du im Versicherungsschein.
Ja, allerdings nur dann, wenn deine Vertragslaufzeit unterjährig endet oder du von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kannst.
Ja, bei FRIDAY kannst du deine Kfz-Versicherung online im Kundenportal MyFRIDAY kündigen. Nach Klick auf den Button wählst du das Datum, zu dem die Kündigung erfolgen soll, und den Kündigungsgrund aus.
Solange noch kein Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen wurde, kann auch nach Erhalt der eVB-Nummer eine andere Versicherung abgeschlossen werden. In dem Moment, wo die eVB auf der Zulassungsstelle eingereicht wird, ist der Vertrag wirksam.
Die Kündigung per Sonderkündigungsrecht in der Autoversicherung funktioniert:
Nach mehr als 20 Jahren in der Versicherungsbranche ist Andreas unser Experte für Produkt und Underwriting. Seit 2021 ist er Teil von FRIDAY und leitet das Operations Team. Er weiß also ganz genau, welche Fragen und Probleme unsere Kunden rund um das Thema Versicherungen umtreiben.
Bei FRIDAY arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Bereichen eng zusammen. Wir investieren viel Zeit und Energie, um dir in unserem Magazin umfassende und hilfreiche Artikel zur Verfügung zu stellen. Damit dabei auch immer alles seine Richtigkeit hat, werden unsere Texte von unseren FRIDAY-Experten aus den jeweiligen Fachbereichen geprüft.
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