Die erste gemeinsame Wohnung als Paar und die Frage: Wer zahlt welche Kosten?

Aktualisiert am: 30. Juli 2024

Meist sind es romantische Gefühle, die bei Paaren den Wunsch aufkeimen lassen, sich eine gemeinsame Wohnung zu suchen. Aber auch ganz praktische Überlegungen spielen oft eine Rolle. Vielleicht habt ihr euch auch schon gefragt: „Ist es nicht Quatsch, doppelt Miete zu zahlen, obwohl wir sowieso jede Nacht im selben Bett einschlafen“ oder „Ich schaffe es leider nicht, dich am Wochenende zu besuchen. Könntest du nicht zu mir kommen?“

Neben dem Aspekt, dass ihr endlich mehr Zeit füreinander habt, bringt euch das Zusammenziehen in der Regel auch finanzielle Vorteile. Damit die Geldfrage allerdings kein Streitthema wird und der Haussegen in der gemeinsamen Wohnung direkt schief hängt, solltet ihr schon vor eurem Umzug klären: „Wie viel Geld darf und wird der Umzug kosten?“ und „Mit welchen monatlichen Kosten müssen wir rechnen?“. Besprecht ganz offen im Vorfeld die finanzielle Ausgangssituation und einigt euch eine faire Kostenteilung.

Modelle zur Kostenteilung

Es gibt unterschiedliche Modelle, die für eine gerechte Aufteilung – je nach Beziehung und Rahmenbedingungen – gut funktionieren können:

  • Fifty-fifty Prinzip: Diese Form der Kostenaufteilung empfiehlt sich, wenn ihr beide über ein ähnliches monatliches Einkommen verfügt. Jeder Partner zahlt monatlich den gleichen Anteil an Miete und Fixkosten.
  • Aufteilung nach Kostenart: Ein Partner überweist die Miete, die in der Regel den größten Anteil der monatlich anfallenden Kosten ausmacht und der andere Partner übernimmt die Zahlung der Nebenkosten sowie aller weiteren Kosten, die für die Wohnung anfallen. Je nach Einkommen werden die gemeinsamen Lebenshaltungskosten fifty-fifty geteilt oder ebenfalls vom zweiten Partner gezahlt.
  • Kostenaufteilung nach Einkommen: Jeder Partner beteiligt sich entsprechend seines Einkommens an den Fixkosten. So kann auch der Partner mit deutlich geringeren Einkünften noch Geld sparen oder sich eigene Wünsche zu erfüllen.

Bevor ihr euch für ein Modell entscheidet, erstellt am besten einen Haushaltsplan. Hier tragt ihr alle monatlichen Ausgaben zusammen. In der Regel sind das:

  • Miete (inklusive Nebenkosten)
  • Strom
  • Telefon, Internet und Fernsehen
  • Rundfunkbeitrag
  • Versicherungen
  • Weitere regelmäßige Ausgaben

Auch die Aufteilung der einmaligen Kosten für den Auszug aus den alten vier Wänden sowie den Einzug in die gemeinsame Wohnung, solltet ihr rechtzeitig besprechen. Empfehlenswert ist auch hier die Erstellung eines Budgetplans mit folgenden Ausgaben:

  • Umzug
  • Einrichtung
  • Renovierung

In diesem Artikel geben wir euch einen Überblick, mit welchen monatlichen Ausgaben und Umzugskosten ihr in etwa rechnen müsst.

Wie bei allem im Leben, heißt es auch bei der Kostenaufteilung in der Beziehung und der gemeinsamen Wohnung: Communication is key! Sprecht über eure Erwartungen und findet Kompromisse. So werden viele Streitigkeiten im Hinblick auf Geld von vornherein vermieden.

Miete

Die Miete macht in der Regel den größten Anteil der monatlichen Fixkosten aus. Die sogenannte Warmmiete setzt sich aus der Kaltmiete, also den Kosten für die Raumnutzung, und den Nebenkosten zusammen. In den Nebenkosten sind zum Beispiel die Kosten für Wasser, Müll und den Hausmeister enthalten. Bis zum dritten Werktag eines Monats sollte die Miete auf das Konto eures Vermieters oder Verwalters überwiesen sein. Legt hierfür am besten einen Dauerauftrag an, bei dem die Abbuchung bereits zwei bis drei Tage vorher stattfindet, um sicherzugehen, dass das Geld rechtzeitig eingeht.

Bei der Planung eurer Finanzen dürft ihr die Mietkaution nicht vergessen. Diese verlangt der Vermieter als Sicherheit für eventuell von euch verursachte Schäden an der Wohnung oder für Mietausfälle. Für die Mietkaution müsst ihr eure dreifache Nettokaltmiete einplanen. Das ist der gesetzlich zulässige Höchstbetrag, den der Vermieter verlangen kann.

Strom

Die Stromkosten sind in den Mietkosten nicht enthalten und müssen zusätzlich zur Miete eingeplant werden. Im Vergleich zu einem Singlehaushalt ist der Pro-Kopf-Stromverbrauch in einem Paarhaushalt deutlich geringer – Kühlschrank, Kaffeemaschine und Waschmaschine werden ja gemeinsam genutzt. Im Durchschnitt verbraucht ein Zweipersonenhaushalt 3.500 kWh Strom pro Jahr. Die monatlichen Ausgaben für den Strom liegen zwischen 60 und 90 Euro und sind abhängig vom Anbieter und eurem Verbrauch.

Am besten ihr macht euch bereits auf die Suche nach einem Stromanbieter bevor ihr zusammenzieht. Im Internet könnt ihr verschiedene Stromanbieter miteinander vergleichen und den für euch besten Anbieter auswählen. Sollte einer von euch bereits einen Stromvertrag aus der vorherigen Wohnung haben, könnt ihr diesen auch in die gemeinsame Wohnung übernehmen, indem ihr dem Anbieter die neue Adresse mitteilt. Vorausgesetzt dieser ist im Ort eures neuen gemeinsamen Zuhauses auch verfügbar.

Unser Tipp: Achtet bei der Auswahl des Stromversorgers darauf, dass euch der ausgewählte Anbieter eine Preisgarantie gibt. So geht ihr auf Nummer sicher, dass der angegebene Strompreis für eine gewisse Zeitspanne nicht steigt.

Telefon, Internet, Fernsehen

Die Kosten für Telefon, Internet und Fernsehen gehören ebenfalls zu den Fixkosten und müssen extra kalkuliert werden. Diese variieren je nach Anbieter, Leistungen, Internet-Geschwindigkeit, WLAN-Router-Qualität, Telefon-Festnetz-Flat und Vertragslaufzeit. Für Telefon, Internet und Fernsehen solltet ihr mindestens 40 Euro pro Monat einplanen. Dazu kommt noch der monatliche Rundfunkbeitrag (ehem. GEZ-Gebühr) in Höhe von 17,98 Euro.

Habt ihr beide einen laufenden Vertrag für einen Internetanschluss, könnt ihr versuchen, zumindest einen der beiden Verträge zu kündigen. Ein generelles Sonderkündigungsrecht bei Umzug gibt es nicht. Falls euer Anbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen in der neuen Wohnung allerdings nicht erbringen kann, könnt ihr vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Bestehen beide vorhandenen Verträge bei demselben Anbieter, könnt ihr in der Regel eher auf Kulanz hoffen, wenn ihr vor Vertragsende wegen des Umzugs kündigen wollt.

Unser Tipp: Falls ihr bereits einen bestehenden Vertrag habt, den ihr nicht in die gemeinsame Wohnung mitnehmen möchtet, erkundigt euch bei eurem Anbieter, ob ein Anschlussinhaberwechsel möglich ist. Dieser bewirkt, dass euer Anschluss mit allen Leistungen sowie der restlichen Vertragslaufzeit auf euren Nachmieter oder einen WG-Mitbewohner übertragen werden können. Das funktioniert natürlich nur dann, wenn eurer Nachmieter Interesse daran hat, euren Vertrag zu übernehmen.

Versicherungen

Eine private Haftpflichtversicherung solltet ihr beide besitzen. Sie schützt euch bei Ansprüchen auf Schadensersatz, wenn ihr versehentlich einen Schaden bei Dritten verursacht habt. Die Haftpflichtversicherung deckt zum Beispiel Schäden an Nachbarwohnungen ab, die durch geplatzte Wasserschläuche an Spül- oder Waschmaschinen aufgetreten sind.

Privathaftpflicht von FRIDAY

Dein Schutz vor finanziellem Ärger, wenn du anderen Schaden zufügst

Falls einer von euch beiden bisher noch über die Eltern versichert war, ist es nun an der Zeit zu prüfen, ob ihr eine eigene Haftpflicht abschließen solltet. Besitzt ihr zwei Haftpflichtversicherungen, könnt ihr sie aus Kostengründen zusammenlegen, um Geld zu sparen. Allerdings sind Schäden, die ihr euch eventuell gegenseitig zufügt, dann nicht mehr abgedeckt.

Wollt ihr eure Wohnungseinrichtung für den Ernstfall absichern, lohnt es eine Hausratversicherung abzuschließen. Sie sichert das Privateigentum in der Wohnung ab und übernimmt zum Beispiel auch die Kosten für Aufräumarbeiten nach einem Einbruch oder Brand. Der Beitrag ist abhängig vom Wert der Gegenstände, die ihr versichern möchtet. Die Deckungssumme sollte dem Wert eures Besitzes, den ihr in der Wohnung habt, entsprechen.

Unser Tipp: Falls einer von euch oder ihr beide bereits eine Hausratversicherung besitzt, ist der Umzug eine gute Gelegenheit die Leistungen und die Kosten zu überprüfen. Bei zwei Verträgen könnt ihr vom Recht der außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen und einen der beiden Verträge kündigen. Weitere Informationen findet ihr in unserem Artikel Versicherungen für die erste Wohnung.

Weitere regelmäßige Ausgaben

Als Paar teilt ihr euch nicht nur Bett und Wohnraum, sondern im besten Falle auch die Lebenshaltungskosten. Hier bietet sich eine Menge Sparpotenzial. Im Vergleich zu einem Singlehaushalt ist der Pro-Kopf-Anteil für die Lebenshaltungskosten in einem Paarhaushalt viel geringer, da ihr euch beispielsweise Essen und Hygieneartikel teilen könnt. Folgende Dinge fallen unter anderem unter die monatlichen Lebenshaltungskosten:

  • Essen und Trinken
  • Drogerie- und Hygieneartikel
  • Auto
  • Hobby und Freizeit
  • Abos

Wie ihr das Zusammenleben in dieser Hinsicht als Paar gestalten wollt, solltet ihr ebenfalls frühzeitig abklären.

Essen

Selbst wenn ihr nicht immer zusammen esst oder einer mehr Appetit hat, ist ein gemeinsamer Einkauf praktisch. Damit es bei der Aufteilung der Kosten für die Einkäufe fair zugeht, gibt es zum Beispiel folgende Möglichkeiten diese zu teilen:

  • Derjenige, der nicht die Miete überweist, zahlt alle Einkäufe.
  • Alle Kosten werden immer halbiert.
  • Gibt es regelmäßig teure Extrawünsche, zahlt diese jeder selbst.
  • Den Einkauf zahlt derjenige, der nicht kocht. 

Unser Tipp: Legt euch eine Haushaltskasse an, in die ihr jeweils einen festgelegten monatlichen Betrag einzahlt. Damit könnt ihr alle grundlegenden Lebensmittel, Putzmittel und Hygieneartikel kaufen und müsst euch nicht vor jedem Einkauf die Frage stellen, wer ihn bezahlt.

Drogerie- und Hygieneartikel

Hygieneartikel wie Toilettenpapier und Putzmittel nutzt ihr gemeinsam. Hier könnt ihr ähnlich vorgehen wie bei den Nahrungsmitteln. Bei Kosmetika und einigen Drogerieartikeln hat sicherlich jeder seine eigenen Vorlieben und der Bedarf kann hier recht unterschiedlich ausfallen. Da macht es mehr Sinn, dass jeder seine Produkte selbst einkauft und bezahlt.

Hobby und Freizeit

Hat nur einer von euch ein sehr teures Hobby, wäre die Aufteilung der Kosten sicher unfair und würde die Haushaltskasse stark belasten. Bei gemeinsamen Freizeitaktivitäten könnt ihr entweder eure Gewohnheiten beibehalten – hieran muss sich aufgrund eures Zusammenziehens nichts ändern. Oder aber, ihr entscheidet euch, alle Ausgaben von nun an immer zu teilen, falls dies nicht bereits der Fall war.

Abos

Lest ihr die gleiche Zeitung und schaut eh immer zusammen die neuste Serie? Nach dem Zusammenziehen gibt es bei Abos für Streamingdienste oder Zeitungen Einsparpotenzial - vorausgesetzt das Nutzungsverhalten und der Lese- bzw. Filmgeschmack gehen nicht zu weit auseinander. 

Auto

Hier wird es knifflig, eine faire Aufteilung der Kosten zu finden. Besitzt einer von euch ein Auto, werden es nun, zumindest hin und wieder, beide nutzen – und sei es nur, um den Wocheneinkauf zu erledigen oder gemeinsam in den Urlaub zu fahren. Selbst wenn einer keinen Führerschein besitzt, profitieren beide vom fahrbaren Untersatz. Wer welche Kosten zahlt, hängt hier also sehr von der individuellen Nutzung ab.

Umzug

Die Kosten für den Umzug können sehr unterschiedlich ausfallen. Die tatsächliche Höhe ist abhängig von folgenden Faktoren:

  • Steht ein Ortswechsel an: Zieht ihr beide innerhalb einer Stadt in eine gemeinsame Wohnung oder muss mindestens einer einen Ortswechsel vornehmen.
  • Wie habt ihr vorher gewohnt: Kommt ihr beide aus eurem Elternhaus oder einer WG oder hatte mindestens einer von euch beiden bereits eine eigene Wohnung? Daran bemisst sich letztlich auch die Menge des zu transportierenden Umzugsguts.
  • Wie organisiert ihr den Umzug: Möchtet ihr zumindest einen der beiden Umzüge über ein Umzugsunternehmen durchführen lassen oder erledigt ihr beide Umzüge mit privaten Helfern?

Folgende Kosten müsst ihr bei der Planung eures Umzugs berücksichtigen, falls ihr kein Umzugsunternehmen beauftragt:

  • Transporter: Im Internet findet ihr zahlreiche Angebote, die sich je nach Größe des Transporters und Leihdauer unterscheiden. Plant auch Geld für Sprit- und eventuell Versicherungskosten sowie die gefahrenen Kilometer mit ein.
  • Kartons und Verpackungsmaterial: Bevor ihr eine Menge Geld für Kartons und Verpackungen ausgebt, fragt in eurem Bekanntenkreis nach, ob jemand noch Kartons vom letzten Umzug im Keller übrig hat. Kleinanzeigen im Internet helfen euch ebenso bei der Suche. Dort könnt ihr gebrauchte, aber gut erhaltene Kartons preiswert online bestellen.
  • Verpflegung der Umzugshelfer: Damit euren fleißigen Helfern die Motivation nicht abhanden kommt, sollte für ausreichend Verpflegung gesorgt sein. Die Kosten für die Verpflegung der Umzugshelfer solltet ihr in den Umzugskosten mit einplanen.

Beauftragt ihr eine Umzugsfirma, vereinbart eine Vorbesichtigung eures Hausrats. Es lohnt sich, hier zu vergleichen und mehrere Angebote erstellen zu lassen.

Unser Tipp: Die Kosten für das Umzugsunternehmen könnt ihr in Höhe von bis zu 4.000 Euro in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen – Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen nicht bar bezahlt wurden.

Achtung! Gerade an Wochenenden und zum Monatsende sind Transporter- und Umzugsunternehmen schon im Voraus ausgebucht. Reserviert also mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Umzug.

Einrichtungskosten

Abhängig von eurer vorherigen Wohnsituation, müsst ihr entweder fast alle Möbel neu kaufen oder könnt euch zumindest für den Anfang mit den Möbeln aus euren vorherigen Wohnungen oder WGs einrichten. Selbst wenn eure Möbel vom Stil her nicht perfekt harmonieren, könnt ihr sie erst mal nutzen, um eure Ausgaben gering zu halten. Wenn ihr euch dann neue Möbel anschafft, könnt ihr gut erhaltene Möbel, die ihr nicht mehr braucht, auf dem Flohmarkt oder im Internet verkaufen.

Folgendes Mobiliar solltet ihr mindestens für eure gemeinsame Wohnung einplanen:

  • Kühlschrank
  • Herd
  • Geschirr
  • Matratze und Bettgestell
  • Waschmaschine
  • Kleiderständer oder Kleiderschrank

Möchtet ihr einen neuen Einrichtungsgegenstand kaufen und bei einem von euch beiden sitzt das Geld nicht so locker? Dann kann einer die Kosten erst einmal komplett übernehmen und der andere zahlt seinen Anteil in Raten zurück oder ihr verrechnet die Ausgaben.

Renovierungskosten

Bevor ihr mit der Renovierung eurer gemeinsamen Wohnung beginnen könnt, müsst ihr gegebenenfalls erst einmal eure alten Wohnungen für die Wohnungsübergabe herrichten. Folgende Renovierungsarbeiten können hierbei anfallen:

  • Streichen von Wänden und Decken
  • Entfernen von alter Tapete und Neutapezieren
  • Zuspachteln von Löchern in den Wänden

Übernehmt ihr diese Arbeiten selbst, könnt ihr kräftig sparen. Falls nur einer von euch renovieren muss, könnt ihr euch Arbeit und Kosten auch teilen. Habt ihr beide eine Wohnung oder ein WG-Zimmer herzurichten, kann jeder seinen Anteil zahlen.

Unser Tipp: Bevor ihr mit dem Renovieren beginnt, schaut in euer Übernahmeprotokoll, wie euch die Wohnung zuvor vermietet wurde. Habt ihr sie unrenoviert übernommen, könnt ihr sie auch so wieder übergeben. Wände mit hellen Farben, die noch nicht abgenutzt sind, müsst ihr grundsätzlich nicht streichen.

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