Du bist auf dem Weg in deine erste eigene Wohnung, hast aber nicht genug Geld für Miete und/oder Möbel? Dann kann dir eventuell eine Förderung oder ein staatlicher Zuschuss bei der Finanzierung deiner Wohnung helfen. Welche Hilfen insbesondere junge Menschen in Anspruch nehmen können, haben wir als Überblick für dich zusammengetragen.
Jedes Kind hat ein Anrecht auf die Finanzierung einer Ausbildung. Ziehst du für deine erste Ausbildung oder dein Erststudium in eine eigene Wohnung, sind beide Eltern unterhaltspflichtig. Der Unterhalt, der dir von deinen Eltern monatlich zusteht, richtet sich nach ihrem Einkommen. Berechnet wird dein Unterhaltsanspruch anhand der Düsseldorfer Tabelle. Volljährige Studenten und Auszubildende haben aktuell einen monatlichen Anspruch auf 930 Euro, in denen Kosten für eine Wohnung oder ein WG-Zimmer mit 280 Euro bereits einberechnet sind.
In der Regel unterstützen Eltern ihre Kinder während der Ausbildungszeit allerdings nicht auf Grundlage der rechtlichen Bemessungen, sondern zahlen so viel sie können. Es kann sein, dass deine Eltern aufgrund eines Kredits oder eines anderen besonderen Umstands, nicht in der Lage sind, dir die volle finanzielle Unterstützung zu geben, die dir zusteht. In diesem Fall oder im Fall, dass das Einkommen deiner Eltern nicht ausreicht, um die komplette Summe zu zahlen, stehen dir unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten und Zuschüsse zu. Unter anderem sind das:
Auch während der Ausbildungszeit und des Studiums zahlt der Staat Kindergeld – und zwar bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. In der Regel erfolgt die Auszahlung des Betrags an einen sorgeberechtigten Elternteil. Nach deinem Auszug steht dir das Kindergeld als Teil der Unterhaltsleistung zu. Kommen deine Eltern dieser Verpflichtung nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, hast du die Möglichkeit, einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld zu stellen. Die Abzweigung bewirkt, dass das Geld direkt an dich überwiesen wird.
BAföG ist eine Ausbildungsförderung, die denjenigen gewährt wird, die keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung haben, um eine Ausbildung selbst zu finanzieren.
Die ungefähre Höhe deines BAföGs kannst du hier berechnen.
Als Schüler kannst du BAföG beantragen, wenn deine Eltern nicht in der Lage sind, den dir zustehenden Unterhalt zu zahlen und mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Schüler-BAföG kannst du bis zum Ende deiner schulischen Ausbildungszeit beantragen. In der Regel muss das Geld nicht zurückgezahlt werden. Besuchst du allerdings eine Akademie oder eine höhere Fachschule muss die Hälfte des BAföGs nach Ausbildungsende zurückgezahlt werden.
Anders als Schüler können Studenten BAföG auch beantragen, wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen. Voraussetzung für das Beantragen von Studenten-BAföG, wenn das Einkommen der Eltern für die Unterhaltszahlung nicht ausreicht:
Das Studenten-BAföG wird für die Regelstudienzeit gezahlt, unter gewissen Voraussetzungen kann die Auszahlung verlängert werden.
Achtung! Für den BAföG-Antrag musst du deine Vermögensverhältnisse offenlegen. Hast du Vermögen in Form von Bargeld, Spareinlagen, einem Bausparvertrag oder Aktien, werden diese bei der Berechnung deines Bedarfs berücksichtigt. Auch ein auf dich zugelassenes Auto wird beim BAföG angerechnet. Gibst du dein Vermögen nicht an und man kommt dir auf die Schliche, kann dich das teuer zu stehen kommen.
Hast du während deiner Ausbildung oder deines Studiums kein Anrecht auf BAföG oder reicht dein BAföG für Wohnung und Lebenshaltungskosten nicht aus, kannst du einen Bildungskredit in Höhe von bis zu 7.200 Euro beantragen. Die Vergabekriterien richten sich hier weder nach dem Einkommen deiner Eltern noch nach deinem Vermögen. Der Jahreszins des Darlehens ist wesentlich günstiger als der eines herkömmlichen Bankkredits. Anders als beim BAföG muss jedoch die komplette Summe zurückgezahlt werden.
Achtung! Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach Auszahlung der ersten Rate – auch wenn deine Ausbildung oder dein Studium noch nicht abgeschlossen ist.
Berufsausbildungsbeihilfe kannst du bei betrieblicher und überbetrieblicher Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Maßnahme beantragen. Rein schulische Ausbildungen werden durch diese Maßnahme nicht gefördert. Unter folgenden Voraussetzungen kannst du Berufsausbildungsbeihilfe beantragen:
Ebenso wie das Schüler-BAföG ist die Berufsausbildungsbeihilfe ein Vollzuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Eine gute Chance auf Wohngeld haben vor allem Praktikanten und Berufseinsteiger mit einem niedrigen Einstiegsgehalt. Studenten und Auszubildende erhalten Wohngeld nur, wenn die Zahlung von BAföG oder BAB abgelehnt wurde. Auch wenn du weißt, dass du kein BAföG oder BAB erhalten wirst, musst du einen Antrag stellen. Denn das Wohngeldamt verlangt von dir einen Ablehnungsbescheid, um sicherzugehen, dass du nicht zwei sich ausschließende Leistungen erhältst.
Anhand folgender Kriterien wird dein Wohngeld berechnet:
Die Höhe des Wohngeldes wird auf Basis der Wohngeldtabellen festgelegt. Der Wohngeldbescheid ist meist 12 Monate lang gültig.
Beziehst du Arbeitslosengeld II oder verfügst du über ein sehr geringes Einkommen, kannst du bei der Bundesagentur für Arbeit die Erstausstattung deiner Wohnung beantragen. Diese einmalige Sonderleistung kann als Darlehen oder als Geld- sowie Sachleistung gewährt werden bei:
Damit ein Antrag bewilligt wird, muss in der Regel eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
News und Tipps direkt in dein Postfach.
Du kannst dich jederzeit über den Abmelde-Link in unseren E-Mails oder über unser Kontaktformular abmelden.
FRIDAY ist Teil der Schweizer Baloise Gruppe.