Haftpflichtversicherung für Paare und Ehepartner: Sparen mit einer gemeinsamen Versicherung

Aktualisiert am: 14. August 2024

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen im Alltag überhaupt. Kommt durch dich nämlich eine andere Person zu Schaden, können Schadensersatzansprüche unversichert zur massiven, möglicherweise sogar existenzbedrohenden finanziellen Belastung werden.

Egal, ob du verheiratet bist oder in einer Partnerschaft lebst: Wenn du mit einem Partner oder deiner Partnerin zusammenlebst, ist es nicht notwendig, dass jeder eine eigene Haftpflichtversicherung hat. Welche Vorteile das Zusammenlegen einer Haftpflichtversicherung für Partner hat und worauf du unbedingt achten solltest, wollen wir dir im folgenden Artikel genau erklären.

Vorteile einer gemeinsamen Haftpflichtversicherung

Wenn du deine Haftpflichtversicherung mit deinem Partner oder deiner Partnerin zusammenlegst, hat dies in der Regel mehrere Vorteile für dich:

  • Finanzielle Vorteile: Vereinfacht gesagt, eine Versicherung ist oft billiger als zwei. Ihr könnt mit einer gemeinsamen Police also Geld sparen.
  • Weniger Verwaltungsaufwand: Eine gemeinsame Versicherung ist auch in puncto Verwaltung einfacher.

Zwei Haftpflichtversicherungen zusammenlegen

Haben du und dein Partner oder deine Partnerin also zwei verschiedene Verträge, könnt ihr diese entweder zusammenlegen – oder ihr kündigt eure Versicherungen und schließt eine neue Haftpflichtversicherung für Paare ab. Generell gilt: Wenn beide Partner noch laufende Verträge haben, lässt sich nur der neuere Vertrag (also der später abgeschlossene) fristlos kündigen.

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Bei uns findest du eine genau auf eure Lebenssituation und Anforderung zugeschnittene Lösung – und das zu günstigen Konditionen. Wechsle noch heute ganz unkompliziert!

Ehepaare mit unterschiedlichem Wohnsitz

Du fragst dich jetzt möglicherweise: Kann ich auch eine gemeinsame Haftpflichtversicherung mit meinem Ehepartner oder Partner haben, wenn wir nicht zusammenwohnen? Das hängt von eurem Familienstand ab. Nichtverheiratete Paare benötigen für eine gemeinsame Haftpflichtversicherung einen gemeinsamen Wohnsitz. Bei verheirateten Paaren können auch zwei getrennte Wohnsitze vorhanden sein.

Haftpflichtversicherung für Paare: Welche Deckungssumme ist empfehlenswert?

Es ist wesentlich, die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung mit deinem Partner nicht zu niedrig anzusetzen. Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro – allerdings lohnt es sich hier, ein paar Euro mehr auszugeben (die Differenz ist in der Regel nicht groß) und eine Deckungssumme von 50 Millionen Euro zu haben. So seid ihr auch für größere Schadensfälle bestens abgesichert.

Familienhaftpflicht: Versicherungsschutz für die ganze Familie

Eine Haftpflichtversicherung kannst du aber nicht nur für dich und deinen Partner abschließen. Die Familienhaftpflichtversicherung von FRIDAY bietet einen umfassenden Schutz für alle Familienmitglieder, einschließlich Eltern, Großeltern und Kinder bis zum Ende der Erstausbildung,, sofern diese im selben Haushalt leben und dort ihren Hauptwohnsitz haben.  Auch vorübergehend in eurem Haushalt lebende Personen wie Au Pairs können mitversichert werden.

Schadensbeispiele: Hier greift die Partner-Haftpflicht

Im Folgenden wollen wir dir einen Überblick geben, in welchen Fällen die Partnerversicherung greift:

  • Schlüsselverlust: Der Austausch von Schlössern oder Schließanlagen kann teuer werden. Eine gemeinsame Haftpflichtversicherung sichert euch hier ab.
  • Mietsachschäden: Sollte der Vermieter Schadensersatz verlangen, weil in der Wohnung Dinge kaputt gegangen sind, ist dies ebenfalls gedeckt.
  • Reiseschutz: Auch bei gemeinsamen Reisen greift die Partnerversicherung.
  • Deliktunfähige Kinder: Im Familientarif sind Schäden durch eure deliktunfähigen Kinder abgedeckt. Ebenfalls abgedeckt sind Schäden durch deliktunfähige Erwachsene (dazu können etwa demenzkranke Familienmitglieder gehören).

Immer auf der sicheren Seite

In unserem Relax-Tarif sind auch Schäden versichert, die ihr euch gegenseitig zufügt.

Wichtig zu wissen: Wenn du und dein Partner eine gemeinsame Haftpflichtversicherung habt, sind gegenseitige Sach- und Vermögensschäden sowie Personenschäden in der Regel nicht abgedeckt. Im FRIDAY Relax-Tarif sind Personenschäden auch gegenüber dem Partner abgedeckt!

Häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung für Eheleute, Partner und Paare

  • Wann ist der Wechsel vom Single- in den Paar-Tarif möglich?

    Sobald du mit deinem Partner oder deiner Partnerin unter einem Dach wohnst, kannst du in einen Paartarif wechseln oder  über die FRIDAY Privathaftpflicht mitversichern. Wähle auf unserer Website ganz einfach den Tarif “Paar ohne Kinder”.

  • Was gilt, wenn einer der Partner ein Kind in die Beziehung mitbringt?

    Wenn du oder dein Partner Kinder in die Beziehung mitbringst, sind diese zum Ende der Erstausbildung in der Familienhaftpflicht mitversichert (Voraussetzung: Die Kinder sind nicht verheiratet und haben noch keinen eigenen Hausstand gegründet.). Dies gilt auch für Pflegekinder oder Adoptivkinder.

  • Was passiert mit der Haftpflichtversicherung nach einer Scheidung oder Trennung?

    Wenn du von deinem Partner getrennt lebst, ihr aber noch einen gemeinsamen Wohnsitz habt, könnt ihr die gemeinsame Haftpflichtversicherung weiterlaufen lassen. 

    Sobald einer von euch allerdings einen neuen Wohnsitz anmeldet, ist diese Person nicht mehr mitversichert. Bei Ehepaaren erlischt die gemeinsame Haftpflichtversicherung für Ehepartner erst mit der Scheidung. Generell ist es aber ratsam, sofort nach der Trennung auf separate Haftpflichtpolicen umzusteigen.

  • Was passiert mit der Haftpflichtversicherung, wenn ein Partner verstirbt?

    Sollte dein Partner oder deine Partnerin sterben, läuft der Vertrag in der Regel bis zur nächsten Prämie weiter. Wird diese eingezahlt, wird der Vertrag fortgesetzt. Teile das Ableben deines Partners oder deiner Partnerin auf alle Fälle sofort der Versicherung mit, um in einen anderen, möglicherweise kostengünstigen Tarif zu wechseln.

  • Welche Versicherungen können als Paar außerdem zusammengelegt werden?

    Es gibt noch eine ganze Reihe von weiteren Versicherungen, die man mit seinem Partner oder seiner Partnerin zusammenlegen kann. Dazu gehören:

    • Die Hausratversicherung: Wenn ihr in einen gemeinsamen Haushalt zieht, ist es ein logischer Schritt, eine gemeinsame Hausratversicherung abzuschließen. Damit sichert ihr euer Hab und Gut in eurer Wohnung oder eurem Haus ab.
    • Die Kfz-Versicherung: Haben beide Partner ein Auto, kommt möglicherweise ein Familientarif infrage.
    • Die Rechtsschutzversicherung: Auch eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung ist möglich. Hier gilt in der Regel dasselbe wie bei der gemeinsamen Haftpflichtversicherung: Unverheiratete Paare, die zusammenleben oder verheiratete Paare auch mit unterschiedlichem Wohnsitz, können eine gemeinsame Police beantragen.
    • Die Krankenversicherung: Unter Umständen kannst du deinen Partner oder deine Partnerin über dich mitversichern. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Wenn dein Partner familienversichert ist, darf er oder sie nur ein geringes Einkommen von maximal 505 Euro pro Monat haben. Sollte er oder sie eine geringfügige Beschäftigung ausüben, darf die Minijob-Grenze von derzeit 538 Euro pro Monat nicht überschritten werden.
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