Du möchtest ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden? Dann benötigst du eine eVB-Nummer. Diese dient als Nachweis, dass das Fahrzeug eine gültige Haftpflichtversicherung besitzt. Woher du die eVB-Nummer bekommst, wie lange sie gültig ist und weitere wichtige Informationen haben wir hier für dich zusammengefasst.
eVB-Nummer ist die Abkürzung für elektronische Versicherungsbestätigung. Seit 2008 sind die Versicherer verpflichtet, den Nachweis über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht elektronisch an die Zulassungsstelle zu übermitteln. Möchtest du dein Fahrzeug auf der Zulassungsstelle anmelden, musst du vorher bei einer Kfz-Versicherung eine eVB-Nummer beantragen.
Gut zu wissen: Bei FRIDAY erhältst du deine eVB-Nummer direkt nach Abschluss der Versicherung per E-Mail. Nach Erhalt der Nummer hast du 3 Monate Zeit, um sie für die Anmeldung deines Fahrzeugs zu nutzen. Sobald du sie eingelöst hast, passen wir das Startdatum deines Vertrags an. Bei Nichtverwendung verfällt die eVB-Nummer. Es entstehen dir dann keine Kosten.
Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code, der aus Zahlen und Großbuchstaben besteht. Um Verwechslungen mit den Ziffern „1“ und „0“ auszuschließen, werden dabei kein großes „I“ und kein großes „O“ verwendet. Am Anfang stehen immer zwei Buchstaben, die Auskunft über den Versicherer geben. Die folgenden fünf Zeichen werden zufällig kombiniert.
Die eVB-Nummer ist die einmalig gültige elektronische Versicherungsbestätigung. Du brauchst sie in folgenden Situationen auf der Zulassungsstelle:
Sowohl für die Neuzulassung als auch für die Ummeldung und auch die Wiederzulassung benötigst du eine neue eVB-Nummer, die einmalig gültig ist. Du kannst deine eVB-Nummer bei vielen Versicherungsunternehmen ganz einfach online beantragen. Dazu sind nur 3 Schritte nötig:
Achte darauf, dass bei der Übermittlung deiner eVB-Nummer auch die Kasko-Versicherung vermerkt wird, wenn du eine Teil- oder Vollkasko mit abgeschlossen hast. Wenn du nur eine eVB-Nummer erhältst, gilt dein Kaskoschutz nämlich nicht ab sofort, sondern erst ab dem offiziellen Datum deiner Kfz-Versicherung.
Gut zu wissen: Die eVB-Nummer muss auf den Namen des Halters ausgestellt werden. Die im Antrag genannten Daten müssen mit den Angaben im Personalausweis übereinstimmen. Abweichungen beim Namen – zum Beispiel, weil du nur deinen Rufnamen angegeben hast, statt alle im Personalausweis stehenden Vornamen – können zu Problemen bei der Beantragung deiner Versicherungsbestätigung durch die eVB-Nummer führen. Denn die Zulassungsbehörde darf die Daten nicht nachträglich ändern. So wird sie eventuell die Zulassung trotz vorliegender eVB-Nummer verweigern und du musst eine neue eVB-Nummer mit den korrekten Daten anfordern.
Die Beantragung der eVB-Nummer kannst du bei vielen Versicherern ganz einfach online selbst durchführen. Hierfür solltest du folgende Daten zur Hand haben:
Deine Versicherung legt die maximale Gültigkeitsdauer deiner eVB-Nummer fest. In der Regel ist sie drei bis sechs Monate lang gültig. Verwendest du die eVB-Nummer innerhalb dieser Zeit nicht, verfällt sie. Bei Bedarf lässt du dir dann eine neue eVB-Nummer geben.
Wichtig zu wissen: Nach einem Versicherungswechsel ändert sich deine eVB-Nummer. Doch du musst in Bezug auf die eVB-Nummer nichts weiter tun. Deine neue Versicherung wird die notwendigen Angaben zur eVB-Nummer nach Abschluss der Versicherung an das Kraftfahrt-Bundesamt übermitteln. Deine alte und damit ungültige eVB-Nummer wird dann automatisch gelöscht und durch die neue eVB-Nummer ersetzt.
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In dem Moment, wo du deine eVB-Nummer erhältst, ist das der Nachweis dafür, dass dein Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflicht besitzt. Dein Versicherungsvertrag läuft aber erst, wenn du die eVB-Nummer auf der Zulassungsstelle vorgelegt hast.
Versicherungsnummer und eVB-Nummer sind nicht identisch. Die eVB-Nummer ist der Nachweis für die Zulassungsbehörde, dass dein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besitzt. Deine Versicherung sendet dir nach Abschluss außerdem eine Versicherungsnummer für deinen Vertrag zu. Unter dieser Nummer speichert sie deine Vertragsdaten.
Nein, ohne eVB-Nummer kannst du ein Fahrzeug weder anmelden noch ummelden.
Das Ausstellen einer eVB-Nummer ist immer kostenfrei. Kostenpflichtig ist die Versicherung, die du mit dem Einlösen der Nummer auf der Zulassungsstelle aktivierst.
Nachdem du deine eVB-Nummer beim Versicherer angefordert hast, übermittelt dieser die Nummer automatisch an das Kraftfahrt-Bundesamt. Deine örtliche Zulassungsstelle kann auf die Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes zugreifen und hat damit alle relevanten Informationen für die Zulassung, Um- und Abmeldung zur Verfügung.
Es ist möglich, dass die Zulassungsstelle deine eVB-Nummer nicht anerkennt. Stimmen die Daten in deinem Personalausweis mit den Antragsdaten für die eVB-Nummer nicht überein, kann die Zulassungsstelle die Zulassung eines Fahrzeugs verweigern. In dem Fall kontaktiere deine Versicherung und lasse dir eine neue eVB mit den korrekten Daten übermitteln.
Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Ohne sie darfst du das Auto nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Die meisten Versicherungen erlauben es auch mit Schufa-Eintrag eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen, sodass du eine eVB-Nummer erhältst. Es kann jedoch zu Einschränkungen im Deckungsumfang kommen. Auch bei FRIDAY kannst du trotz schlechter Bonität eine Kfz-Haftpflicht abschließen. Den Jahresbeitrag musst du dann mit Vorkasse entrichten.
Seit 2008 löst die eVB-Nummer die vorherige Praxis der Doppelkarte oder Deckungskarte ohne eVB-Nummer ab. Vor der Einführung der eVB-Nummer in 2008 musste deine Kfz-Versicherung dir eine Versicherungsbestätigung für die Zulassungsstelle auf Papier zukommen lassen. Ein Exemplar des Doppels verblieb nach der Anmeldung bei der Zulassungsbehörde, das andere musste wiederum zurück an die Kfz-Versicherung. Erst dann gab es eine vorläufige Deckung. Die Umstellung auf die heutige eVB-Nummer vereinfacht alles – und spart Zeit und Aufwand.
Tobias ist Experte für versicherungsrechtliche Fragen. Seit Juni 2021 ist er Teil des Legal & Compliance-Teams von FRIDAY und dort inzwischen Junior Analyst. Dabei setzt er sich vor allem mit juristischen Themen in den Bereichen Compliance und Versicherungen sowohl im deutschen als auch im französischen Recht auseinander.
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