Gartenmöbel in der Hausratversicherung: Welche Schäden sind versichert?

Aktualisiert am: 10. September 2024

Egal ob durch Feuer, Diebstahl oder Vandalismus: Werden Haushaltsgegenstände und Wertsachen in einer Wohnung beschädigt, dann greift im Regelfall die Hausratversicherung. Doch was ist eigentlich mit all den Dingen jenseits der eigenen vier Wände? Sind Gartenmöbel in der Hausratversicherung mitversichert? Welchen Versicherungsschutz deine teuren Terrassenmöbel, Gartenwerkzeuge, Grill und  Dekorationselemente wie Skulpturen, Pflanztöpfe und Lampen haben, erfährst du hier.

Gartenmöbel und andere Haushaltsgegenstände sind im Garten deines versicherten Hauses mitversichert

Haben Hausbesitzer oder Wohnungsmieter eine Hausratversicherung abgeschlossen, dann besteht mit Blick auf Gartenmöbel wie Tische, Stühle, Sonnenschirme und ähnliche Gegenstände in der Regel kein Grund zur Sorge. Denn in vielen Policen sind sie im Versicherungsgrundstück, das ist der Garten, der an dein Eigenheim oder gemietetes Haus grenzt, mitversichert. So etwa auch in der FRIDAY Hausratversicherung. Im Balance-Tarif sind Gartenmöbel, Wäschespinnen und Grills bis zu 2.500 € abgesichert, im Focus-Tarif bis zur vereinbarten Versicherungssumme. 

Vor dem Abschluss einer entsprechenden Versicherung solltest du trotzdem in jedem Fall genau prüfen, welche Leistungen enthalten sind. Im Zweifelsfall lohnt es sich dabei auch, den Versicherungsanbieter direkt zu kontaktieren und sicherzustellen, dass Gartenmöbel und andere Gegenstände im Freien ausreichend abgedeckt sind. Immerhin können die Bedingungen einer Hausratversicherung je nach Versicherungsanbieter und Vertrag stark variieren. 

Übrigens: Dein Wintergarten und deine Terrasse, die direkt ans Haus grenzen, gehören zum Versicherungsort. Stehen deine teuren Gartenmöbel in der Regel dort und du stellst sie nur für einen begrenzten Zeitraum in den Garten, sind sie über die Außenversicherung abgedeckt.

Von Hagelschaden bis Diebstahl: Wann greift die Hausratversicherung?

Welche Schäden an Gartenmöbeln und -geräten von einer Hausratversicherung abgedeckt werden, hängt nicht unwesentlich vom jeweiligen Tarif und vom Versicherungsanbieter ab. In der Regel beziehen sich entsprechende Vereinbarungen jedoch auf die folgenden Schadensfälle:

Sturm- und Hagelschäden

Werden deine Gartenmöbel oder -geräte von einem schweren Gewitter zerstört oder durch Hagel beschädigt, dann sind sie in der Regel über deine Hausratversicherung abgedeckt. Denn zu deinem Hausrat zählt nicht nur dein Hab und Gut in den eigenen vier Wänden, sondern auch deine Gartenmöbel und andere frei bewegliche Gegenstände im Garten. Allerdings gibt es Einschränkungen bei den versicherten Gefahren, da das Risiko für Schäden hier größer ist.

In der FRIDAY Hausratversicherung sind Schäden durch Hagel an deinen Gartenmöbeln und an anderen frei beweglichen Gegenständen beispielsweise bis zu einer Summe von 5.000 € im Balance-Tarif und bis zur Versicherungssumme im Relax-Summe mitversichert.

Einbruchdiebstahl und Vandalismus

Werden Grill, Rasenmäher oder Gartengeräte vom Versicherungsgrundstück entwendet, handelt es sich meist um einen einfachen Diebstahl. Keine Sorge: Auch hier greift im Normalfall die Hausratversicherung. In der FRIDAY Hausratversicherung ist der Diebstahl deiner Gartenmöbel im Balance-Tarif bis zu 2.500 € und im Relax-Tarif bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt.

Sind bei einem Einbruchdiebstahl auch Schäden durch Vandalismus entstanden – also durch die mutwillige Zerstörung deines Hausrats –, dann sind diese ebenfalls mitversichert.

Feuer- und Sengschäden

Bei einem Grillunfall kann durch Funkenflug oder heiße Kohlen schnell das Garteninventar in Mitleidenschaft gezogen werden. Zudem kann im Zuge eines unkontrollierten Feuers auch eine plötzliche Ruß- und Rauchentwicklung dafür sorgen, dass Polster und Kleidungsstücke ruiniert werden. Auch Schäden dieser Art werden von einer Hausratversicherung in der Regel abgedeckt. Das ist der Fall, wenn Gartenmöbel und andere frei bewegliche Gegenstände auf Terrasse, Balkon oder vorübergehend im Garten stehen.

Mit der FRIDAY Hausratversicherung bist du zudem auch gegen sogenannte Seng- und Schmorschäden versichert, die besonders oft im Zusammenhang mit Grills auftreten. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind alle Schäden, die durch Zigarren-, Tabak- oder Zigarettenglut entstanden sind.

Hinweis:  Für Sturm-, Hagel- oder Feuerschäden am Haus selbst kommt die Hausratversicherung in keinem Fall auf. Für diese Schäden ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.

Diese Gartenmöbel und -geräte sind oft mitversichert

In einer Hausratversicherung ist nicht nur der Hausrat in den eigenen vier Wänden, sondern auch das Garteninventar mitversichert. Darunter fallen im Normalfall die folgenden Gegenstände:

  • Gartenstühle, -tische und anderes Mobiliar im Außenbereich (Pavillons, Sonnenschirme etc.)
  • Gartengeräte und -werkzeuge (Heckenscheren, Leitern, Besen, Hochdruckreiniger etc.)
  • Rasenmäher und Mähroboter/Rasenroboter
  • Grills
  • Skulpturen und Dekorationselemente
  • Kinderspielgeräte und Sportgeräte
  • Im Außenbereich abgestellte Kinderwagen
  • Wäschespinnen

Zudem deckt unsere Versicherung sogar den sogenannten Leinendiebstahl mit ab. Selbst, wenn dir die Wäsche direkt von der Wäscheleine gestohlen wird, bist du also bis zu 2.500 € abgesichert.

Schütze deine Gartenmöbel

In der FRIDAY Hausratversicherung ist neben den Gartenmöbeln auch deine Garage auf dem versicherten Grundstück mit abgesichert.

Leistungsobergrenzen, Selbstbeteiligung und Ausnahmen

Für gewöhnlich kann bei Vertragsabschluss auch eine Selbstbeteiligung festgelegt werden, die im Schadensfall auf dich entfällt, dir dafür jedoch Preisvorteile beim Versicherungstarif einbringen kann. Vor dem Abschluss solltest du dir unbedingt Gedanken über die Versicherungssumme machen. Das ist die maximale Obergrenze, bis zu der im Schadensfall deine Hausratversicherung leistet und sie sollte unbedingt den kompletten Wert deines Hausrats samt Gartenmöbeln widerspiegeln.

Wichtig zu wissen ist auch, dass der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung sich ausschließlich auf das eigene Grundstück bezieht und keine anderen Gartenanlagen miteinschließt. Betreibst du also etwa neben deinem privaten Garten noch einen Klein- oder Schrebergarten in einem anderen Stadtteil oder auf dem Land, dann ist dieser nicht automatisch mitversichert. In diesem Fall kann es sich vielmehr lohnen, eine zusätzliche Garten- oder Kleingartenversicherung abzuschließen.

Tipps für einen verbesserten Versicherungsschutz

Im Garten lagern besonders teure Geräte, der Schutz durch die Hausratversicherung scheint unzureichend oder du willst einfach nur komplett auf Nummer sicher gehen? Dann kann es sich lohnen,

  • Versicherungsgegenstände fotografisch zu dokumentieren: So lassen sich fehlende Gerätschaften und Wertsachen im Falle eines Einbruchs genauer und schneller identifizieren (auch abgeheftete Kaufbelege können hier von Vorteil sein).
  • regelmäßig den Versicherungsumfang und die Deckungssumme zu prüfen: Hast du dir eine teure Lounge für deine Terrasse gegönnt, solltest du prüfen, ob die Versicherungssumme eventuell erhöht werden muss.
  • erwartbaren Schäden selbst vorzubeugen: Hagel- und Sturmschäden können beispielsweise durch das Abdecken des Außenmobiliars mit Planen und Schutzbezügen verhindert werden. Zudem ist es ratsam, Gartenmöbel in der Winterzeit im Keller oder in der Garage zu verstauen.

Häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung bei Gartenmöbeln

  • Gibt es eine Leistungsobergrenze für Schäden an Gartenmöbeln?

    Befinden sich deine Gartenmöbel am Versicherungsort - hierzu zählen auch Loggia, Balkon oder Terrasse - sind sie bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Es gibt allerdings Einschränkungen bei den versicherten Gefahren, da das Risiko hier höher ist als in den sogenannten vier Wänden. Bei Sturm- und Hagelschäden und auch im Falle eines Diebstahls kann es dann Leistungsobergrenzen geben, die der Versicherer festlegt. Das bedeutet, dass du im Schadensfall eventuell nicht die komplette Summe erstattet bekommst.

  • Wie wirkt sich die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung aus?

    Bei vielen Versicherern kann  beim Abschluss einer Hausratversicherung auch eine Selbstbeteiligung festgelegt werden. Das heißt, zwischen der Versicherung und dem Versicherten wird eine vertraglich geregelte Summe festgelegt, mit der sich der Versicherte an einem etwaigen Schaden beteiligt. Die FRIDAY Hausratversicherung hat keine Selbstbeteiligung. Das bedeutet du bekommst im Schadenfall die komplette Summe ohne Eigenanteil erstattet.

  • Wie beeinflusst die Lagerung von Gartenmöbeln im Winter den Versicherungsschutz?

    Du stehst als Versicherter in der Regel nicht in der Pflicht, die eigenen Gartenmöbel besonders gut zu sichern oder zu verstauen, wenn dein Garten durch einen Zaun, eine Mauer oder eine Hecke eingehegt ist. Hast du eine Hausratversicherung, die einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln mitversichert, wird es dir nicht zum Nachteil ausgelegt, wenn ein Stuhl, den du nicht in der Garage oder Wintergarten eingelagert hast, im Winter aus deinem Garten gestohlen wird. Trotzdem lohnt es sich natürlich, das Gartenmobiliar im Winter gut zu verstauen. Für Wetter- und Nässeschäden an der Garnitur kommt die Hausratversicherung nämlich nicht auf.

Newsletter

News und Tipps direkt in dein Postfach.

Du kannst dich jederzeit über den Abmelde-Link in unseren E-Mails oder über unser Kontaktformular abmelden.

FRIDAY ist Teil der Schweizer Baloise Gruppe.

logo