Bei einem gebrauchten Fahrrad lässt sich viel Geld sparen – wenn du weißt, worauf du bei der Qualität achten sollst. Wichtig sind auch der Eindruck von Verkäufer und schriftliche Dokumente z. B. Rechnungen zu Kauf oder Reparaturen – um Fahrraddiebstahl auszuschließen. Was du beim Kauf von gebrauchten Fahrrädern – ob Trekkingrad, Mountainbike, E-Bike oder Kinderrad – wissen solltest, erfährst du in diesem Beitrag.
Gebrauchte Fahrräder kaufst du nicht ohne Vorüberlegungen. Du fragst dich natürlich: Welche Eigenschaften soll mein Fahrrad haben? Soll es ein Mountainbike sein fürs Gelände, ein Rennrad für die Piste – oder sogar ein E-Bike?
Auch die passende Rahmengröße des Fahrrads für deinen Körper recherchierst du gut vorab. Und grundlegende Entscheidungen wie: habe ich lieber Felgenbremsen oder Scheibenbremsen, Ketten- oder Nabenschaltung am Fahrrad – darüber machst du dir auch vorher besser Gedanken, bevor du losziehst, um dir wirklich gebrauchte Fahrräder anzusehen.
Gebrauchte Fahrräder kaufst du weitaus billiger als ein neues Fahrrad. Dafür musst du dir den Zustand des Fahrrads genau anschauen. Vorsicht gilt bei Angeboten, die zu schön sind, um wahr zu sein: Hier droht leider der Verkauf von Diebesgut. Im Jahr werden in Deutschland nämlich 30.000 Fahrräder gestohlen.
Im zweiten Schritt recherchierst du dann die Neupreise für die Art von Fahrrad, die deinen Wünschen entspricht. Und rechnest ca. 50 % Wertverlust für das erste Jahr. Mit weiteren 10 % für jedes weitere Jahr. Dann hast du einen guten Anhaltspunkt, wo der Marktpreis für dein gebrauchtes Fahrrad im Schnitt liegt.
Den ersten Eindruck von deinem Fahrrad gewinnst du über den Verkäufer selbst. Spricht er offen Mängel an? Schäden, die einmal am Fahrrad entstanden waren? Ist das Rad gut gepflegt? Wenn du diese Fragen mit einem Ja beantwortest, stehen die Vorzeichen gut.
Frage den Verkäufer auch, wie alt das Fahrrad ist und wie viele Kilometer er damit wohl zurückgelegt hat. Frage nach Service am Fahrrad und welche Teile vielleicht ersetzt worden sind. Hat das Rad in einem Unterstand gestanden – oder war es draußen Wind und Wetter ausgesetzt?
Beim Zustand des Fahrrades selbst achtest du vor dem Kauf auf Folgendes:
Wenn du dir alles im Detail ansiehst, gewinnst du einen guten Eindruck über den Zustand des Fahrrads. Du weißt, was du vielleicht in naher Zukunft ersetzen musst, ob das Fahrrad den geforderten Kaufpreis wert ist – und wo du vielleicht einen Grund für einen Nachlass beim Preis heraushandeln willst.
Kaufst du ein zuvor gestohlenes Rad als gebrauchtes Fahrrad, hast du ein Problem. Und zwar auch dann, wenn du das gebrauchte Fahrrad in gutem Glauben erworben hast. Und nichts auf einen Diebstahl hindeutete.
War der Verkäufer nicht wirklich der Eigentümer des Fahrrades, kannst du nach geltendem Recht auch kein Eigentum daran erwerben. Auch, wenn du Geld dafür bezahlst. Das gestohlene Fahrrad gehört nach wie vor dem ursprünglichen Besitzer – du bist zur Herausgabe verpflichtet.
Du hast bei einem gestohlenen Fahrrad nur die Möglichkeit, dein Geld vom Verkäufer zurückzuverlangen. Das funktioniert jedoch nur, wenn du nicht anonym gekauft hast. Darüber hinaus gibt es für den Check nach gestohlenen Fahrrädern die sogenannte INPOL-Sachfahndungsdatei. In dieser Datei sind gestohlene Fahrräder mit ihrer Rahmennummer registriert.
Es ist nicht immer möglich, meist jedoch nützlich: der Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrags beim Kauf eines Fahrrads. Wenn du kannst, schließe einen schriftlichen Kaufvertrag fürs Fahrrad ab. Besonders, wenn bei dem Kauf für ein hochwertiges gebrauchtes Fahrrad eine höhere Summe über den Tisch geht.
Achte beim Fahrradkauf auf die folgenden Punkte:
Vereinbarungen zur Sachmängelhaftung: Kaufst du bei einem Händler ein gebrauchtes Fahrrad, gilt automatisch für Sachmängel ein Jahr Gewährleistung. Ein Händler kann auch für ein gebrauchtes Fahrrad diese Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Kaufst du dein gebrauchtes Fahrrad von einem Privatmann, könnt ihr den Ausschluss der Sachmängelhaftung schriftlich vereinbaren. Zu deinem Vorteil ist allerdings das Fehlen eines solchen Ausschlusses – denn dann haftet der Verkäufer für Mängel, die bei der Übergabe am Fahrrad vorlagen. Für Mängel, die beim Kauf deines gebrauchten Fahrrades vorlagen, die nicht ersichtlich waren und auf die du nicht hingewiesen wurdest, haftet der private Verkäufer übrigens auch, wenn ihr die Sachmängelhaftung schriftlich ausgeschlossen habt. Denn dann liegt arglistige Täuschung vor. Du musst dafür allerdings den Nachweis führen – was in der Praxis schwierig ist. Schau dir das Fahrrad deshalb vor Ort genau an.
Ein gebrauchtes Fahrrad erhältst du per
Viele Händler haben heute Second-Hand-Ware. Und für ein gebrauchtes Fahrrad beim Händler genießt du eine einjährige Gewährleistung. Das ist dabei nicht der einzige Vorteil, wenn du dein Fahrrad gebraucht beim Händler kaufst. Darüber hinaus verlässt du dich hier auf eine fachmännische Überprüfung vor dem Kauf. Fehlt dir Zubehör, kannst du deinen Einkauf hier beim Händler gleich mit erledigen. Meist kannst du beim Händler auch einige Modelle probieren und eine Probefahrt unternehmen. Das sind Vorteile, die auf der Hand liegen – gegenüber einem Kauf von privat.
Im Netz oder über eine Auktion – zum Beispiel auf dem Fundbüro deiner Stadt – wirst du in Sachen gebrauchte Fahrräder natürlich auch fündig. Ebenso wie auf dem Flohmarkt. Schwierig ist hierbei die ausgiebige Probefahrt. Der Vorteil liegt oft in einem günstigeren Preis.
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