Glasbruch: Welche Versicherung zahlt deinen Glasschaden?

Aktualisiert am: 23. Oktober 2024

„Scherben bringen Glück“, heißt es. Es sei denn Spiegelglas ist zu Bruch gegangen. Hier drohen bis zu 7 Jahre Unglück. Aber auch wenn ein Fenster, ein teures Cerankochfeld oder die Windschutzscheibe vom Auto kaputt gehen, denkt wohl keiner an Glück, sondern nur an die hohen Kosten, die durch den Glasbruch entstanden sind. Glücksempfinden stellt sich nur dann ein, wenn der Bescheid zur Kostenübernahme von der Versicherung da ist. In diesem Artikel erfährst du, für welche Glasschäden Privathaftpflicht, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung und die KFZ-Versicherung einspringen.

Glasbruch in der Mietwohnung: Wann zahlen Haftpflicht- oder Hausratversicherung?

Wenn dir der Flurspiegel beim Aufhängen aus der Hand rutscht und in tausend Teile zerspringt, ist das ein Fall für deine Glasbruchversicherung. Als Mieter kannst du dich gegen Glasschäden absichern, indem du zu deiner Hausratversicherung eine Glasversicherung als Zusatzbaustein mit abschließt.

Stößt eine Freundin beim Besuch bei dir deine Vitrine um, übernimmt ihre private Haftpflichtversicherung den Schaden. Läufst du versehentlich gegen die Duschscheibe im Bad deines Bekannten und sie geht dabei zu Bruch, springt deine Privathaftpflicht ein und übernimmt die Kosten.

Ist eine Glasbruchversicherung als Mieter sinnvoll?

Wohnst du zur Miete, fragst du dich vielleicht, ob eine Glasbruchversicherung überhaupt sinnvoll ist. Wir wollen dir helfen, auf diese Frage die richtige Antwort für dich zu finden. 

Besitzt du teure Einrichtungsgegenstände aus Glas oder mit Glasbestandteilen, wie zum Beispiel einen 

  • Ess- oder Wohnzimmertisch mit Glasplatte, 
  • Vitrinen oder 
  • Schränke mit Glastüren

kannst du diese mit einer Versicherung gegen Glasbruch absichern, um sie im Falle eines Schadens ersetzt zu bekommen. Auch wenn in deiner Wohnung Zimmertüren aus Glas oder eine Balkon- oder Terrassentür vorhanden sind, kann eine Glasbruchversicherung dich vor hohen Kosten bewahren. Auch Spiegel sowie das Induktions- oder Cerankochfeld in deiner Küche sind mitversichert.

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Fensterbruch in der Mietwohnung - auch hier springt die Glasbruchversicherung ein

Ebenso wie Türen aus Glas sind auch Fenster in der Mietwohnung über den Zusatzbaustein “Glasbruch” der Hausratversicherung abgesichert. Ob deine Hausratversicherung den Schaden übernehmen muss, hängt allerdings davon ab, wodurch er entstanden ist.

Ist das Fensterglas zu Bruch gegangen, weil du das Fenster zu stark zugeschlagen hast, bist du für den Schaden verantwortlich. Du hast einem Dritten, nämlich deinem Vermieter, einen Schaden zugefügt. In diesem Fall  springt jedoch nicht die private Haftpflicht ein. Denn Glasschäden sind in der Privathaftpflicht in der Regel ausgeschlossen. Die Kosten übernimmt deine Hausratversicherung, wenn du “Glasbruch” mit abgeschlossen hast.

Ist das Fenster aufgrund eines Unwetters kaputt gegangen, ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung des Vermieters. Es sei denn, du hast das Fenster während eines Sturms offen stehen lassen und der Schaden ist dadurch entstanden.

Hat die Fensterscheibe altersbedingt einen Riss bekommen oder es handelt sich um einen thermischen Glasbruch, musst du für den Schaden nicht gerade stehen. Die Kosten für die Reparatur muss der Vermieter tragen. Das ist auch der Fall, wenn Fenster oder Glastüren durch einen Einbruch beschädigt wurden, denn diese sind Bestandteile des Gebäudes und fallen daher in den Verantwortungsbereich des Vermieters.

Fernseher, Handy und andere Elektrogeräte sind in der Glasbruchversicherung meist ausgeschlossen

Fällt dir dein Handy aus der Hand rutscht oder dir das neue Tablett vom Schoß fällt und das Display zerspringt, musst du diese Kosten leider selbst tragen. Es ist üblich, dass Elektrogeräte vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Möchtest du ein teures Handy oder den neuen Fernseher versichern, kannst du einen Elektronik-Schutzbrief mit den entsprechenden Leistungen für das jeweilige Gerät abschließen.

Glasschaden im Eigenheim: Glasbruch kann über Hausrat- oder Gebäudeversicherung versichert werden

Auch dein Eigenheim kannst du gegen Glasbruch versichern - sowohl deinen Hausrat als auch Gebäudeteile, für die in einer Mietwohnung der Vermieter zuständig ist. Da du in deinem Eigenheim für alle Schäden selbst aufkommen musst, macht die Absicherung gegen Glasbruch meist auch Sinn. 

Als Eigenheimbesitzer kannst du dich entscheiden, ob du den Zusatzbaustein “Glasbruch” über deine Gebäudeversicherung oder deine Hausratversicherung abschließen möchtest. Bei den Leistungen gibt es grundsätzlich keine Unterschiede. Eine Glasversicherung schützt sowohl deinen Hausrat als auch Gebäudeteile, wie Fenster, Türen oder den Wintergarten bei Glasbruch.

Unser Tipp: Oft passieren Glasschäden durch Unachtsamkeit, häufig ist auch grobe Fahrlässigkeit für den Schaden verantwortlich. Damit du auf den Kosten nicht sitzen bleibst, solltest du sicherstellen, dass deine Glasbruchversicherung grobe Fahrlässigkeit mit einschließt.

Glasschaden am Auto: Bei kaputter Frontscheibe hilft die Teilkasko

Nicht nur Hausrat und Gebäudeteile lassen sich gegen Glasbruch versichern. Auch beim Auto spielt die Absicherung gegen einen Glasschaden eine wichtige Rolle. Egal ob ein Steinschlag, ein heruntergefallener Ast oder Hagel die Ursache ist, die Windschutzscheibe am Auto zu reparieren kann schnell recht teuer werden. 

Möchtest du dein Auto gegen Glasschäden versichern, musst du eine KFZ-Teilkasko abschließen. Denn die Teilkasko deckt Glasschäden an den Scheiben, Scheinwerfern und Rückleuchten ab. Besitzt du nur eine Auto-Haftpflichtversicherung, musst du die Reparatur deiner Scheibe selbst zahlen.

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