Der Frühling steht vor der Tür und damit fällt auch bald der Startschuss für die nächste Grillsaison. Bevor du nun zum Angrillen auf deinem Balkon einlädst, verraten wir dir, was du beachten musst, um Ärger mit den Nachbarn und dem Vermieter zu vermeiden:
Laut Urteil des Landgerichts Essen (10 S 438/01) darf der Vermieter das Grillen untersagen. Enthält dein Mietvertrag eine Klausel, die Brutzeln auf dem Balkon grundsätzlich verbietet, gilt das für alle Grillarten. Soll heißen: Nicht nur Holzkohle-, sondern auch Elektro- und Gasgrill sind dann tabu. Hältst du dich nicht an diese Vereinbarung, droht eine Abmahnung vom Vermieter. Und bei einem wiederholten Verstoß riskierst du sogar die Kündigung.
Möchte dein Vermieter das Brutzeln verbieten, obwohl es hierzu keine Verbotsklausel im Mietvertrag gibt, hat er allerdings schlechte Karten. Denn es gilt: Grillen ist prinzipiell erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag verboten wurde.
Auch wenn Grillen auf dem Balkon prinzipiell gestattet ist, ist das kein Freifahrtschein für regelmäßige Grillsessions. Eine einheitliche Regelung, wie häufig es für Nachbarn zumutbar ist, den Grill auf dem Balkon anzuschmeißen, gibt es nicht. Fest steht: Zieht Rauch von deinem Grill in Nachbars Wohnung und der fühlt sich dadurch belästigt, kann er Anzeige erstatten. Dir droht in dem Fall ein Bußgeld, weil du eine Ordnungswidrigkeit begangen hast. Hier ist also Rücksicht gefragt, um keine Anzeige zu riskieren.
Deutlich weniger Rauch als Holzkohlegrills verursachen Gas- und Elektrogrills. Möchtest du häufiger auf dem Balkon ein paar Steaks oder Würstchen dem Grillrost zubereiten, empfiehlt es sich, auf einen der beiden raucharmen Vertreter zurückzugreifen. So belästigst du deine Nachbarn nicht unnötig mit unangenehmem Rauchgeruch.
Unser Tipp: Falls es passt, lade deine Nachbarn doch hin und wieder zum Grillabend ein. Das fördert nicht nur ein gutes nachbarschaftliches Miteinander, sondern kann sogar dafür sorgen, dass sie das Brutzeln auf dem Balkon weniger als Störfaktor empfinden. Stößt sich dann doch mal jemand daran, dass du grillst, lässt sich das dann leichter freundlich untereinander klären. Wer sich kennt, schaltet schließlich bei solch einem Problem nicht gleich den Vermieter ein oder greift zum Hörer und ruft die Polizei.
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