Wasserschäden können hohe Kosten verursachen. In der Wohngebäudeversicherung sind Leitungswasserschäden die zweithäufigste Schadensursache und führen mit durchschnittlich 3.363 € je Schadensfall die durchschnittliche Schadenshöhe an. Auch in der Hausratversicherung nehmen solche Schäden zu und werden immer kostspieliger.
Nach einem größeren Wasserschaden wird oft ein Gutachter hinzugezogen. Doch wer zahlt und beauftragt den Gutachter eigentlich? In diesem Artikel klären wir, wann ein Gutachter benötigt wird, welche Aufgaben er übernimmt und wer die Kosten trägt. So behältst du im Schadensfall den Überblick.
Ein Gutachter wird dann erforderlich, wenn das Ausmaß oder die Ursache eines Wasserschadens nicht eindeutig festgestellt werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall,
Damit eine Versicherung deinen Schaden regulieren kann, muss erst einmal festgestellt werden, welche Versicherung für den Schaden zuständig ist. In der Regel kommen dafür diese in Frage:
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die du anderen zufügst. Verursachst du beispielsweise in deiner Mietwohnung einen Wasserschaden, der auch die Wohnung deines Nachbarn beeinträchtigt, kommt deine Privathaftpflicht ins Spiel. Ein Gutachten kann helfen, die Schadensursache festzustellen und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Hausratversicherung schützt dein persönliches Eigentum innerhalb der Wohnung. Das können Möbel, Elektronik oder andere persönliche Gegenstände sein. Lässt sich nicht eindeutig klären, was die Ursache des Wasserschadens war, wird ein Gutachter hinzugezogen, um das zu klären.
Bei einem größeren Schaden kann ein Gutachten beauftragt werden, um den Wert der beschädigten Gegenstände festzustellen und die Höhe der Entschädigungszahlung durch die Versicherung zu bestimmen.
Zusätzlich kann der Gutachter klären, ob der Mieter oder der Vermieter den Wasserschaden zu verantworten hat. Ist der Schaden beispielsweise durch vernachlässigte Wartung der Wasserrohre entstanden, muss letztlich die Haftpflichtversicherung des Vermieters für den Schaden aufkommen.
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Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab, wie Wände, Decken, Böden und fest eingebaute Einrichtungsgegenstände wie Einbauküchen. Da Schäden am Gebäude grundsätzlich sehr teuer sind und die Schadensursache häufig nicht einfach festzustellen ist, wird in der Regel ein Gutachten notwendig. Ein Gutachter kann zum Beispiel feststellen, ob ein Feuchtigkeitsschaden in der Wand durch ein Leitungswasser- oder ein Abwasserrohr hervorgerufen wurde. Im Falle eines Abwasserrohres zahlt die Versicherung für den Schaden nur dann, wenn auch eine Elementarschadenversicherung vorhanden ist.
Ein Gutachten dient letztlich auch dazu, den Schaden am Gebäude zu bewerten und die notwendigen Reparaturmaßnahmen zu dokumentieren. So lassen sich in vielen Fällen Folgeschäden verhindern.
Die Beauftragung eines Gutachters im Schadensfall kann auf verschiedene Weise erfolgen, abhängig von der Art des Schadens und den beteiligten Parteien. Es ist wichtig zu wissen, wer die Verantwortung für die Beauftragung und die Kostenübernahme trägt, um Missverständnisse zu vermeiden und eine reibungslose Schadensregulierung zu gewährleisten.
In den meisten Fällen beauftragt die Versicherungsgesellschaft den Gutachter, um den Schaden zu begutachten und eine objektive Einschätzung zu erhalten. Dies ist besonders häufig bei größeren oder komplexeren Schäden der Fall, bei denen eine detaillierte Bewertung erforderlich ist. Die Versicherung trägt in der Regel auch die Kosten für den Gutachter, sofern dieser von ihr beauftragt wurde.
Es kann auch vorkommen, dass der Versicherungsnehmer selbst einen Gutachter beauftragen möchte, beispielsweise wenn er mit dem von der Versicherung beauftragten Gutachter nicht einverstanden ist oder eine zweite Meinung einholen möchte. In solch einem Fall solltest du mit deiner Versicherung klären, wer die Kosten für den selbst beauftragten Gutachter trägt. Meist müssen die Kosten vom Versicherungsnehmer selbst gezahlt werden.
Bei Mietobjekten kann es zu unterschiedlichen Zuständigkeiten kommen. Wenn ein Wasserschaden auftritt, der sowohl die Wohnung des Mieters als auch das Gebäude selbst betrifft, kann es notwendig sein, dass sowohl die Versicherung des Mieters als auch die des Vermieters jeweils einen Gutachter beauftragen.
In bestimmten Fällen, insbesondere wenn es zu Streitigkeiten kommt, kann auch ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter hinzugezogen werden. Dies ist oft bei gerichtlichen Auseinandersetzungen der Fall, wenn eine neutrale und unabhängige Bewertung des Schadens erforderlich ist. Solche Gutachter haben spezielle Befugnisse und sind verpflichtet, unparteiisch zu arbeiten.
Ein Gutachter für Feuchtigkeitsschäden hat eine Vielzahl von Aufgaben, die darauf abzielen, den Schaden gründlich zu bewerten und die besten Maßnahmen zur Schadensbehebung vorzuschlagen. Hier sind die Hauptaufgaben eines solchen Gutachters:
Sobald du einen Wasserschaden bemerkst, solltest du zunächst versuchen, die Quelle des Wassers zu identifizieren und, wenn möglich, abzuschalten. Drehe beispielsweise den Hauptwasserhahn zu, wenn der Wasserschaden durch einen Wasserrohrbruch verursacht wird. Entferne stehendes Wasser mit einem Nasssauger oder Eimern und trockne betroffene Bereiche mit Handtüchern. Öffne Fenster und Türen, um die Luftzirkulation zu verbessern, und nutze Ventilatoren oder Entfeuchter, um die Trocknung zu beschleunigen. Transportiere beschädigte Gegenstände an einen trockenen Ort. Fertige Fotos und Videos an, um den Schaden zu dokumentieren. Vermeide jedoch größere Reparaturen, bis der Gutachter den Schaden begutachtet hat. Diese Maßnahmen helfen, den Schaden zu minimieren und liefern wichtige Beweise für die Schadensmeldung bei deiner Versicherung.
In der Regel stellt die Versicherung einen Gutachter, und es ist oft einfacher, diesen Vorschlag anzunehmen, da die Versicherung dann auch die Kosten übernimmt. Du hast jedoch das Recht, einen eigenen Gutachter hinzuzuziehen, besonders wenn du mit dem ersten Gutachten nicht einverstanden bist. Beachte jedoch, dass du die Kosten für einen selbst beauftragten Gutachter möglicherweise selbst tragen musst, es sei denn, die Versicherung stimmt einer Kostenübernahme zu.
Sollte sich der Wasserschaden weiter ausbreiten, während du auf das Gutachten wartest, dokumentiere die zusätzlichen Schäden weiterhin gründlich. Informiere sofort deine Versicherung über die Verschlechterung des Schadens. Versicherungen erwarten von dir, dass du Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifst, und können bei Nachlässigkeit die Entschädigung kürzen. Halte alle Maßnahmen, die du zur Schadensbegrenzung unternommen hast, ebenfalls schriftlich fest.
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