Haftpflicht für geliehene Sachen: Was zahlt sie bei Schäden oder Verlust?

Aktualisiert am: 11. Juni 2024

Eine Bohrmaschine vom besten Freund, das Auto von der Schwester, ein Gartenwerkzeug von der Nachbarin: Oft leihen wir uns Dinge aus, die wir selbst nicht zur Hand haben. Das spart einerseits Geld, stellt andererseits jedoch auch ein Risiko dar. Denn was passiert eigentlich, wenn ein geliehener Gegenstand kaputt geht? Ist das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung oder müssen die Kosten selbst getragen werden? Hier findest du die wichtigsten Antworten auf einen Blick.

Was sind geliehene Sachen?

Von einer geliehenen Sachen ist die Rede, wenn dir ein beweglicher Gegenstand unentgeltlich überlassen wird. Das kann also etwa die Küchenwaage des Nachbars sein, die Heckenschere einer Freundin, der Tennisschläger deines Bruders oder das Campingzelt. Im Fall einer Leihe fällt keine Nutzungsgebühr an, sondern du kannst kostenlos über den Gegenstand verfügen. 

Schäden an geliehenen Gegenständen: Beispiele

Die Liste der Dinge, die wir uns ausleihen können, ist unendlich lang. Dementsprechend gibt es auch unzählige mögliche Schäden an Leihsachen. Dazu zählen unter anderem: 

  • Schäden an geliehenen elektronischen Geräten: etwa an Laptops, Spielkonsolen, Projektoren, Küchengeräten etc.
  • Schäden an geliehenen Haushaltsgegenständen: etwa an Staubsaugern, Bügeleisen, Ventilatoren etc.
  • Schäden an geliehenen Werkzeugen und an Gartenzubehör: etwa an Bohrmaschinen, Heckenscheren, Rasenmähern etc.
  • Schäden an geliehener Kleidung und Accessoires: etwa an Anzügen oder Kleidern etc.
  • Schäden an geliehener Campingausrüstung: etwa an Zelten, Schlafsäcken, Campingstühlen, Campingkochern etc.

Diese Schäden an geliehenen Sachen sind durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt

Ob deine private Haftpflichtversicherung, deine Familienhaftpflicht oder deine Studentenhaftpflicht für einen Schaden aufkommen, den du an einer Leihsache verursacht hast, hängt vom Versicherungsanbieter und vom Tarif ab. Schäden an Leihsachen gehörten traditionell nicht zum Leistungsumfang und sind in vielen älteren Verträgen nicht mitversichert. Viele Haftpflichtversicherer haben mittlerweile ihre Tarifstruktur angepasst und versichern Schäden an Leihgegenständen in (den zumeist teureren) Tarifen mit.
Bei FRIDAY sind Schäden an geliehenen Sachen in der privaten Haftpflichtversicherung inbegriffen – und das bis zu einem Schadenswert von 25.000 Euro im Balance-Tarif oder sogar bis zu 50 Mio. Euro im Relax-Tarif.

FRIDAY Privathaftpflicht

  • inklusive Schlüsselverlust
  • Relax-Tarif mit Best-Leistungs-Garantie
  • Verlust und Abhandenkommen von geliehenen Sachen

Schäden am geliehenen Fahrrad

Sind geliehene Gegenstände in deiner privaten Haftpflichtversicherung inbegriffen, dann zählen dazu in der Regel auch geliehene Fahrräder und andere Sportgeräte. Trotzdem solltest du dich im Zweifelsfall mit deinem Versicherer in Verbindung setzen und sicherstellen, dass du über ausreichenden Schutz verfügst. Die Versicherungsbedingungen solltest du im Übrigen auch prüfen, wenn du ein Fahrrad bei einem gewerblichen Anbieter leihst. Denn anders als viele annehmen, sind Fahrräder von Sharing-Diensten nicht automatisch über den Anbieter versichert. 

Hinweis: Während viele Haftpflichtversicherungen bei Schäden an einem geliehenen Fahrrad einspringen, ist ein Diebstahl des Fahrrads in der Regel nicht abgedeckt.

Schäden an geliehener Drohne

Deckt deine Haftpflichtversicherung Schäden an geliehenen Gegenständen ab, dann zählt dazu auch eine geliehene Drohne. Deine Haftpflicht zahlt allerdings häufig nur für den Schaden, den du an der Drohne selbst verursachst. Beschädigst du mit der geliehenen Drohne Sachen von Dritten, übernimmt die Haftpflicht den Schaden häufig nicht, wenn der Halter der Drohne zur Verantwortung gezogen wird. Erkundige dich bei der Person, von der du die Drohne leihst, ob diese haftpflichtversichert ist. In diesem Fall sind Schäden, die durch die Drohne verursacht werden, in der Haftpflicht versichert.
Komplett aus der Verantwortung entlässt dich das jedoch auch nicht: Immerhin kann es sein, dass die Versicherung einen gewissen
Selbstbehalt enthält und du einen Teil des Schadens selbst bezahlen musst. Zudem solltest du bei der Verwendung der Drohne auch darauf achten, dass du sie gesetzeskonform einsetzt. Fliegst du sie beispielsweise außerhalb zugelassener Gebiete, entfällt der Versicherungsschutz womöglich.

Diese Schäden an versicherten Sachen sind nicht versichert

Nicht alle Schäden an geliehenen Sachen sind durch die Haftpflicht abgedeckt. Hierzu zählen zum Beispiel Schäden, die durch Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung entstanden sind. Leihst du dir von deinem Nachbarn eine alte Bohrmaschine und versuchst, damit eine bewährte Betonwand zum Einsturz zu bringen, zahlt die Haftpflicht diesen Schaden nicht, denn für diesen Zweck ist das Gerät nicht geeignet.

Schäden am geliehenen Auto

Leihst du dir ein Auto aus deinem Freundeskreis, von Verwandten oder von Kollegen, dann ist ein potenzieller Schaden an dem Fahrzeug kein Fall für deine Privathaftpflichtversicherung. Hier kann dir vielmehr eine Zusatzfahrer-Versicherung weiterhelfen. Ist der Besitzer bzw. die Besitzerin des Fahrzeugs nicht kaskoversichert, dann muss er/sie den Schaden selbst zahlen. Du wirst für den Schaden an dem geliehenen Fahrzeug derweil in der Regel nur dann zur Verantwortung gezogen, wenn du vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hast.

Hinweis: Auch bei Car-Sharing-Diensten, Autovermietungen und bei geleasten Fahrzeugen bist du nicht für alle Fälle versichert. Wenn du einen Kratzer im Lack verursachst, deinen Mietwagenschlüssel verlierst oder das Auto falsch betankst, kann es schnell teuer werden. Bei FRIDAY gibt es deshalb die Mietwagen- und Car-Sharing-Versicherung, die du als Zusatzleistung zur Privathaftpflicht abschließen kannst.

Vermögensschäden

Versichert sind in der Regel nur Schäden an der geliehenen Sache selbst. Ergibt sich aus dem Verlust oder dem entstandenen Schaden ein Vermögensschaden, ist dieser nicht mit abgedeckt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du dir die Kamera eines Freundes ausleihst, die dieser auch beruflich nutzt. Hat er durch den von dir verursachten Schaden einen Verdienstausfall, weil er während der Reparatur seinen Auftrag nicht ausführen kann, kommt die Haftpflicht für diesen Schaden nicht auf.

Schäden an Schmuck- und Wertsachen

Leihst du dir für einen festlichen Anlass eine wertvolle Kette oder teure Ohrringe von einer Freundin, solltest du mit den Schmuckstücken sehr vorsichtig umgehen. Verlierst du die Kette oder geht dir der Verschluss kaputt, ist dieser Schaden in der Regel nicht versichert. Auch nach einem Diebstahl musst du den Ersatz aus der eigenen Tasche bezahlen.

Verlorene Sachen: In diesen Fällen zahlt die Haftpflichtversicherung

Ob die private Haftpflichtversicherung für den Verlust eines geliehenen Gegenstandes aufkommt, hängt von den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters ab – und davon, was genau du verloren hast. Wichtig ist hier, dass in den Versicherungsbedingungen neben Schäden auch der “Verlust” oder das "Abhandenkommen" von geliehenen Sachen erwähnt ist. Ist das nicht der Fall, zahlt die Versicherung im Fall eines Verlustes auch nicht. Bei FRIDAY sind sowohl der Verlust als auch das Abhandenkommen von geliehenen Sachen abgesichert, im Balance-Tarif bis zu 25.000 € und im Relax-Tarif bis zu 50 Mio. €.

Häufige Fragen zur Versicherung geliehener Sachgegenstände

  • Bis zu welcher Summe leistet die Privathaftpflicht bei geliehenen Sachen?

    Bis zu welcher Schadenshöhe eine Versicherung leistet, wenn du eine Leihsache beschädigst, kann stark variieren. Bei FRIDAY werden Schäden an geliehenen Sachen beispielsweise bis zu einer Versicherungssumme von 25.000 Euro im Balance-Tarif oder sogar bis zu 50 Mio. Euro im Relax-Tarif gedeckt.

  • Gibt es Ausschlüsse bei der Abdeckung von Schäden an Leihgegenständen?

    Es gibt verschiedene Szenarien, in denen eine private Haftpflichtversicherung im Schadensfall nicht einspringt: 

    • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit: Hast du das Eigentum von Dritten vorsätzlich beschädigt oder bist fahrlässig mit ihm umgegangen, dann bleibst du womöglich auf den Kosten sitzen.
    • Unzulässige Verwendung: Wurde ein Gegenstand privat ausgeliehen, aber zu beruflichen Zwecken verwendet und dabei beschädigt, kann das zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen.

    Abnutzung und Verschleiß: Ist ein geliehener Gegenstand nicht durch ein Missgeschick beschädigt worden, sondern einfach nur alt oder überbeansprucht, dann kommt die Versicherung in der Regel nicht für den Schaden auf.

  • Welchen Versicherungsschutz habe ich, wenn ich beruf­lich genutzte Gegen­stände ausleihe?

    Gegenstände auszuleihen, die von deinen Freunden, Verwandten oder Bekannten beruflich genutzt werden (zum Beispiel eine Spiegelreflexkamera oder ein teurer Projektor), ist nicht per se problematisch. Denn insofern deine private Haftpflichtversicherung Schäden an geliehenen Gegenständen umfasst, bist du bis zur von deiner Versicherung festgelegten Deckungssumme abgesichert. 
    Teuer kann es jedoch werden, wenn der Gegenstand besonders schwer beschädigt wurde oder nicht schnell ersetzt werden kann. Für diesen Fall bist du nämlich verpflichtet, nicht nur die Leihsache zu ersetzen, sondern auch
    Schadensersatz für den beruflichen Ausfall zu leisten – und dieser ist in der Regel nicht mitversichert.

  • Ist der Verlust eines geliehenen Schlüssels über die private Haft­pflicht versichert?

    Verlierst du einen geliehenen Schlüssel, dann greift in der Regel die Schlüsselversicherung der privaten Haftpflichtversicherung. Sowohl die Anfertigung eines neuen Schlüssels als auch der Tausch der entsprechenden Schlösser werden in der Regel übernommen. Im Relax-Tarif von FRIDAY bist du für diesen Fall sogar mit einer Versicherungssumme von bis zu 50 Mio. Euro versichert. So ist auch der kostspielige Austausch von teuren Schließanlagen in Mehrfamilienhäusern mit abgedeckt.

Geprüft von

Tobias ist Experte für versicherungsrechtliche Fragen. Seit Juni 2021 ist er Teil des Legal & Compliance-Teams von FRIDAY und dort inzwischen Junior Analyst. Dabei setzt er sich vor allem mit juristischen Themen in den Bereichen Compliance und Versicherungen sowohl im deutschen als auch im französischen Recht auseinander.

Bei FRIDAY arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Bereichen eng zusammen. Wir investieren viel Zeit und Energie, um dir in unserem Magazin umfassende und hilfreiche Artikel zur Verfügung zu stellen. Damit dabei auch immer alles seine Richtigkeit hat, werden unsere Texte von unseren FRIDAY-Experten aus den jeweiligen Fachbereichen geprüft.

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