Obliegenheiten – so nennt eine Versicherung deine Verpflichtungen als Vertragspartner. Das ist vor allem im Schadenfall wichtig – denn sonst drohen reduzierte Leistungen. Es liegt also in deinem eigenen Interesse, die Obliegenheiten - also deine Pflichten - zu kennen. Häufig geht es darum zu vermeiden, dass der Schaden noch größer wird. Mehr über den für Versicherungen relevanten Begriff „Obliegenheiten“ und welche Rechtsfolgen eine Obliegenheitsverletzung mit sich bringt, erfährst du in diesem Artikel.
Obliegenheiten sind gewisse Pflichten, die du als Versicherungsnehmer gegenüber deiner Versicherung nach dem Vertragsabschluss hast. Im Gegensatz zu den vertraglichen Leistungspflichten wie der Beitragszahlung kann die Einhaltung dieser nicht eingeklagt werden. Dennoch ist es auch in deinem Interesse, die Obliegenheiten einzuhalten. Denn: Tust du das nicht, riskierst du deinen Versicherungsschutz.
Es sind Verhaltensregeln oder Sorgfaltspflichten, die du einhalten musst, wenn du eine Versicherung abschließt – egal ob es sich um eine Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, private Haftpflicht oder Kfz-Versicherung handelt. Einige Obliegenheiten gelten für alle Arten von Versicherungen, während andere spezifischer sind. Sie sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt, während andere individuell in deinem Vertrag oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen deiner Versicherung geregelt sind.
Das VVG unterscheidet zwischen zwei Arten von Obliegenheiten: Denen vor Eintritt eines Versicherungsfalls und den Obliegenheiten danach.
Obliegenheiten gibt es bei Versicherungen wie der Privathaftpflicht, Hausratversicherung oder Autoversicherung bereits vor einem Schadenfall. Hierzu gehört zum Beispiel die Anzeigepflicht: Als Versicherungsnehmer musst du alle Fragen deines Versicherers zu dem zu versichernden Risiko und den dir bekannten Gefahrumständen wahrheitsgemäß beantworten.
Schließt du zum Beispiel eine Lebensversicherung ab, fragt deine Versicherung in der Regel nach Vorerkrankungen. Bei der Hausratversicherung wirst du hingegen nach Vorschäden gefragt, zu denen du wahrheitsgemäß antworten musst.
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Während deiner Laufzeit hast du einige Obliegenheiten denen du immer nachkommen solltest - auch außerhalb eines Schadensfalls. Dazu zählt zum Beispiel die Anzeige einer Gefahrerhöhung.
Zudem musst du Schäden schnell melden und daran mitwirken, dass sich ein Schaden nicht noch weiter ausweitet. So musst du zum Beispiel bei einem vom Sturm eingedrückten Fenster mit einer vorübergehenden Abdeckung dafür sorgen, dass das Innere durch Regenwasser nicht weiter Schaden nimmt. Du hast im Schadenfall gewisse Pflichten und musst gegenüber deiner Versicherung immer bei der Wahrheit bleiben, um deinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
“Obliegenheiten “ ist ein sperriger Begriff, dessen Definition du im vorhergehenden Abschnitt bereits erfahren hast. Um das ganze konkreter zu machen, haben wir dir im folgenden Beispiele für gängige Obliegenheiten bei Versicherungen aufgelistet.
Mit einer Verletzung einer Obliegenheit riskierst du deinen Versicherungsschutz. Deine Versicherung kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, die Leistungen kürzen, die Beiträge erhöhen oder die Regulierung des Schadens ablehnen. Das ist abhängig davon, welche Obliegenheit du verletzt hast und ob du einfach fahrlässig, grob fahrlässig oder aus Vorsatz gehandelt hast.
Die Folgen für eine Obliegenheitsverletzung in der Kfz-Haftpflicht hängen von der Art der Verletzung ab. Verliert der Versicherte seinen Versicherungsschutz, beispielsweise weil ein jüngerer Fahrer vorsätzlich nicht angemeldet wurde, um beim Beitrag zu sparen, kann der Versicherer den Vertrag beenden. Diese Beendigung teilt die Versicherung der Zulassungsstelle mit, die das Fahrzeug sogar stilllegen kann, wenn der Halter nicht schnellstmöglich eine neue Versicherung abschließt.
Ja, Fahrerflucht kann eine Obliegenheitsverletzung darstellen, da es sich um eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber der Versicherung handeln könnte. Wenn du nach einem Unfall den Unfallort verlässt, ohne den Schaden zu melden oder auf die Polizei zu warten, verstößt du gegen deine Verpflichtung, den Unfall der Versicherung zu melden und bei der Aufklärung mitzuwirken. Dies kann dazu führen, dass die Versicherung ihre Leistung kürzt oder sogar ganz verweigert.
Im Schadensfall liegt die Beweislast für eine Obliegenheitsverletzung in der Regel beim Versicherer. Das bedeutet, dass die Versicherung nachweisen muss, dass der Versicherungsnehmer gegen eine der vertraglich festgelegten Pflichten verstoßen hat. Nur wenn die Versicherung diesen Nachweis erbringen kann, darf sie ihre Leistungen kürzen oder verweigern. In manchen Fällen kann es jedoch zu einer Beweislastumkehr kommen. Dann muss der Versicherte nachweisen, dass der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist.
Eine vorsätzliche Verletzung der Obliegenheiten liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer bewusst und absichtlich gegen die Pflichten verstößt. Führt diese vorsätzliche Verletzung direkt zum Schaden, muss der Versicherer keine Leistungen erbringen und kann den Vertrag sofort kündigen. Trotzdem ist der Versicherer auch in solchen Fällen verpflichtet, den Versicherungsnehmer schriftlich über die möglichen Konsequenzen zu informieren.
Tobias ist Experte für versicherungsrechtliche Fragen. Seit Juni 2021 ist er Teil des Legal & Compliance-Teams von FRIDAY und dort inzwischen Junior Analyst. Dabei setzt er sich vor allem mit juristischen Themen in den Bereichen Compliance und Versicherungen sowohl im deutschen als auch im französischen Recht auseinander.
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