Ein Balkonkraftwerk oder eine Solaranlage sind in der Regel eine lohnende Investition. Die Anlagen werden draußen installiert und sind damit Wind, Wetter und weiteren Gefahren ausgesetzt. Da macht es durchaus Sinn, die meist teure Photovoltaikanlage, aber auch das günstigere Balkonkraftwerk entsprechend abzusichern. In welchen Fällen Balkonkraftwerk oder Solaranlage in der Hausratversicherung mitversichert sind und wann du auf eine andere Versicherung zurückgreifen musst, erklären wir dir hier.
Mit steigenden Energie- und anderen Lebenshaltungskosten erfreuen sich die kleinen Solaranlagen für den Balkon großer Beliebtheit. Denn mit den Balkonkraftwerken können auch Mieter oder Eigentümer von Wohnungen in den Genuss von Sonnenenergie kommen. Neben ihrem kompakten Format, ihrer Mobilität – bei einem Umzug kann die Solaranlage mit umziehen – haben Balkonkraftwerke noch einen weiteren Vorteil: sie sind meist in deiner Hausratversicherung mit abgesichert. Das heißt, du brauchst keine separate Versicherung.
Bitte prüfe bei deiner Hausratversicherung:
Das ist nämlich leider bei den verschiedenen Hausratversicherungen unterschiedlich geregelt. So manche Hausrat schließt Balkonkraftwerke mit ein. Das ist auch in der FRIDAY Hausratversicherung der Fall. Eine Absicherung gegen Diebstahl ist dann häufig inbegriffen. Andere Versicherer schließen solche Anlagen gänzlich aus, weil sie sie als Gefahrerhöhung ansehen. Wiederum andere Hausratversicherungen versichern nur ausgewählte Schadensfälle oder definieren Entschädigungsgrenzen.
Wichtig: Anmelden solltest du die Solaranlage für den Balkon bei deiner Hausratversicherung in jedem Fall. Denn so stellst du sicher, dass du im Schadensfall nicht mit einer Leistungskürzung rechnen musst.
Klassische Solaranlagen, auch Photovoltaikanlagen genannt, werden in der Regel fest auf dem Dach montiert. Das Dach ist kein Versicherungsort in der Hausratversicherung. Das bedeutet, dass du deine Solaranlage auf dem Dach nicht über deine Hausrat versichern kannst.
Aufgrund der hohen Anschaffungskosten für eine Photovoltaikanlage macht es natürlich Sinn, diese gegen Schäden zu versichern. Gegen typische Schäden durch Naturgewalten oder Fremdeinwirkung hast du zwei Möglichkeiten, deine Solaranlage auf dem Dach abzusichern:
Bitte beachte aber: Nicht jede Wohngebäudeversicherung bietet dir auch Versicherungsschutz von Photovoltaikanlagen. Manchmal leistet hier die Versicherung auch nur unzureichend. Das heißt für dich leider: Kleingedrucktes genau prüfen.
Viele Wohngebäudeversicherungen haben bestimmte Auflagen, an die du dich halten musst, wenn du deine Solaranlage mitversichern möchtest. Diese können zum Beispiel Folgende sein:
Ein genauer Check der Versicherungsbedingungen ist also unerlässlich, damit du im Schadensfall nicht unterversichert oder gar überhaupt nicht abgesichert bist.
Unabhängig davon, ob du deine Photovoltaikanlage über die Wohngebäudeversicherung mitversichern möchtest, solltest du deine Versicherung über deine Solaranlage informieren. Denn dein Schadensrisiko erhöht sich grundsätzlich, wenn eine Solaranlage auf dem Dach installiert ist. Dein Vertrag wird dann entsprechend angepasst und häufig auch neu berechnet. Das heißt, die Kosten für deine Wohngebäudeversicherung steigen wahrscheinlich, wenn du eine Solaranlage auf dem Dach installierst.
Allgemein empfiehlt sich, bei einer größeren Solaranlage eine Photovoltaik-Versicherung abzuschließen. Diese schützt deine Anlage in der Regel gegen folgende Gefahren:
Möchtest du das Leistungsspektrum erweitern, solltest du auf eine Allgefahrendeckung achten. Diese kann häufig über einen Zusatzbaustein abgeschlossen werden. Du bist dann meist auch gegen
abgesichert. Eine solche Photovoltaikversicherung ist wahrscheinlich teurer als deine Wohngebäudeversicherung, aber je nach Investitionskosten macht das durchaus Sinn.
Nicht nur die Solaranlage oder das Balkonkraftwerk selbst sollte ausreichend gegen Schäden versichert sein. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, fügt ein herunterfallendes Modul deiner Photovoltaikanlage einem Dritten einen Schaden zu, bist du haftbar. Gegen Personen- oder Sachschäden sichert dich die private Haftpflichtversicherung ab. Da das Risiko für einen Schaden durch ein Balkonkraftwerk oder eine Solaranlage eher gering ist, musst du die Anlage deiner Versicherung nur melden. Der Beitrag ändert sich dadurch meist nicht.
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