Umzugskosten durch den Beruf will der Gesetzgeber bei der Steuer erleichternd berücksichtigen. Für deinen beruflich veranlassten Umzug setzt du deshalb zahlreiche Kosten in der Steuererklärung ab. Die Kriterien für einen Umzug aus beruflichen Gründen sind dabei klar und verbindlich. Auch die absetzbaren Kosten sind fest umrissen. Erfahre hier alles, was du zum Absetzen deiner Umzugskosten beim beruflichen Umzug wissen willst. Auch das Thema Umzugskostenpauschale erklären wir dir.
Private Umzüge sind in deiner Steuererklärung nicht abzusetzen. Geschäftliche oder berufliche Umzugskosten jedoch schon. Für viele Menschen besonders interessant sind berufliche Umzüge, die durch einen Arbeitgeber veranlasst wurden. Die so entstehenden Kosten deines Umzugs setzt du in der Steuererklärung als Werbungskosten ab. So sparst du Einkommensteuern.
Die Kosten für deinen Umzug darfst du in deiner Steuererklärung als Werbungskosten nur absetzen, wenn du aus beruflichen Gründen umziehst.
Dein Umzug ist beruflich veranlasst? Dann gelten die Kosten für deinen Umzug für das Finanzamt als Werbungskosten. Und bringen dir – abgesetzt in der Steuererklärung – bares Geld am Jahresende.
Liegen die Bedingungen für einen Umzug aus beruflichen Gründen vor, sind alle weiteren privaten Motive und Verbesserungen egal: deine Kosten für den Umzug kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen.
Erfolgt dein Umzug für das Finanzamt dagegen nicht aus beruflichen Gründen, darfst du die Kosten nicht als Werbungskosten absetzen.
Ein Umzug geht ins Geld – ein Umzug aus beruflichen Gründen soll dir deshalb Steuererleichterungen ermöglichen. Die Kosten für deinen Umzug kannst du deshalb absetzen.
Egal ob mit einem Umzugsunternehmen oder in Eigenregie – die Kosten für den Transport deines Hab und Guts setzt du in deiner Steuererklärung als Werbungskosten an.
Bei einem Umzug mit einem Unternehmen gilt das für deine Kosten für Ein- und Auspacken, die Fahrten, das Verpackungsmaterial, eine Versicherung oder die Montage von Möbeln etc. in voller Höhe. Das gilt für alle deine Sachen sowie die Sachen aller Personen, die in deinem Haushalt wohnen und mit umziehen. Auch die Gebühren für die Einrichtung einer Halteverbotszone am Umzugstag gehören zu den absetzbaren Kosten. Alle Kosten setzt du einschließlich der entstandenen MwSt. ab.
Kosten Umzugsunternehmen? Damit musst du rechnen …
Bei deinem Umzug in Eigenregie setzt du in der Steuererklärung die Kosten für den Leihwagen mit Kilometergeld ab oder Kosten für dein eigenes Fahrzeug in Höhe der Reisekostenpauschale. Auch Kosten für Verpackung oder Lohn für deine Freunde als Helfer kommen in deine Steuererklärung.
Reparaturkosten oder die Wiederbeschaffungskosten für Zerstörtes setzt du unter den Werbungskosten ebenfalls in deiner Steuererklärung ab. Vorausgesetzt: du erhältst die Kosten nicht durch eine Transportversicherung bereits ersetzt.
Die Reisekosten kommen ebenfalls als Werbungskosten in deine Steuererklärung – und zwar für jede umziehende Person – wie bei einer Auswärtstätigkeit. Fährst du mit dem eigenen Auto zur neuen Wohnung, setzt du für jeden gefahrenen Kilometer die Reisekostenpauschale an. Auch die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist möglich – und die Kosten kommen in deine Steuererklärung.
Für dich und jede im Haushalt lebende Person setzt du am Umzugstag den Verpflegungspauschbetrag an.
Für die Tage vom Einladen bis zum Ausladen deiner Sachen kannst du Übernachtungskosten absetzen. Ebenfalls in die Steuererklärung kommen Kosten wie Parkgebühren, Taxi oder einen Unfall.
Selten passen Ende des Mietverhältnisses für deine alten Wohnung mit dem Beginn des Mietvertrags für die neue Wohnung bündig aneinander. Die doppelte Zahlung der Miete für deine alte Wohnung setzt du in der Steuererklärung ab.
Musst du die neue Wohnung renovieren, während du schon dafür Miete zahlst, gelten die Mietzahlungen für deine neue Wohnung sogar als Werbekosten – und gehören in deine Steuererklärung. Und zwar die Kosten vom Beginn des Mietvertrages bis zum Einzug – egal, wie lange es dauert.
Bei einem Streit um die Auflösung deines alten Mietverhältnisses setzt du Anwalts- oder Prozesskosten ebenfalls als Werbungskosten in deiner Steuererklärung ab. Übrigens musst du nach deinem Umzug die Adresse ändern lassen, beim Einwohnermeldeamt, bei deiner Autoversicherung, der Hausratversicherung usw.
Ob Makler oder deine Kosten für die Suche eines Nachmieters – setze beides als Werbungskosten in deiner Steuererklärung an. Beachte jedoch: Die Maklergebühren bei einem Kauf oder einem Verkauf einer Immobilie gehören – auch bei einem Umzug – nicht mehr zu den als Werbungskosten absetzbaren Kosten.
Nahezu alle beruflich genutzten Gegenstände deiner Einrichtung setzt du als Werbungskosten an. Gegenstände deiner privaten Einrichtung dürfen nicht als Umzugskosten in deine Steuererklärung.
Bei einem Umzug ziehen deine Kinder meist mit um in eine neue Schule. Die Kosten für eine eventuell durch diesen Umzug veranlasste zeitweise Nachhilfe, darfst du bis zu einem Höchstbetrag – mit weiteren einschränkenden Details – in deiner Steuererklärung absetzen.
Ende des Umzugs ab | Höchstbetrag je Kind | |
---|---|---|
1.3.2018 | 1.984,– € | |
1.4.2019 | 2.045,– € | |
1.3.2020 | 2.066,– € |
Für deinen beruflich veranlassten Umzug kannst du weitere entstandene Kosten absetzen. Für diese weiteren Kosten legst du entweder einen Nachweis vor – oder du nutzt die Umzugskostenpauschale.
Unter diese Umzugskostenpauschale fallen Kosten wie:
Ab dem 01. April 2020 gelten für die Kosten, die du als Umzugskostenpauschale absetzt, folgende Höchstgrenzen:
Umzugsende bis | Umzugskostenpauschale für Verheiratete | Umzugskostenpauschale für Ledige |
---|---|---|
01.04.2019 – 29.02.2020 | 1.622 € | 811 € |
01.3.2020 | 1.639 € | 820 € |
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