Umzugsliste: Hausratversicherung

Aktualisiert am: 17. März 2023

Umzugslisten sind gang und gäbe beim Umzug – zur Vorbereitung einige Wochen vor dem Umzug in die neue Wohnung bis zu den To-dos nach dem Umzug. Nur ein kleiner To-Do-Punkt ist beim Umzug der Versicherungsschutz durch deine Hausratversicherung. Je nachdem, ob du deine Hausratversicherung in der neuen Wohnung beibehalten kannst oder ob du eine neue Versicherung abschließen musst – wie etwa nach einer Trennung oder einem Umzug ins Ausland. FRIDAY gibt die die richtigen Infos dafür an die Hand – und ein paar Tipps und To-dos mit auf den Weg.

Sind meine Sachen bei einem Umzug von einer Wohnung in die andere Wohnung versichert? Steigen meine Beiträge nach einem Umzug? Brauche ich im Ausland eine neue Hausratversicherung? Diese Fragen stehen beim Umzug in eine neue Wohnung mit auf der Umzugsliste. Dabei ist Umziehen in Sachen Versicherung heute kein Problem. Es gibt nur wenige Punkte, die es zu beachten gilt.

Der Umzug ist in Sachen Hausratversicherung ein Kinderspiel – ein Punkt weniger auf deiner Umzugsliste.

Macht auch Arbeit: dein Umzug in eine andere Wohnung

Beim Umzug musst du an vieles denken. Wer Pläne macht, ist deshalb klar im Vorteil. Am besten planst du bereits einige Monate im Voraus. Aber den Großteil der Arbeit steht erst einige Tage vor dem Umzug an. Wenn alle Startlichter angehen und signalisieren: Umzug, Umzug, Umzug! 

Hier kommst deshalb eine kleine Umzugsliste für die Zeit unmittelbar vor dem Umzug: 

  • die neue Wohnung – 1 Woche vor deinem Umzug: Mach dir einen Plan, wo deine Möbel in der neuen Wohnung ungefähr hinkommen – das hilft den Umzugshelfern und Möbelpackern. Berechne Wand und Boden – sofern du neue Tapeten oder Bodenbeläge planst. Bestätige die Termine für Helfer und Handwerker. Und sorge für Licht in der neuen Wohnung.
  • Tag des Umzugs: Notiere die Zählerstände für Gas und Strom in der alten Wohnung. Halte Essen und Trinken für freiwillige Umzugshelfer bereit. Platziere zuerst die Möbel, dann die Kartons in der neuen Wohnung.
  • nach dem Umzug: Packe aus und richte dich ein – bring Namensschilder an, entsorge angefallenen Müll und teile allen notwendigen Stellen deinen Umzug mit.

Neue Wohnung, neue Adresse: dein Umzug

Sowohl Dienstleister und Versorger mit Strom, Heizung und Telefon als auch öffentliche Stellen benötigen deine neue Adresse aus den unterschiedlichsten Gründen: 

  • Einwohnermeldeamt: Innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug in deine neue Wohnung solltest du beim Einwohnermeldeamt deine neue Adresse in deinen Personalausweis eintragen lassen. Beim Umzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung beim alten Einwohnermeldeamt nötig.
  • Versorger für Strom und Gas: Damit sie dich nach dem Umzug beliefern und mit dir abrechnen können.
  • Post: für die Umleitung deiner Brief- und Päckchen-Post an die neue Umzugsadresse – für alle Fälle. Zum Beispiel per kostenpflichtigem Nachsendeantrag.
  • Internet- und Festnetz-Anbieter: Hier bietet dir entweder dein alter Anbieter einen Wechsel an – oder du schließt einen neuen – vielleicht besseren – Vertrag nach dem Umzug ab.
  • Mobilfunkprovider: Für Abrechnungszwecke etc. nach deinem Umzug
  • Zulassungsstelle für dein Kfz: Ziehst du in einen neuen Kreis um, kannst du seit dem 01. Januar 2015 dein altes Nummernschild für dein Fahrzeug behalten. In die Fahrzeugpapiere muss aber deine neue Anschrift eingetragen werden.

Deine neue Adresse: wer braucht deine neue Anschrift?

Der Umzugstag ist vorüber – der Umzug noch nicht. Jetzt müssen alle Menschen, mit denen du privat, beruflich oder geschäftlich verbunden bist, davon erfahren. 

Denke nach deinem Umzug auf jeden Fall daran, auch folgende Adressen über deinen Umzug zu informieren: 

  • deine Bank: für Kontaktaufnahme und Versand von steuerrelevanten Unterlagen & Co.
  • deine Hausratversicherung: Denn deine neue Wohnung ist nach dem Umzug der Ort, für den du Versicherungsschutz genießt.
  • weitere Versicherungen: für Kontaktaufnahme, Rechnungszustellung etc.
  • dein Arbeitgeber: für dessen Buchhaltung & Co.
  • dein alter Vermieter: der dir die Nebenkosten-Endabrechnung senden will
  • Schule und Kindergarten: Wenn du Kinder hast benötigen diese Einrichtungen deinen neuen Wohnort.
  • Vereine: zum Beispiel dein Fitness-Club

Umzug und Hausratversicherung

Jetzt bist du umgezogen – und der neue Alltag kann beginnen. All dein Hausrat, den du brauchst, ist da. Weil es sich lohnt, hast du bereits vor dem Umzug eine günstige Hausratversicherung abgeschlossen – und die soll dein Hab und Gut auch weiterhin schützen. Kein Problem. Bei einem Umzug geht deine Hausratversicherung auf deine neue Wohnung über. Zunächst für zwei Monate. Für deine Hausratversicherung läuft diese Frist vom ersten Tag an, an dem du versicherte Sachen in deiner neuen Wohnung einlagerst. 

Darüber hinaus solltest du die folgenden Punkte für deine Hausratversicherung beachten: 

  • informiere deine Versicherung: spätestens zum Einzug solltest du deiner Versicherung deinen Umzug melden – und ihr die neue, veränderte Wohnfläche deiner Wohnung mitteilen.
  • wurden bestimmte Sicherheitsvorkehrungen vereinbart? Dann musst du deiner Versicherung die Änderungen dieser Vorkehrungen oder den Beibehalt in der neuen Wohnung in Schriftform mitteilen.

Deine Beiträge können durch den Umzug steigen, aber auch sinken – durch: 

  • den Wechsel in eine andere Tarifzone – ein gestiegenes oder gesunkenes Risiko in deinem Wohngebiet führt zu einer Beitragsanpassung.
  • deine neue Wohnfläche ist größer oder kleiner als zuvor: diese Größe ist ein wichtiger Bezugspunkt für die Höhe der Versicherungssumme und damit für deine Beiträge.

Umzug bei Trennung von Ehepartnern: was musst du für deine Hausratversicherung beachten?

Abhängig davon, wer Vertragspartner ist und wer in welche Wohnung umzieht, ist bei einem Umzug nach einer Trennung folgendes zu beachten: 

  • du ziehst um und bist Versicherungsnehmer: Deine Hausratversicherung schützt dich in der neuen Wohnung sowie den Hausrat in der gemeinsamen Wohnung noch mehrere Monate nach dem Umzug, bis der Schutz in der gemeinsamen Wohnung erlischt.
  • du bleibst in der alten Wohnung – dein Partner/Partnerin zieht um: dein Hausrat und der des Umziehenden sind beim Umzug versichert. Hausrat in der neuen Wohnung jedoch nicht. Der Umziehende muss eine eigene Hausratversicherung abschließen.
  • ihr beide seit Versicherungsnehmer: Der Versicherungsschutz gilt für die gemeinsame Wohnung und die neue Wohnung – für drei Monate. Zieht ihr beide aus der gemeinsamen Wohnung aus, benötigt ihr nach dem Umzug beide einen neuen Vertrag.

Umzug ins Ausland: was gilt bei der Hausratversicherung?

Anders als beim Umzug in Deutschland, funktioniert die Übertragung des Versicherungsschutzes beim Umzug ins Ausland nicht. Du musst im Land, in das du umziehst, eine neue Hausratversicherung bei einem neuen Anbieter abschließen. Deinen alten Vertrag kündigst du. Für deine alte Wohnung genießt du für bis zu zwei Monate nach dem Tag deines Umzugs Versicherungsschutz.

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