Du denkst: eine Hausratversicherung zu haben ist gut und schön, aber sie schützt einen nicht vor allem, was passieren könnte. Stimmt. Deshalb bieten viele Versicherungen Zusatzleistungen an und erweitern über diese Leistung den Versicherungsschutz. Und das funktioniert nicht nur bei einer Wohngebäudeversicherung, sondern natürlich auch bei der Hausrat: mit Extra-Schutz gegen Fahrraddiebstahl und beispielsweise auch Glasbruch. Oder eben gegen Unbenannte Gefahren – und damit gegen alles, was nicht ausdrücklich im Versicherungsvertrag ausgeschlossen ist.
Eine Hausratversicherung deckt die üblichen Schäden am Hausrat ab: durch Brand, Leitungswasser, Sturm & Hagel oder Einbruchdiebstahl. Der Vertrag für deine Hausratversicherung listet die Schäden, Gefahren und Situationen auf, für die du abgesichert bist. Also beispielsweise gegen Schäden durch Leitungswasser, wenn deine Waschmaschine ausgelaufen ist. Oder bei Vandalismus nach einem Einbruch. In den umfangreichen juristischen Unterlagen findest du auch die Ausschlüsse, in welchen Situationen du nicht abgesichert bist.
Das Prinzip der Hausratversicherung lautet hier: alles, was benannt ist, ist gegen Zerstörung, Diebstahl oder Verlust abgesichert. Das Prinzip bei dem Baustein Unbenannte Gefahren ist andersherum: alles ist versichert – mit Ausnahme der Fälle, die im Vertrag ausgeschlossen sind. Versichert bist du dabei gegen Schäden an deinen versicherten Sachen, die bei einem unvorhergesehenen Ereignis zerstört oder beschädigt werden oder dir abhandenkommen.
Bitte beachte: Unbenannte Gefahren bezeichnet einen Zusatz, einen weiteren Baustein in deinem Versicherungsschutz, der deine Grunddeckung – in unserem Fall die Hausratversicherung – ergänzt. Du musst immer auch im Einzelnen schauen, welchen Gesamtumfang dein Schutz besitzt. Durch den Abschluss des Bausteins der Unbenannten Gefahren bist du nicht automatisch auf der sicheren Seite gegen alle erdenklichen Risiken. Dein Schutz hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Es gibt Verträge, die aus den Unbenannten Gefahren zum Beispiel Elementarschäden ausschließen, wenn diese durch einen anderen Baustein versichert werden können. Prüfe also dein individuelles Angebot.
Mit dem Baustein Unbenannte Gefahren wird also die Zahl an weniger oft auftretenden Situationen angesprochen, die nicht in der Grunddeckung benannt werden, nicht ausgeschlossen sind – und auch nicht über Zusatzleistungen bzw. zusätzliche Bausteine abgedeckt werden. Damit stellt der Baustein Unbenannte Gefahren eine besonders hohe Qualität deiner Hausratversicherung her. Denn hier handelt es sich um unvorhersehbare Ereignisse am Versicherungsort – also etwa in deinem Haus oder deiner Wohnung –, durch die deine Einrichtung beschädigt wurde. Und dagegen sicherst du dich unter dem Schlagwort Unbenannte Gefahren ab.
Diese Unbenannten Gefahren heißen oft auch All-Risk-Deckung oder Allgefahrendeckung. Weil dieser Baustein all das in deinen versicherten Hausrat einschließt, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Klingt nicht einfach, vereinfacht aber dein Versicherungsleben. Natürlich lassen sich mit dem Zusatz Unbenannte Gefahren aber keine Schäden an deinen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen versichern, die durch Vorsatz oder gewöhnliche Abnutzung durch Gebrauch eintreten.
Es ist oft schwer, sich genau die Fälle auszudenken, in denen deine Hausrat eine Lücke im Versicherungsschutz aufweist. Die folgenden beiden Beispiele erläutern deshalb Fälle, wo es um Unbenannte Gefahren geht. So wird das Ganze klarer:
Beispiel # 1: Du bist über die Hausrat bei Schäden abgesichert, die durch Sturm ab Windstärke 8 entstanden sind. Mit dem Zusatz Unbenannte Gefahren käme deine Versicherung auch für Schäden auf, die durch weniger als Windstärke 8 entstanden sind.
Beispiel # 2: Deine Terrassenmöbel sind durch die Hausratversicherung gegen Schäden abgesichert. Aber eine Horde Wildschweine durchquert deinen Garten und macht deine Gartenmöbel zu Sperrmüll. Du bist zwar gegen Sturm und Hagel geschützt, aber nicht gegen Wildtiere im Garten. Hier wird dein Schaden dann durch die Zusatzdeckung Unbenannte Gefahren reguliert.
Es gibt ein paar Situationen, in denen du trotz deines Versicherungsschutzes Unbenannte Gefahren nicht abgesichert bist. Nämlich bei Gefahren, die ausdrücklich ausgeschlossen sind: Das sind in der Regel etwa Schäden durch Krieg, Kernenergie und Vorsatz. Aber bitte schaue bei dem Punkt Ausschlüsse immer genauer hin. Du findest sie in den Versicherungsbedingungen noch einmal aufgeführt.
Unbenannte Gefahren werden oft auch unter dem Begriff Allgefahrendeckung oder All-Risk-Deckung angeboten – also kein Grund für Irritationen, wenn du bei deiner Versicherung nicht auf Unbenannte Gefahren stößt, sondern auf einen der anderen Begriffe.
Grundsätzliche Schwierigkeiten beim Verständnis gibt es beim Thema Unbenannte Gefahren bei den folgenden zwei Punkten, auf die du bitte besonders achtest:
Wie Versicherungen mit Zusatzleistungen wie Unbenannte Gefahren oder Elementargefahren umgehen, ist recht unterschiedlich. Die einen integrieren diese in einen Premiumtarif, die anderen behandeln es als Zusatzleistung ähnlich einer Extra-Absicherung gegen Glasbruch oder Fahrraddiebstahl. Viele Versicherungen setzen bei Unbenannten Gefahren eine Selbstbeteiligung an. FRIDAY auch: nämlich 10 %, aber mindestens 300 Euro.
Ein schneller Versicherungsvergleich, um die Preise für die Erweiterung des Versicherungsumfangs auf Unbenannte Gefahren in Erfahrung zu bringen, ist trotz verschiedener Vergleichsportale recht schwierig. Die beste Möglichkeit auf einen schnellen Vergleich hast du, wenn du bei der Versicherung deiner Wahl den Zusatz Unbenannte Gefahren abfragst oder online berechnest. In der Regel handelt es sich um nur wenige Euro mehr im Monat, sofern Unbenannte Gefahren als Zusatzleistung extra vereinbart werden kann.
Bei FRIDAY arbeiten Entwickler, Coder, UX-Designer und Scrum Master zusammen mit Aktuaren und Schadensexperten. Wir investieren Zeit und Energie, um FRIDAY gemeinsam nach vorn zu bringen. Dabei lassen wir uns aber nie die Chance entgehen, unsere Erfolge laut zu feiern.
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