„Entschuldigung, ich habe Ihr Auto beschädigt – meine Telefonnummer lautet …“ – in solchen Fällen bleibst du wahrscheinlich nicht auf dem Schaden sitzen. Dass sich der Schadenverursacher damit dennoch strafbar macht, steht dann wieder auf einem anderen Blatt. In vielen Schadenfällen gibt’s aber noch nicht einmal einen Zettel hinter dem Scheibenwischer: Fahrerflucht kommt leider häufig vor. Der Autoclub Europa schätzt, dass jährlich rund 500.000 Anzeigen wegen Fahrerflucht erstattet werden. Auch der berühmte Parkrempler mit Delle in der Stoßstange, Kratzer im Lack oder kaputtem Rücklicht tritt öfter auf, besonders in der Großstadt. Deshalb hält FRIDAY für dich ein paar Tipps bereit, was du tun kannst, wenn dein Auto beschädigt wird.
Du kommst zurück zu deinem Fahrzeug und stellst neue Schrammen am Kotflügel oder Dellen an der Stoßstange fest, findest aber keinen Zettel unter der Windschutzscheibe mit einer Telefonnummer vom Verursacher? Dann handelt es sich leider um einen Fall von „Verursacher unbekannt“ – also: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Hast du keine Vollkasko abgeschlossen – und der Verursacher bleibt trotz polizeilicher Ermittlungen unbekannt –, zahlst du den Schaden leider aus eigener Tasche. Fährst du also ein eher jüngeres Fahrzeug lohnt sich ein Vollkasko-Schutz besonders auch für solche Schadensituationen.
Schon gewusst? Bei einem Schaden am Auto mit „Verursacher unbekannt“ übernimmt deine Vollkasko die Reparaturkosten. Sprich jedoch deine Versicherung vorab darauf an, ob sich das für dich wirklich lohnt oder ob du diesen Schaden lieber aus eigener Tasche bezahlst. Denn leider steigt anschließend deine Schadenfreiheitsklasse Das heißt: Du zahlst höhere Beiträge. Deine Versicherung hilft dir gerne, herauszufinden, welche Vorgehensweise für dich die günstigere ist.
Dir nimmt jemand die Vorfahrt und zerbeult deinen Kotflügel? Dann gibt es meist Zeugen – und Fahrerflucht ist unwahrscheinlich. Was aber, wenn beim Ausparken jemand deine Tür schrammt? Und die Person hinterlässt nur einen Zettel mit einer Telefonnummer unter deinem Scheibenwischer – und den Schaden am Auto? Achtung: Das gilt als Fahrerflucht! Der Glaube, ein Zettel mit den Kontaktdaten reiche aus, ist ein weitverbreiteter Irrtum. Auch bei kleinen Beulen oder Schrammen auf dem Parkplatz gilt: mindestens 30 Minuten warten. Ist die Wartezeit vorüber und du bist noch nicht vor Ort, muss der Verursacher den Schaden direkt bei der Polizei melden. Und natürlich gilt auch bei einem Unfall: Der Verursacher muss sofort anhalten und Kontakt aufnehmen – nicht erst auf dem nächsten Parkplatz.
Fahrerflucht heißt also per Gesetz: Wer sich von einem Unfallort entfernt und den Unfall nicht sofort bei der Polizei meldet, begeht Fahrerflucht. Wie schwer der Schaden ist, spielt keine Rolle. Und die Strafen zeigen Härte. Es drohen Geldstrafen, Punkte in der Flensburger Kartei, Fahrverbot oder sogar Gefängnisstrafen. Je höher der entstandene Sachschaden, desto drastischer die Strafen. Darüber hinaus verliert der Unfallverursacher eventuell sogar den Versicherungsschutz. Die Vollkasko zahlt seinen eigenen Schaden am Auto nicht oder die Kfz-Haftpflicht zahlt anschließend den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten nicht mehr – oder fordert bis zu 5.000 Euro beim Versicherten ein.
Ein Moment der Unachtsamkeit – und schon ist es passiert. Du hast einen Schaden verursacht. Damit dir nicht selber die No-go’s für Fahrerflucht unterlaufen, achte auch bei kleineren Schäden auf korrektes Verhalten, wie:
Und natürlich gilt: Bei Unfällen, die über den berühmten Parkrempler hinausgehen, musst du noch eine Menge mehr tun – vom Warnblinker über die Schadendokumentation bis hin zum Anruf bei Polizei und Rettungskräften bei Unfällen mit Verletzten.
Nicht als Fahrerflucht gilt hingegen:
Rufe auf jeden Fall die Polizei, wenn:
Die Unfallflucht, die sich im Volksmund als „Fahrerflucht“ hält, wird im § 142 des Strafgesetzbuches geführt. Damit ist sie ein Verkehrsdelikt, das strafrechtliche Konsequenzen hat. Seit 2018 entfacht sich daran eine öffentliche Diskussion. Da selbst für kleinste Blechschäden drastische Strafen drohen, meint der Deutsche Anwaltverein DAV, der Fahrerflucht-Paragraph sei ein juristisches Unding. So schütze er doch unter der Androhung von Strafe aus dem Strafrecht „nur“ Ansprüche aus dem Zivilrecht. Anders gesagt: Letztlich geht es nur ums liebe Geld, dass also eine Versicherung einen Schaden bezahlt. Deshalb sollte Fahrerflucht besser als Ordnungswidrigkeit behandelt werden – bei kleineren Schäden.
Auch der ADAC meint, dass man bei Bagatellschäden auf eine Strafverfolgung verzichten kann. Für Autofahrer sollte eine Entkriminalisierung gelten. Für die Zukunft könnten zum Thema „Verursacher unbekannt“ sowie „Fahrerflucht“ Änderungen auf dich zukommen.
Bei FRIDAY arbeiten Entwickler, Coder, UX-Designer und Scrum Master zusammen mit Aktuaren und Schadensexperten. Wir investieren Zeit und Energie, um FRIDAY gemeinsam nach vorn zu bringen. Dabei lassen wir uns aber nie die Chance entgehen, unsere Erfolge laut zu feiern.
Verpasse keine wichtigen Themen mehr rund um deinen Versicherungsschutz!
News und Tipps direkt in dein Postfach.
Du kannst dich jederzeit über den Abmelde-Link in unseren E-Mails oder über unser Kontaktformular abmelden.
FRIDAY ist Teil der Schweizer Baloise Gruppe.