Schaden am Auto - Verursacher unbekannt: Was kannst du tun?

Aktualisiert am: 12. September 2024

„Entschuldigung, ich habe Ihr Auto beschädigt – meine Telefonnummer lautet …“ – in solchen Fällen bleibst du wahrscheinlich nicht auf dem Schaden sitzen. Dass sich der Schadenverursacher damit dennoch strafbar macht, steht dann wieder auf einem anderen Blatt. In vielen Schadenfällen gibt’s aber noch nicht einmal einen Zettel hinter dem Scheibenwischer: Fahrerflucht kommt leider häufig vor. Der Autoclub Europa schätzt, dass jährlich rund 500.000 Anzeigen wegen Fahrerflucht erstattet werden. Auch der berühmte Parkrempler mit Delle in der Stoßstange, Kratzer im Lack oder kaputtem Rücklicht tritt öfter auf, besonders in der Großstadt. Deshalb hält FRIDAY für dich ein paar Tipps bereit, was du tun kannst, wenn dein Auto beschädigt wird.

Das solltest du auf jeden Fall wissen

  • Rufe die Polizei an: Vielleicht hat sich der Verursacher gemeldet oder kann von speziellen Unfallflucht-Fahndern ermittelt werden .
  • Frage mögliche Zeugen: Anwohner, aktuell Anwesende oder ein Aushang könnten Infos zum Tathergang erbringen.
  • Hast du keine Vollkasko – und bleibt der Verursacher trotz Ermittlungen unbekannt – musst du den Schaden leider selber tragen.
  • Aufgepasst: Beschädigst du selbst ein Auto etwa beim Ausparken, so genügt ein Zettel an der Scheibe nicht als korrektes Verhalten. Du begehst Fahrerflucht, wenn du dich nicht bei der Polizei meldest.

Du kommst zurück zu deinem Fahrzeug und stellst neue Schrammen am Kotflügel oder Dellen an der Stoßstange fest, findest aber keinen Zettel unter der Windschutzscheibe mit einer Telefonnummer vom Verursacher? Dann handelt es sich leider um einen Fall von „Verursacher unbekannt“ – also: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Hast du keine Vollkasko abgeschlossen – und der Verursacher bleibt trotz polizeilicher Ermittlungen unbekannt –, zahlst du den Schaden leider aus eigener Tasche. Fährst du also ein eher jüngeres Fahrzeug lohnt sich ein Vollkasko-Schutz besonders auch für solche Schadensituationen.

Möglichkeiten, den Schaden-Verursacher ausfindig zu machen

  • Polizei anrufen! Wenn der Schaden länger als eine halbe Stunde zurückliegt, ist es möglich, dass der Unfallverursacher sich – wie es seine Pflicht ist – bei der Polizei gemeldet hat. Bei schwereren Schäden solltest du die Polizei auf jeden Fall anrufen, denn die Verkehrspolizei verfügt auch über besondere Unfallflucht-Ermittler.
  • Personen vor Ort befragen: Befinden sich Leute bei deinem Parkplatz oder in der Nähe, frage einfach mal nach, ob sie etwas gesehen haben. Eventuell haben auch Anwohner aus dem Fenster oder vom Balkon geschaut, als dein Blinker zu Bruch ging und die Scherben zu Boden klirrten.
  • Nach weiteren Zeugen suchen: etwa mit einem Aushang in der Nähe des Parkplatzes, an dem dein Auto beschädigt wurde. Manchmal gibt es wachsame Nachbarn, die selbst zu ungewöhnlichen Tages- und Nachtzeiten Beobachtungen von ihrem Fenster aus machen und sich nach dem Aufruf bei dir melden. Diese Chance besteht.

Schon gewusst? Bei einem Schaden am Auto mit „Verursacher unbekannt“ übernimmt deine Vollkasko die Reparaturkosten. Sprich jedoch deine Versicherung vorab darauf an, ob sich das für dich wirklich lohnt oder ob du diesen Schaden lieber aus eigener Tasche bezahlst. Denn leider steigt anschließend deine Schadenfreiheitsklasse Das heißt: Du zahlst höhere Beiträge. Deine Versicherung hilft dir gerne, herauszufinden, welche Vorgehensweise für dich die günstigere ist.

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Was ist Fahrerflucht?

Dir nimmt jemand die Vorfahrt und zerbeult deinen Kotflügel? Dann gibt es meist Zeugen – und Fahrerflucht ist unwahrscheinlich. Was aber, wenn beim Ausparken jemand deine Tür schrammt? Und die Person hinterlässt nur einen Zettel mit einer Telefonnummer unter deinem Scheibenwischer – und den Schaden am Auto? Achtung: Das gilt als Fahrerflucht! Der Glaube, ein Zettel mit den Kontaktdaten reiche aus, ist ein weitverbreiteter Irrtum. Auch bei kleinen Beulen oder Schrammen auf dem Parkplatz gilt: mindestens 30 Minuten warten. Ist die Wartezeit vorüber und du bist noch nicht vor Ort, muss der Verursacher den Schaden direkt bei der Polizei melden. Und natürlich gilt auch bei einem Unfall: Der Verursacher muss sofort anhalten und Kontakt aufnehmen – nicht erst auf dem nächsten Parkplatz.

Fahrerflucht heißt also per Gesetz: Wer sich von einem Unfallort entfernt und den Unfall nicht sofort bei der Polizei meldet, begeht Fahrerflucht. Wie schwer der Schaden ist, spielt keine Rolle. Und die Strafen zeigen Härte. Es drohen Geldstrafen, Punkte in der Flensburger Kartei, Fahrverbot oder sogar Gefängnisstrafen. Je höher der entstandene Sachschaden, desto drastischer die Strafen. Darüber hinaus verliert der Unfallverursacher eventuell sogar den Versicherungsschutz. Die Vollkasko zahlt seinen eigenen Schaden am Auto nicht oder die Kfz-Haftpflicht zahlt anschließend den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten nicht mehr – oder fordert bis zu 5.000 Euro beim Versicherten ein.

Zur Sicherheit: das solltest du bei einem Unfall tun

Ein Moment der Unachtsamkeit – und schon ist es passiert. Du hast einen Schaden verursacht. Damit dir nicht selber die No-go’s für Fahrerflucht unterlaufen, achte auch bei kleineren Schäden auf korrektes Verhalten, wie:

  • sofortiges Anhalten und die Verständigung suchen nach einem Unfall
  • wenigstens 30 Minuten am Unfallort auf einen abwesenden Fahrzeughalter warten oder dich direkt bei der Polizei melden
  • auf jeden Fall die Polizei sofort informieren, wenn der Fahrzeughalter, dessen Fahrzeug du beschädigt hast, nicht auftaucht

Und natürlich gilt: Bei Unfällen, die über den berühmten Parkrempler hinausgehen, musst du noch eine Menge mehr tun – vom Warnblinker über die Schadendokumentation bis hin zum Anruf bei Polizei und Rettungskräften bei Unfällen mit Verletzten.

Nicht als Fahrerflucht gilt hingegen:

  • die Meldung bei der Polizei, wenn du dort persönlich vorbeischaust,
  • wenn du verletzt bist – und selbst Hilfe brauchst,
  • wenn du eine Gefahr beseitigst,
  • wenn du nur einen Schaden an deinem eigenen Auto hast,
  • wenn du dich um einen Verletzten kümmerst.

Rufe auf jeden Fall die Polizei, wenn:

  • es Verletzte gibt,
  • du dir nicht einig bist mit der Gegenseite über Schuld und Unfallhergang,
  • Druck auf dich ausgeübt wird, deine Schuld schriftlich einzugestehen,
  • dein Gegenüber keine Daten tauschen will oder Fahrerflucht begeht,
  • dein Gegenüber den Eindruck macht, er habe Drogen oder Alkohol konsumiert,
  • bei einem Unfall im Ausland – oder bei Beteiligten ohne deutsche Papiere.

„Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ oder Unfallflucht bzw. Fahrerflucht

Die Unfallflucht, die sich im Volksmund als „Fahrerflucht“ hält, wird im § 142 des Strafgesetzbuches geführt. Damit ist sie ein Verkehrsdelikt, das strafrechtliche Konsequenzen hat. Seit 2018 entfacht sich daran eine öffentliche Diskussion. Da selbst für kleinste Blechschäden drastische Strafen drohen, meint der Deutsche Anwaltverein DAV, der Fahrerflucht-Paragraph sei ein juristisches Unding. So schütze er doch unter der Androhung von Strafe aus dem Strafrecht „nur“ Ansprüche aus dem Zivilrecht. Anders gesagt: Letztlich geht es nur ums liebe Geld, dass also eine Versicherung einen Schaden bezahlt. Deshalb sollte Fahrerflucht besser als Ordnungswidrigkeit behandelt werden – bei kleineren Schäden.

Auch der ADAC meint, dass man bei Bagatellschäden auf eine Strafverfolgung verzichten kann. Für Autofahrer sollte eine Entkriminalisierung gelten. Für die Zukunft könnten zum Thema „Verursacher unbekannt“ sowie „Fahrerflucht“ Änderungen auf dich zukommen. 

Bei FRIDAY arbeiten Entwickler, Coder, UX-Designer und Scrum Master zusammen mit Aktuaren und Schadensexperten. Wir investieren Zeit und Energie, um FRIDAY gemeinsam nach vorn zu bringen. Dabei lassen wir uns aber nie die Chance entgehen, unsere Erfolge laut zu feiern.

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