Ob du ein Sabbatical machst, für ein Auslandssemester unterwegs bist oder deine Wohnung während eines Praktikums nicht leer stehen lassen möchtest – Untervermieten kann eine attraktive Lösung sein. Aber Vorsicht: Es gibt einige Regeln, die du unbedingt beachten musst. Damit du gut vorbereitet bist, findest du hier alle relevanten Informationen.
Wenn du ein Zimmer oder deine gesamte Wohnung untervermieten möchtest, brauchst du die Zustimmung des Vermieters. Auch wenn du nur ein Zimmer vermietest, musst du diese Erlaubnis schriftlich einholen.
Wichtig zu wissen: Für jeden neuen Untermieter benötigst du eine neue Zustimmung.
Wenn du ein Zimmer in deiner Wohnung untervermieten möchtest, hast du in der Regel einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters. Dabei kann der Vermieter die Erlaubnis nur aus berechtigten Gründen ablehnen: Zum Beispiel, wenn durch die Untervermietung eine Überbelegung der Wohnung droht oder der potenzielle Untermieter unzumutbar erscheint (§ 553 BGB).
Beispiel: Du lebst in einer kleinen 1 ½ Zimmer-Wohnung und möchtest das halbe Zimmer an einen Freund vermieten. In diesem Fall könnte der Vermieter seine Zustimmung verweigern, wenn die Mindestwohnfläche pro Person es nicht zulässt, dass eine zweite Person in der Wohnung lebt. Achte darauf, dass du auch bei einem Wechsel des Untermieters stets eine neue Genehmigung einholst.
Möchtest du hingegen deine ganze Wohnung für einen begrenzten Zeitraum, also zur Zwischenmiete, untervermieten, hast du keinen Rechtsanspruch auf die Erlaubnis deines Vermieters. Hier kannst du nur auf seine Kulanz hoffen. Verweigert dein Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung ohne wichtigen Grund, kannst du das befristete Hauptmietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Sollte dein Vermieter seine Zustimmung jedoch verweigern, weil ihm die Person zur Zwischenmiete nicht zumutbar ist, hast du kein außerordentliches Kündigungsrecht (§ 540 BGB).
Auch bei der Zwischenmiete solltest du immer auf eine schriftliche Vereinbarung achten, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Sichert den gesamten Hausrat aller Mieter und Untermieter in deiner Wohnung ab.
In vielen Großstädten wie Berlin, Hamburg und München gelten strikte Regeln zur Vermietung an Touristen, um die dauerhafte Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern. Diese Regeln sind Teil der sogenannten Zweckentfremdungsgesetze und sind von Stadt zu Stadt verschieden. Hier einige wichtige Punkte:
Für Plattformen wie Airbnb benötigst du für die touristische Untervermietung in diesen Städten eine Registriernummer, die beim zuständigen Amt beantragt werden muss. Diese erhältst du kostenfrei.
Wichtig: Für die Genehmigung zur Zweckentfremdung reichst du neben dem Antragsformular und einer ausführlichen Antragsbegründung auch die Zustimmungserklärung des Eigentümers zur Vermietung an Touristen, deine Meldebescheinigung und den Mietvertrag ein.
Wenn du durch die Untervermietung Einnahmen erzielst, musst du diese in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Die steuerliche Freigrenze liegt bei 520 Euro im Jahr. Überschreitest du diese Summe, sind deine Einnahmen steuerpflichtig. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob du nur ein Zimmer oder die gesamte Wohnung untervermietest.
Tipp: Du solltest immer Belege über deine Einnahmen aufbewahren, um diese bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können.
Wenn du einen befristeten Untermietvertrag erstellst, musst du einen gesetzlich anerkannten Grund für die Befristung angeben, z. B. Eigenbedarf oder geplante Umbauten. Fehlt dieser Grund, gilt der Vertrag als unbefristet. Denke auch daran, dass Zeitmietverträge nicht vorzeitig gekündigt werden können.
Vorlagen für einen Untermietvertrag und für ein Übergabeprotokoll findest du hier:
Für die Untervermietung von möblierten Zimmern gelten spezielle Kündigungsfristen: Du kannst den Untermietvertrag bis zum 15. eines Monats zum Ende des gleichen Monats kündigen.
Beispiel: Du kündigst den Vertrag am 10. Januar, dann endet das Mietverhältnis am 31. Januar. Kündigst du jedoch am 16. Januar oder später, würde das Mietverhältnis erst zum Ende des nächsten Monats, also zum 28. oder 29. Februar, enden.
Vermietest du ohne die erforderliche Erlaubnis, riskierst du eine fristlose Kündigung deines Mietvertrags. Der Vermieter kann außerdem Schadensersatz fordern, falls ihm finanzielle Nachteile durch die nicht genehmigte Untervermietung entstehen.
Ein Vermieter darf die Zustimmung verweigern, wenn es berechtigte Gründe gibt. Dazu zählen Überbelegung der Wohnung oder wenn der potenzielle Untermieter für den Vermieter unzumutbar ist.
Bei der Untermiete vermietest du einen Teil der Wohnung und wohnst weiterhin selbst dort. Bei der Zwischenmiete überlässt du deine gesamte Wohnung für einen bestimmten Zeitraum einer anderen Person, während du vorübergehend abwesend bist.
In einer WG (Wohngemeinschaft) stehen in der Regel alle Mitbewohner als Hauptmieter im Mietvertrag. Eine Untervermietung liegt dann vor, wenn der Hauptmieter mit den weiteren Personen jeweils einen separaten Untermietvertrag vereinbart, ohne dass diese im Mietvertrag stehen.
Eine Untervermietung bleibt steuerfrei, wenn deine Einnahmen 520 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Verdienst du mehr, musst du die Einkünfte in deiner Steuererklärung angeben.
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