Verkehrsrechtsschutz – geht das auch sofort?

Aktualisiert am: 14. August 2024

Rechtsschutz gibt es für viele Angelegenheiten des privaten und beruflichen Lebens – auch für dich als Autofahrer, der privat unterwegs ist. Da Unfälle auf der Straße leider häufig vorkommen, gilt der Verkehrsrechtsschutz sofort – bekannte Wartezeiten wie bei anderen Rechtsschutzversicherungen gibt es in der Regel nicht. Sofort heißt aber nicht rückwirkend. Bereits bestehende Fälle am Tage deiner Unterschrift sind vom Verkehrsrechtsschutz nicht versichert. Nur wenige Versicherungen bieten einen rückwirkenden Verkehrsrechtsschutz. Was es sonst noch zu wissen gibt über den Verkehrsrechtsschutz erzählen wir dir in diesem Artikel.

Ob der neue Gebrauchte doch versteckte Mängel hatte und du musst dich vor Gericht streiten, eine überfahrene Ampel deinen Führerschein gefährdet oder du nach einem Unfall Schmerzensgeld einklagen musst: Solche Fälle übernimmt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Was ist ein Verkehrsrechtsschutz?

Der Verkehrsrechtsschutz besteht aus verschiedenen Leistungen, das heißt: es werden Felder des täglichen Lebens rund ums Auto abgedeckt. Der Verkehrsrechtsschutz bietet so Hilfe beim Thema Autokauf und Sachmängelhaftung, aus dem Strafrecht, wenn du dich nach einem Unfall gegen Vorwürfe wehren musst sowie beim Thema Schadenersatz. Dabei versicherst du ein einziges Fahrzeug oder alle Fahrzeuge deines Haushalts. Und natürlich gilt der Verkehrsrechtsschutz auch für dich als Fußgänger.

Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt vor hohen Gerichtskosten bei Streits

Landet ein Streit vor Gericht, schießen Kosten schnell in die Höhe. Es fallen Kosten für die Tätigkeit des Gerichts an, für Gutachten und Sachverständige. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt für dich im Streitfall diese Kosten.

Eine Verkehrsrechtsschutz bündelt Leistungen rund um Auto, Unfall & Co. Abschließen kannst du sie mit sofortiger Schutzwirkung!

Wen und was schützt ein Verkehrsrechtsschutz?

Beim Abschluss deines Verkehrsrechtsschutzes machst du einige Angaben zu deiner Situation – und den versicherten Fahrzeugen. Daran bemisst sich die Höhe deiner Beiträge. So macht es einen Unterschied, ob du nur ein Fahrzeug oder gleich alle Familienfahrzeuge in den Verkehrsrechtsschutz mit einbinden möchtest. 

Grundsätzlich schützt der Verkehrsrechtsschutz dich als Halter von Fahrzeugen wie Auto oder Kraftrad sowie als Fußgänger. 

Was übernimmt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht?

Bei Vergehen im Straßenverkehr, die nach dem Strafgesetzbuch geahndet werden, verweigern die Rechtsschutzversicherungen die Kostenübernahme: vorläufig geleistete Zahlungen, werden zurückgefordert, stellt sich vor Gericht heraus, dass eine Tat mit Vorsatz vorlag. Bei Alkohol oder Drogen am Steuer mit anschließendem Unfall steht es mit der Kostenübernahme also schlecht. Ebenso, wenn das Auto mit Vorsatz für einen Unfall eingesetzt wurde – was nach dem Strafgesetzbuch weitere Konsequenzen nach sich zieht –, unabhängig vom Verkehrsrechtsschutz.

Ist ein Verkehrsrechtsschutz jetzt für mich sinnvoll?

Den Verkehrsrechtsschutz schließt du zwar mit Wirkung sofort ab – je nachdem ist dieses „Sofort“ aber nicht das „Sofort“, das du brauchst. Anders ausgedrückt: Es gibt zwar keine Wartezeiten – und damit bist du ab sofort vom Verkehrsrechtsschutz abgesichert. Aber dieses Sofort gilt nur für Streitfälle, die erst nach diesem Sofort deines Abschlusses der Verkehrsrechtsschutzversicherung entstanden sind. 

Leider zeigt die Praxis: viele Menschen denken erst dann an einen Verkehrsrechtsschutz, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist – also in einem akuten Streitfall. Dann ist es für diesen speziellen Fall allerdings zu spät: die Vereinbarung ohne Wartezeit gilt hier nicht. Der Verkehrsrechtsschutz übernimmt für diesen Fall leider keine Leistungen.

Warum der Verkehrsrechtsschutz in der Regel sofort gilt – also ohne Wartezeit

Rechtsschutzversicherungen stellen in der Regel sicher, dass Menschen nicht erst bei vorhandenem Schaden eine Versicherung unterschreiben. Besonders, wenn ein Rechtsstreit oft hohe Kosten verursacht, wäre das Risiko für die Versicherung nicht mehr zu kalkulieren – oder die Beiträge wären schlicht zu hoch. 

Warum der Verkehrsrechtsschutz in der Regel sofort gilt – also ohne Wartezeit

Oft gilt bei Rechtsschutzversicherungen eine Wartezeit von drei Monaten – so beim Arbeitsrechtsschutz oder beim Eigentums- und Mietrechtsschutz. Niedriger liegen die Wartezeiten oft beim Privatrechtsschutz, höher beim Rechtsschutz für Unterhaltszahlungen. Die gute Nachricht: Der Verkehrsrechtsschutz gilt in der Regel sofort. Sofort deshalb, weil du mit dem Auto auf der Straße täglich ein Unfallrisiko hast – ein sofort wirksamer Schutz ist da sinnvoll.

Achtung Unterschied: „Verkehrsrechtsschutz sofort“ versus „Verkehrsrechtsschutz rückwirkend“

Gegen entsprechend höhere Beiträge bieten einige Versicherungen auch einen Verkehrsrechtsschutz, der rückwirkend greift – und dann auch Fälle versichert, die vor Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung auf der Seele drückten. Etwa, weil du bei deinem Unfallgegner jetzt Schmerzensgeld einklagen musst. Oder die Fahrt über eine rote Ampel deinen Führerschein zu kosten droht. Liegen diese Fälle 4 Wochen zurück, kannst du das Angebot eines rückwirkenden Verkehrsrechtsschutzes nutzen. Aber auch hier musst du genau hinschauen – denn dieser Verkehrsrechtsschutz übernimmt auch nur bestimmte Fälle.

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