Versicherungsort in der Hausratversicherung: Wo ist mein Hausrat versichert?

Aktualisiert am: 10. September 2024

Wenn du wissen möchtest, wo dein Hausrat überall versichert ist, dann solltest du diesen Artikel lesen. Wir erklären dir, warum der Versicherungsort in der Hausratversicherung wichtig ist. Außerdem lernst du besondere Fälle kennen, bei denen der Versicherungsort nicht immer eindeutig definiert ist. Und du erfährst natürlich auch, wo dein Hausrat nicht versichert ist und du dich eventuell zusätzlich absichern musst.

Definition: Was bedeutet der Versicherungsort für meine Leistungen

Neben der Hausratversicherung definieren auch andere Sachversicherungen, wie die Wohngebäudeversicherung oder die Privathaftpflicht einen Versicherungsort in den Versicherungsbedingungen. Er legt fest, wo du mit den aufgeführten Leistungen versichert bist.  Eine Versicherung kann für verschiedene Leistungen auch unterschiedliche Versicherungsorte festlegen:

  • Weltweit: Bei Leistungen, die weltweit abgesichert sind, zahlt die Versicherung den Schaden, unabhängig davon, an welchem Ort er passiert ist. Viele Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung gelten weltweit.
  • Europa und/oder EU: Der Versicherungsort ist auf einen geografischen Raum beschränkt. Die Leistungen einer KFZ-Versicherung beschränken sich meist auf den europäischen Raum und einige weitere Länder.
  • Wohnung oder Haus: Der Versicherungsort ist an eine Adresse gebunden. Versichert ist die angegebene Wohnung oder das Haus. Eine Wohngebäudeversicherung ist an das jeweilige Gebäude und das zugehörige Grundstück gebunden.

Wie ist der Versicherungsort der Hausratversicherung definiert? 

Auf den ersten Blick ist es ganz einfach. Der Versicherungsort ist an die jeweilige Wohnung bzw. das Eigenheim gebunden, für die der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Doch die Hausratversicherung leistet auch an Orten, die weit über die Grenzen der Wohnung oder des Hauses hinausreichen. Die Außenversicherung als fester Bestandteil der Hausratversicherung deckt teilweise Schäden weltweit.

FRIDAY Hausratversicherung

Umfangreicher Schutz für dein Hab und Gut ab 1,60 € pro Monat.

Was gehört zum Versicherungsort Wohnung?

Zu einer Wohnung gehören mehr als die sprichwörtlichen vier Wände. In einer Mietwohnung sind auch folgende Räumlichkeiten über die Hausratversicherung abgedeckt:

  • Der zur Wohnung gehörende Keller
  • Waschkeller
  • Gemeinschaftskeller
  • Fahrradkeller
  • Garagen innerhalb derselben Gemeinde wie dein Wohnort

Bei einem Wasserschaden im Keller gelten meist dieselben Bedingungen wie bei einem Wasserschaden in der Wohnung. In deinen Versicherungsunterlagen kannst du nachlesen, was die Versicherung bei einem Wasserschaden bezahlt. Hat deine Wohnung einen Balkon oder eine Terrasse, sind diese als Teil der Wohnung ebenfalls in der Hausratversicherung mitversichert. Einschränkungen im Versicherungsschutz gibt es bei gewerblich genutzten Räumen innerhalb deiner Wohnung. 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich der Versicherungsort in der Hausratversicherung für einen fest definierten Zeitraum auch erweitern. So bist du zum Beispiel auch im Bereich unmittelbar vor deinem Wohnhaus versichert, wenn du deinen Hausrat dort vorübergehend nach einem Brandfall bis zum Abtransport abgestellt hast. Für diesen Zeitraum wird der Bereich zum Versicherungsort. Wird dir etwas von deinem Hausrat gestohlen, bekommst du den Schaden von der Versicherung ersetzt.

Versicherungsort Arbeitszimmer? Bin ich im Home Office immer versichert?

Arbeiten im Home Office ist für viele Arbeitnehmer mittlerweile Alltag. Wer ausreichend Platz hat, richtet sich ein häusliches Arbeitszimmer ein. In den meisten Fällen ist dieses Arbeitszimmer in der Hausratversicherung automatisch mitversichert, denn es ist Teil des Hauses oder der Wohnung.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen, in denen das Arbeitszimmer in der Regel nicht zum Versicherungsort Wohnung gehört:

  1. Es besteht ein separater Zugang zum Arbeitszimmer. Das ist der Fall, wenn es in einem angrenzenden Gebäude liegt oder über eine eigene Haustür innerhalb des Hauses erreichbar ist. Besonders ältere Verträge schließen hier gerne den Versicherungsschutz aus. Bei FRIDAY ist dein Arbeitszimmer in allen drei Tarifen mitversichert - auch dann, wenn es einen separaten Zugang auf dem Versicherungsgrundstück hat.
  2. Bewahrst du in deinem Arbeitszimmer Warenmuster oder Ähnliches auf, solltest du mit deiner Versicherung Rücksprache halten, ob diese dann über die Hausratversicherung mit abgedeckt sind.

Über die Außenversicherung sind auch Orte wie deine Garage, dein Arbeitsplatz, das Krankenzimmer, das Schließfach im Gym sowie einige weitere Orte versichert.

Die Außenversicherung erweitert den Versicherungsort in der Hausratversicherung

Die Außenversicherung verlegt den Versicherungsort der Hausratversicherung weit über die Wohnung hinaus. Der Versicherungsschutz für versicherten Hausrat greift je nach Vertrag u.a. auch an diesen in den Versicherungsbedingungen genannten Orten:

  • Hotel
  • Airbnb
  • Schiffskabine
  • Krankenzimmer
  • Arbeitsplatz
  • Auto
  • Gym / Fitnessstudio

Die Bedingungen für eine Entschädigung sind hier meist strenger, da diese Orte in der Regel weniger sicher sind als deine Wohnung oder dein Haus. Die Gefahr, dass Wertsachen und elektronische Geräte durch Diebstahl oder Raub abhanden kommen, ist an diesen Orten deutlich größer. 

Daher wirst du in den Bedingungen aufgefordert, Vorkehrungen zu treffen, um das Risiko zu minimieren. Auch die Entschädigungsgrenzen sind häufig geringer. Wird dir teurer Schmuck aus dem Schließfach im Fitnessstudio entwendet oder deine Geldbörse aus der Schiffskabine gestohlen, bekommst du meist nicht die komplette Summe erstattet.

Den Versicherungsort für dein Fahrrad oder E-Bike erweiterst du mit einer Fahrrad-Diebstahl-Versicherung

Dein Fahrrad oder E-Bike ist bei FRIDAY an folgenden Orten in der Hausratversicherung gegen Diebstahl mitversichert:

  • Innerhalb deiner Wohnung oder deines Eigenheims
  • Fahrradkeller oder Gemeinschaftskeller
  • Garage auf dem Versicherungsgrundstück (deutschlandweit im Relax-Tarif)

Stellst du deinen Drahtesel in einem Fahrrad- oder Gemeinschaftskeller ab, verlangen Hausratversicherungen häufig, dass das Fahrrad oder E-Bike ausreichend gesichert sein muss. Ob und welche Vorkehrungen du treffen musst, damit deine Hausratversicherung im Falle eines Fahrraddiebstahls zahlt, kannst du in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Wohnst du in einem Eigenheim und stellst dein Fahrrad gewöhnlich einfach im Garten ab, zahlt die Hausratversicherung bei Fahrrad-Diebstahl häufig nicht. Fahrräder oder E-Bikes müssen in der Regel in einem verschlossenen Raum untergebracht sein, damit die Versicherung zahlt. Der Garten ist dann nicht als Versicherungsort für den Fahrraddiebstahl definiert.

Du kannst den Versicherungsort allerdings deutlich erweitern, indem du zu deiner Hausratversicherung einen Zusatzbaustein „Fahrrad-Diebstahl-Versicherung“ dazu buchst. Dein Fahrrad, E-Bike oder auch dein Fahrradanhänger sind dann weltweit gegen Diebstahl abgesichert. Bei FRIDAY erhältst du im Falle eines Fahrraddiebstahls den Neuwert erstattet. Du kannst eine Versicherungssumme bis zu 10.000 Euro festlegen. Einzige Bedingung: Du hast dein Fahrrad unterwegs angeschlossen.

Fahrrad-Diebstahl-Versicherung

  • Weltweiter Schutz für Fahrrad oder E-Bike
  • Flexibel zu deiner Hausrat hinzuzufügen
  • Absicherung frei wählbar bis zu 10.000 €

Umzug: Wechsel des Versicherungsortes der Versicherung melden

Ziehst du um, musst du keine neue Hausratversicherung für deine neue Wohnung abschließen. Du solltest deiner Versicherung den Umzug und die neue Adresse allerdings rechtzeitig mitteilen. Mit einem neuen Zuhause ändern sich neben der Adresse häufig auch die Quadratmeter deiner Wohnung. Ist sie größer als vorher, sind Anpassungen notwendig, damit du deinen Schutz auf Unterversicherungsverzicht behältst. Ziehst du in eine kleinere Wohnung, kannst du sicherstellen, dass du nicht zu hohe Beiträge zahlst.

Übrigens, gut für dich zu wissen: Für die Zeit deines Umzugs genießt du Versicherungsschutz für beide Wohnungen, die alte und die neue. Ab dem Tag, an dem du die ersten Sachen in die neue Wohnung schaffst, zählen beide Wohnungen bis zu 3 Monate zum Versicherungsort.

Das gehört grundsätzlich nicht zum Versicherungsort in der Hausratversicherung

Während die Wohnung oder das Haus eindeutig als Versicherungsort definiert sind, gibt es auch Orte, die grundsätzlich nicht in der Hausratversicherung mitversichert werden und für die du eine separate Versicherung abschließen musst. Das gilt zum Beispiel für:

  • Ferienhaus
  • Schrebergarten / Laube
  • Wochenendhaus

Mietest du eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus ist dein mitgeführter Haushalt, also alles, was du auf deiner Reise mitbringst, versichert. Bei einem Einbruch übernimmt die Außenversicherung deiner Hausrat die Entschädigung.

Besitzt du allerdings ein Ferienhaus, Wochenendhaus oder einen Garten mit einer Laube, gilt die Hausratversicherung an diesen Orten nicht. Alle Dinge, die du dort aufbewahrst, sind in der Hausratversicherung nicht mitversichert. Für ein Wochenend- oder Ferienhaus kannst du eine separate Hausratversicherung abschließen, in der diese dann als Versicherungsort definiert ist. Für den Kleingarten kannst du eine Garten-Versicherung abschließen.

Weitere Fragen zum Versicherungsort

  • Ist mein Zweitwohnsitz ein Versicherungsort meiner Hausratversicherung?

    Hast du aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz, wird die Zweitwohnung bei vielen Versicherern zum Versicherungsort. Dein Hausrat dort ist dann mitversichert, d.h. du musst keine separate Hausratversicherung für diese Wohnung abschließen. Allerdings unterscheiden sich die Bedingungen und Entschädigungsgrenzen von denen des Erstwohnsitzes.

  • Was ist das Versicherungsgrundstück?

    Das Versicherungsgrundstück ist das Grundstück, auf dem sich dein versichertes Haus befindet. Das bedeutet, es gehört zur im Versicherungsvertrag genannten Adresse. Stehen auf dem Flurstück mehrere Gebäude, ist das Versicherungsgrundstück das Flurstück, das durch Einfriedung oder eine andere Abgrenzung ausschließlich zur versicherten Wohnung gehört.

  • Ist der Keller ein Versicherungsort in der Hausratversicherung?

    Ja, der zu deiner Wohnung gehörende Keller ist in der Hausratversicherung mitversichert. Viele Versicherer entschädigen auch den Einbruchdiebstahl im Gemeinschafts- oder Fahrradkeller. So ist das auch bei FRIDAY der Fall.

  • Ist der Hausrat meines studierenden Kindes in der Studenten-WG versichert?

    Zieht dein Kind fürs Erststudium oder die Ausbildung in die erste eigene Wohnung oder in ein WG-Zimmer, besteht über die Außenversicherung der elterlichen Hausratversicherung Versicherungsschutz. Entscheidend ist, ob die Studentenwohnung als Hauptwohnsitz angemeldet wird. Mehr Informationen hierzu findest du in den Artikeln "Hausratversicherung WG” und “Brauche ich für meine erste eigene Wohnung eine Hausratversicherung”.

  • Gehört die Garage zum Versicherungsort in der Hausratversicherung?

    Bei vielen Versicherern zählt die Garage zum Versicherungsort. Die Voraussetzungen hierzu findest du in deinen Versicherungsunterlagen. Viele Hausratversicherungen definieren eine maximale Entfernung zur versicherten Wohnung. Einige Versicherer versichern den Inhalt der Garage nur dann, wenn sie sich auf demselben Grundstück befindet oder in näherer Entfernung zur Wohnung oder zum Haus liegt. 

    Bei FRIDAY ist die Garage im Focus- und Balance-Tarif auf dem Versicherungsgrundstück, an deinem Wohnort und in der anschließenden Gemeinde mitversichert. Im Relax-Tarif sichern wir deine Garage deutschlandweit ab. Bitte berücksichtige beim Abschluss deiner Hausratversicherung den Wert der in der Garage gelagerten Gegenstände bei der Festlegung deiner Versicherungssumme.

  • Was gehört außerhalb meiner Wohnung zum Versicherungsort?

    Neben deiner Wohnung können folgende Räumlichkeiten zum Versicherungsort gehören:

    • Loggien, Balkone, Terrassen, die an die Wohnung angrenzen
    • gemeinschaftlich genutzte verschließbare Räume auf dem Versicherungsgrundstück: Fahrradkeller, Gemeinschaftskeller, Wäschekeller
    • privat genutzte Garagen am Wohnort oder in der angrenzenden Gemeinde
    • vermietete Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus (sind bei FRIDAY im Relax-Tarif mitversichert)
    • Eingelagerter Hausrat in Lagerhäusern (ist bei FRIDAY im Relax-Tarif bis zu 12 Monate  mitversichert)
Geprüft von

Tobias ist Experte für versicherungsrechtliche Fragen. Seit Juni 2021 ist er Teil des Legal & Compliance-Teams von FRIDAY und dort inzwischen Junior Analyst. Dabei setzt er sich vor allem mit juristischen Themen in den Bereichen Compliance und Versicherungen sowohl im deutschen als auch im französischen Recht auseinander.

Bei FRIDAY arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Bereichen eng zusammen. Wir investieren viel Zeit und Energie, um dir in unserem Magazin umfassende und hilfreiche Artikel zur Verfügung zu stellen. Damit dabei auch immer alles seine Richtigkeit hat, werden unsere Texte von unseren FRIDAY-Experten aus den jeweiligen Fachbereichen geprüft.

Bleib garantiert informiert!

Verpasse keine wichtigen Themen mehr rund um deinen Versicherungsschutz!

  • Versicherungs-Tipps
  • Exklusive Angebote
  • Produkt-News
Newsletter Icon
Newsletter

News und Tipps direkt in dein Postfach.

Du kannst dich jederzeit über den Abmelde-Link in unseren E-Mails oder über unser Kontaktformular abmelden.

FRIDAY ist Teil der Schweizer Baloise Gruppe.

logo