Böden, Bad oder Einbaumöbel – was du hier beschädigst oder zerstörst gilt für dich als Mieter als Mietsachschaden. Aber was ist mit der zerkratzten Fensterscheibe? Was ist mit dem Parkett? Was ist bei einem Wasserschaden der Fall? Antworten darauf gibt dir dieser Artikel zum Thema Mietsachschäden und Privathaftpflicht.
Als Mieter eine Wohnung oder eines Hauses vermietet dir dein Vermieter auch fest verbaute Gegenstände, die nicht zum Gebäude selbst gehören. So zum Beispiel ein Waschbecken oder keramisches Sitzklosett in WC oder Badezimmer. Beschädigst du diese Gegenstände, bist du zum Schadenersatz verpflichtet. Eine Privathaftpflicht springt hier für dich ein und übernimmt die Kosten – oft jedoch mit Maximalsummen gedeckelt.
Zahlreiche Details beim Thema Mietsachschäden und Haftpflichtversicherungen sorgen jedoch immer wieder für Überraschungen. Deshalb nehmen wir das komplette Thema einmal genauer unter die Lupe.
Du hast die Pflicht, deine Wohnung pfleglich zu behandeln. Schäden an mitgemieteten Gegenständen und Einrichtungen kommen jedoch trotzdem vor. Zu den Klassikern gehören:
Ob deine private Haftpflicht den jeweiligen Schaden übernimmt, musst du im Einzelfall genauer prüfen.
Klassiker bei Mietsachschäden: das zerkratzte, mitgemietete Parkett oder das zerbrochene Waschbecken. Hier zahlt eine Privathaftpflicht in der Regel.
Viele Dinge – wie zum Beispiel die Einbauküche – bestehen jedoch aus sehr unterschiedlichen Bauteilen. Und einige der Bauteile übernimmt die private Haftpflicht grundsätzlich oder ausdrücklich nicht.
Ein Beispiel: Auch wenn du in der mitvermieteten Einbauküche den Backofen selbstverständlich als Teil deiner Küche wahrnimmst – bei Elektrogeräten zahlt die Haftpflicht gerade nicht. Deshalb ist für dich so wichtig zu wissen: Was übernimmt meine Haftpflicht an Schäden in der Mietwohnung – und was nicht?
Schadenersatzansprüche bei Mietsachschäden schließen die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft grundsätzlich aus, geht es um Miet- oder Pachtobjekte. Da das aber nicht im Sinne von Mietern ist, nehmen viele moderne Versicherungen schon lange einige Mietsachschäden von diesem Ausschluss aus.
Anders ausgedrückt: Über die sogenannte Mietsachschadenklausel schließt heute eine Privathaftpflicht eindeutig die Übernahme der von ihr genannten Mietsachschäden ein. So kommen die Unterschiede zwischen verschiedenen Versicherungen zustande – und die unterschiedlichen Infos, die du im Netz dazu liest. Hier gibt es also immer Ausnahmen. Das heißt: eine Haftpflicht übernimmt dann mehr als eine andere.
Als Faustregel gilt jedoch, dass die folgenden Schäden nicht von der Privathaftpflicht übernommen werden:
Häufige Mietsachschäden beziehen sich auf Glasbruch. Hier greift deine private Haftpflicht grundsätzlich nicht! Sondern nur der Glasbaustein einer Hausratversicherung.
Was ist mit Schlüsseln für meine Wohnungstür, die ich vom Vermieter erhalten habe? Was ist, wenn ich als Sportwart einen Schlüssel verliere? Was ist, wenn meine Kinder in der Ferienwohnung einen Haufen Geschirr zerdeppern? Das alles sind Einzelfragen, auf die eine moderne Haftpflicht eine positive Antwort hat: Diese Schäden werden übernommen. Die Einzelheiten müssen wir uns genauer anschauen.
Moderne Schließanlagen können kostspielig werden, müssen sie wegen verloren gegangener Schlüssel ausgetauscht werden. Der verlorene Wohnungsschlüssel ist ein fremder privater Schlüssel – er gehört deinem Vermieter. Eine moderne Haftpflicht – wie FRIDAY – übernimmt die Kosten für Schlüssel und Schließanlagen. Auch für die Schlüssel, die du für deinen Zutritt im Hotel verlierst.
Darüber hinaus gibt es weitere Schlüssel, die verloren gehen können. So der Schlüssel zu einem Dienstwagen oder weitere fremde, berufliche Schlüssel wie dein Schlüssel zu einer Sportanlage. Auch hier können hohe Kosten entstehen – deine Haftpflicht übernimmt solche Kosten, wenn du einen entsprechenden Tarif hast. Informiere dich hier genau, denn manchmal sind die Kosten gedeckelt. Oder ehrenamtliche Schlüssel werden nicht übernommen.
Dein Schutz beim Verlust privater Schlüssel.
Nein. Normale Abnutzung von Mobiliar in einer möblierten Wohnung, der Verschleiß von Badezimmereinrichtung oder Parkett ist mit deiner Miete abgegolten. Da hier für dich keine Schadenersatzpflicht besteht, zahlt auch keine Haftpflicht.
Auch die langjährigen Gebrauchsspuren an der Tapete oder den Wänden sind durch deine Miete abgedeckt. Ebenso einfaches Bohren oder Dübeln für die Anbringung von Gegenständen.
Anders liegt der Fall, wenn du durch Unachtsamkeit oder durch einen Wasserschaden das Parkett beschädigst. Die großen Kratzer wegen eines verschobenen Schranks oder die Schäden an fremdem Eigentum durch die übergelaufene Badewanne übernehmen die Privathaftpflicht, weil sie in der Regel grobe Fahrlässigkeit einschließt.
Die gemietete Ferienwohnung unterliegt den gleichen Bedingungen wie die Mietwohnung zuhause: Die Privathaftpflicht übernimmt Schäden an den fest verbauten Gegenständen oder am Gebäude. Geht die Tür zu Bruch oder passiert ein Wasserschaden, springt die Haftpflicht ein.
In deiner gemieteten Ferienwohnung gibt es aber auch noch weitere Gegenstände, die beweglich sind: Möbel, Geschirr und weitere Einrichtungsgegenstände. Ebenso im Hotel. Oder im Airbnb. Hier bieten moderne Versicherungen Tarife an, die diese Gegenstände einschließen. Wünschst du dir das, musst du Versicherungen und ihre Tarife genau vergleichen.
Katzen kratzen – auch übers Parkett oder vom Vermieter verlegte Teppiche. Die private Haftpflicht deckt Schadenersatzforderungen durch deinen Vermieter. Denn Katzen gelten versicherungsmäßig als kleine Haustiere. Auch Schäden durch weitere zahme Haustiere wie Vögel sind durch die Haftpflicht abgedeckt.
Sogenannte wilde Kleintiere wie Spinnen oder Schlangen und Skorpione müssen wiederum durch einen entsprechenden Tarif abgedeckt sein. Muss dein giftiges Tier eingefangen werden, können hohe Kosten entstehen. Ob deine Versicherung diese übernimmt, hängt vom Vertrag ab.
Anders verhält es sich bei Hunden: Kratzt dein Hund an deiner Tür, weil er darauf wartet, dass du nach Hause kommst, ist das kein Fall für die private Haftpflicht. Hier benötigst du eine Hundehalter-Haftpflicht, die dann wiederum Mietsachschäden einschließt. In einigen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht übrigens Pflicht.
Egal ob durch einen Wasserschaden oder durch Möbelrücken: Beschädigst du das bereits bei Einzug verlegte Parkett, zahlt deine Haftpflicht. Normale Verschleißerscheinungen deines Parketts zahlt die Haftpflicht nicht – sie sind mit der Miete abgegolten. Als Hundehalter benötigst du eine eigene Hundehalterhaftpflicht, die die Kratzer im Parkett übernimmt. Denn die private Haftpflicht schließt Schäden durch Hunde aus.
Gut zu wissen als Hundesitter: Passt du auf einen fremden Hund in deiner eigenen Wohnung auf, greift bei manchen Versicherern doch die private Haftpflicht. Hier kommt es, wie schon oft erwähnt, auf deinen Tarif an. FRIDAY schließt Mietsachschäden beim Hüten fremder Hunde in allen Tarifen ein.
Schimmelbildung ist eine ärgerliche Sache – und oft gibt es Ärger zwischen Vermieter und Mieter, wodurch der Schimmel verursacht wurde.
Beim Thema Schimmel muss man folgende Sachverhalte unterscheiden:
Darüber hinaus ist es wichtig, ob und inwieweit du als Mieter für den Schimmelbefall verantwortlich bist – zum Beispiel durch das vielzitierte, nicht ausreichende Lüften. Oder durch einen von dir verursachten Wasserschaden. Aber auch die Bausubstanz kann den Schimmel gefördert haben. Je nachdem sind dann auch unterschiedliche Versicherungen beteiligt, wie:
Schimmel in der Mietwohnung ist ein umfangreiches Thema mit vielen rechtlichen Details. Hier benötigst du fast immer umfangreiche fremde Expertise.
Fensterscheiben gehören zum Glas, das du über den Glas-Baustein einer Hausrat versichern kannst; deshalb schließt die private Haftpflicht den Glasbruch aus. Wirft eines deiner Kinder einen Gegenstand ins Fenster und die Scheibe birst, zahlt deine private Haftpflicht nicht. Ebenso zahlt sie nicht, wenn dir beim Hämmern der Hammer ins Fenster fliegt und die Scheibe zerschlägt. Anders sieht es aus, wird die Scheibe durch Unachtsamkeit zerkratzt – zum Beispiel durch deinen Nachwuchs. Schrammen und Kratzer an der Fensterscheibe, für die du gegenüber dem Vermieter Schadenersatz leisten musst, übernimmt also die Privathaftpflicht.
Gut zu wissen: Fensterscheiben, die ohne dein Einwirken kaputt gehen oder stark beschädigt sind, muss dein Vermieter auf eigene Kosten ersetzen. Ebenso die durch Frost zersprungene gläserne Balkonverkleidung.
Ebenfalls gut zu wissen: Zerbricht das Glas einer Innentür, weil sie bei Durchzug zugeknallt ist, ist dies nur über den Glasbaustein einer Hausratversicherung gedeckt. Auch wenn es sich um fest verbauten Besitz deines Vermieters handelt. Die Glasversicherung wird zwar meist als Baustein der Hausratversicherung verkauft, ist aber eine eigene Sachversicherung. Und sie versichert die Gebäudeverglasung. Weil das möglich ist, schließt die Privathaftpflicht die Leistung per se aus.
Das Ceranfeld deines Herds gibt es als dein Eigentum – oder das Eigentum deines Vermieters. Im zweiten Fall hast du eine Einbauküche mitgemietet. In beiden Fällen greift bei entstandenen Schäden nur eine Glasversicherung.
Wichtig bei gemieteten Ceranfeldern: Die private Haftpflicht schließt Schäden am Ceranfeld aus, weil die Glasversicherung sie abdecken kann. Hast du keine Glasversicherung, bleibst du also auf den Kosten sitzen, auch wenn die Einbauküche Eigentum deines Vermieters ist.
Rollläden und Markisen sind bewegliche Teile – deine private Haftpflicht leistet hier nicht. Du musst für die Kosten selbst aufkommen, wenn du hier für eine Beschädigung oder Zerstörung verantwortlich bist. Geht der Rollladen allerdings durch Verschleiß kaputt oder durch einen Sturm, steht wiederum der Vermieter in der Schuld, hier die Kosten für eine Abhilfe zu tragen.
Ja, in manchen Fällen, in denen im durch die Hausrat versicherten Fall auch Vermietereigentum beschädigt oder zerstört wird. So bei einem Einbruch, wenn Fenster und Haustür beschädigt wurden. Hast du keine Hausratversicherung abgeschlossen, zahlt dann in der Regel die Wohngebäudeversicherung deines Vermieters. Anders sieht es wiederum bei einem Wasserschaden aus: Auch mit einer Hausrat benötigst du für fremdes Eigentum wie das beschädigte Laminat deines Vermieters eine Privathaftpflicht. Sonst musst du die Kosten übernehmen. Hier gibt es viele Details zu beachten – lies dich hier genau ein.
Ja – sie verjähren laut § 548 des BGB innerhalb von 6 Monaten nach dem Zeitpunkt der Beendigung deines Mietvertrags.
Bei FRIDAY arbeiten Entwickler, Coder, UX-Designer und Scrum Master zusammen mit Aktuaren und Schadensexperten. Wir investieren Zeit und Energie, um FRIDAY gemeinsam nach vorn zu bringen. Dabei lassen wir uns aber nie die Chance entgehen, unsere Erfolge laut zu feiern.
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