Wasserschaden in der Mietwohnung:
Wer muss den Schaden bezahlen - Mieter oder Vermieter?

Aktualisiert am: 11. September 2024

Wie so oft bei Versicherungen entscheidet auch bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung die Ursache darüber, wer den Schaden bezahlen muss. Im Folgenden sehen wir uns an, in welchen Fällen du als Mieter oder dein Vermieter für den Wasserschaden in deiner Wohnung zuständig ist. Außerdem erfährst du, welche Versicherungen die Kosten tragen, welche Maßnahmen du ergreifen musst, nachdem du einen Wasserschaden in deiner Mietwohnung festgestellt hast und was du tun kannst, wenn es zu einem Streitfall zwischen dir und deinem Vermieter kommt.

In diesen Fällen trägt der Vermieter die Verantwortung für den Wasserschaden in deiner Mietwohnung

Nur weil du die Wohnung bewohnst, bist du nicht automatisch für alle Schäden, die auftreten, verantwortlich. Denn du zahlst schließlich Miete und der Vermieter sollte einen Teil der Kaltmiete dafür aufwenden, um das Gebäude instand zu halten und Schäden zu verhindern. Tut er das nicht oder nicht in ausreichendem Maße und es entsteht durch sein Versäumnis ein Wasserschaden in deiner Mietwohnung, muss er die Kosten für notwendige Reparaturen übernehmen. In folgenden Fällen trägt der Vermieter die Kosten:

Rohrbruch

Ist der Schaden durch einen Wasserrohrbruch einer Trinkwasserleitung entstanden, muss in den meisten Fällen der Vermieter die Kosten tragen. Denn es fällt in seinen Verantwortungsbereich, die Rohre zu warten und auf Schäden oder Materialermüdung überprüfen zu lassen.

Undichtes Fenster oder Dach

Wasser kann auch von außen in die Wohnung eindringen und Schäden verursachen. Sind nach einem Starkregen Teile deiner Wohnung überflutet, weil Wasser durch ein undichtes Fenster oder Dach eingedrungen ist, ist ebenfalls der Vermieter für den Wasserschaden in deiner Wohnung verantwortlich.

Defekte Heizung

Auch die Wartung der Heizung muss der Vermieter regelmäßig veranlassen. Verletzt er seine Sorgfaltspflicht und eine undichte Heizung entleert sich in deiner Wohnung, zahlt der Vermieter den Wasserschaden.

In diesen Fällen musst du als Mieter die Kosten für den Wasserschaden in deiner Wohnung übernehmen

Nicht selten ist der Mieter selbst schuld an dem Wasserschaden ein seiner Mietwohnung, wie die folgenden Beispiele zeigen:

Fahrlässigkeit oder mutwillige Beschädigung

Bei mutwilliger Beschädigung stellen sich wohl keine Fragen. Es ist klar, dass in dem Fall der Mieter als eindeutiger Schadensverursacher die Kosten trägt.

Entsteht der Wasserschaden in deinem Wohnzimmer nicht, weil Regen durch ein undichtes, sondern durch ein offen stehendes Fenster eingedrungen ist, hast du den Schaden zu verantworten. Du hast fahrlässig gehandelt und musst daher auch die Kosten tragen.

Auch wenn du Handwerkern, die für die Wartung der Heizung zuständig sind, den Zugang zur Wohnung verwehrst und dann ein Heizungsschaden durch Materialermüdung auftritt, geht der Schaden auf deine Rechnung.

Verstopfte Abflüsse oder Toiletten

Kommt es in deiner eigenen oder einer darunter liegenden Wohnung zu einem Wasserschaden, weil du eine Verstopfung verursacht hast, musst du für den Schaden aufkommen. Hierbei ist es ganz egal, ob du den Wasserschaden versehentlich herbeigeführt oder ihn billigend in Kauf genommen hast.

Ausgelaufene Waschmaschine

Für die Handhabung und Wartung deiner Geräte bist du zuständig. Ist die Waschmaschine ausgelaufen, weil das Zuflussrohr defekt ist oder die Spülmaschine läuft aus, weil sie falsch angeklemmt wurde? Da deine Geräte einen Wasserschaden in deiner und vielleicht auch in benachbarten Wohnungen verursacht haben, bist du verantwortlich.

Welche Versicherungen zahlen bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung?

Im besten Falle müssen weder Mieter noch Vermieter die Kosten nach einem Wasserschaden in der Mietwohnung aus eigener Tasche zahlen. Denn gewöhnlich übernimmt die Versicherung die Kosten für den Wasserschaden. Es gibt allerdings nicht die eine Wasserschaden-Versicherung, sondern folgende Versicherungen übernehmen je nach Ursache und Beschädigung den Schaden:

Hausratversicherung übernimmt Kosten für Schäden am Hausrat nach einem Leitungswasserschaden in der Mietwohnung

Wurden Möbel, Teppiche, Kleidung oder anderer Hausrat durch einen Leitungswasserschaden in deiner Wohnung beschädigt, übernimmt in der Regel die  Hausratversicherung den Schaden. Hierbei spielt es übrigens keine Rolle, ob der Schaden durch deinen Vermieter oder durch dich entstanden ist. Solltest du keine Hausratversicherung haben, kannst du deinen Schaden auch bei deinem Vermieter geltend machen, sofern er den Wasserschaden in deiner Wohnung zu verantworten hat.

Hast du den Wasserschaden grob fahrlässig herbeigeführt, muss deine Hausratversicherung grobe Fahrlässigkeit mit einschließen, damit dein Schaden ersetzt wird. Ist das nicht der Fall, kann sie die Leistung kürzen oder die Übernahme des Schadens komplett ablehnen.

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Starker Schutz bei Wasserschäden in deiner Wohnung

Gebäudeversicherung zahlt Instandsetzung des Gebäudes und Trocknung

Hat der Wasserschaden in der Mietwohnung nicht nur Hausrat beschädigt, sondern auch Mauern oder Fußböden, ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung. Diese Versicherung zahlt der Vermieter, er kann sie aber auf die Miete umlegen. Die Gebäudeversicherung zahlt den Schaden aber nur, wenn du den Schaden nicht zu verantworten hat.

Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn du den Schaden verursacht hast

Hast du den Wasserschaden in deiner Mietwohnung selbst herbeigeführt, springt deine Privathaftpflicht für Schäden bei Dritten ein. Sie ersetzt den Schaden, der durch das ausgetretene Wasser in Nachbarwohnungen und am Gebäude entstanden ist.

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Dein Schutz vor finanziellem Ärger, wenn du anderen Schaden zufügst

Vermieter-Haftpflicht zahlt Schäden an deinem Eigentum

Besitzt du keine Hausratversicherung und der Vermieter hat den Wasserschaden in deiner Wohnung zu verantworten, übernimmt seine Vermieter-Haftpflicht den Schaden an deiner Einrichtung.

Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter nach einem Wasserschaden

Bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung sind immer beide Parteien betroffen, Mieter und Vermieter. Je nachdem, wer Verursacher des Schadens ist, kann der jeweils andere Rechte geltend machen, die die Reparatur und die Kostenübernahme betreffen.

Diese Rechte hast du nach einem Wasserschaden in deiner Mietwohnung

Hat der Vermieter den Wasserschaden in deiner Wohnung zu verantworten, hast du als Mieter folgende Rechte ihm gegenüber:

  • Fristsetzung zur Reparatur des Schadens: Der Vermieter darf sich nicht ewig Zeit lassen, um den Schaden in deiner Wohnung zu beseitigen. Du darfst ihm hier eine angemessene Frist zur Beseitigung des Wasserschadens in deiner Mietwohnung setzen. In der Regel gilt eine Frist von 2 Wochen als angemessen.
  • Mietminderung bei eingeschränkter Wohnqualität: Ist deine Wohnung komplett oder teilweise unbewohnbar oder hast du andere Einschränkungen, kannst du nach einem Wasserschaden die Miete mindern.
  • Schadensersatz bei Folgeschäden: Entstehen durch den Wasserschaden Folgeschäden in der Wohnung, wie zum Beispiel Schimmel an deinem Schrank oder einem Teppich, dann kannst du von deinem Vermieter Schadensersatz fordern.

Rechte des Vermieters gegenüber dem Mieter, der einen Wasserschaden in seiner Mietwohnung verursacht hat

Hast du den Wasserschaden in deiner oder einer anderen Mietwohnung herbeigeführt, dann kann dein Vermieter auch seine Rechte gegen dich einfordern:

  • Schadensersatz gegen den Mieter: Alle Schäden, die durch den Wasserschaden in deiner Wohnung entstanden sind, musst du übernehmen. Der Vermieter fordert in der Schadenshöhe Schadensersatz von dir. Diesen kannst du bei deiner Privathaftpflichtversicherung einreichen.
  • Fristsetzung zur Behebung des Schadens: Der Vermieter kann vor dir die Beseitigung des Schadens verlangen und dir hier ebenfalls eine Frist setzen.

Schaden mindern ist oberste Pflicht: Das müssen Mieter und Vermieter nach einem Wasserschaden in der Wohnung tun

Egal wer für den Schaden verantwortlich ist, sowohl Mieter als auch Vermieter müssen nach einem Wasserschaden in einer Mietwohnung Maßnahmen ergreifen. Es geht darum, den Schaden so gering wie möglich zu halten und schnellstmöglich wieder zu beseitigen.

Das muss der Mieter bei einem Wasserschaden in seiner Wohnung tun

Sobald du einen Wasserschaden in deiner Wohnung bemerkst, musst du Sofortmaßnahmen ergreifen, um den Schaden so gut es geht zu mindern. Am besten drehst du die Wasserzufuhr für deine Wohnung ab, wenn das möglich ist. Tritt Wasser durch ein defektes Rohr oder ein Leck aus, versuche die Stelle so gut es geht abzudichten, um den Austritt von weiterem Wasser zu verhindern.

Melde den Schaden schnellstmöglich deinem Vermieter, damit er entsprechende Maßnahmen zur Reparatur einleiten kann.

Das muss der Vermieter nach einem Wasserschaden in einer Mietwohnung tun

Hat der Vermieter Kenntnis von einem Wasserschaden erhalten, muss er natürlich auch dafür sorgen, dass kein weiteres Wasser austreten kann. In der Regel muss er hierfür eine Reparatur veranlassen, die den Schaden schnellstmöglich beseitigt.

Streitfall Wasserschaden in der Mietwohnung : Deine Möglichkeiten bei Uneinigkeit mit dem Vermieter

Da ein Wasserschaden häufig mit hohen Kosten verbunden ist, kann es vorkommen, dass sich Mieter und Vermieter gegenseitig die Schuld für den Schaden zuschieben. Das kann dazu führen, dass insbesondere Folgeschäden, die durch den Wasserschaden in deiner Mietwohnung entstanden sind, nicht zeitnah beseitigt werden können und du länger mit Einschränkungen leben musst.

Um den Prozess der Einigung zu beschleunigen kannst du auf folgende Instanzen zurückgreifen, die dir bei der Klärung helfen können:

Mieterverein: Der erste und günstigste Weg ist das Aufsuchen eines Mietervereins. Hier kannst du dich rechtlich beraten und über die folgenden Schritte aufklären lassen.

Schlichtungsverfahren mit außergerichtlicher Einigung: Falls dein Vermieter damit einverstanden ist, könnt ihr an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten sind für beide Parteien geringer, als wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Klage vor Gericht: Wenn nichts anderes hilft, bleibt letztlich nur der Weg vor das Gericht, um zu klären, wer die Kosten für die Beseitigung des Wasserschadens in der Mietwohnung aufkommen muss – Mieter oder Vermieter. Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung mit Leistungen für Mietrechtsschutz, um nicht auf hohen Kosten für Anwalt und Verfahren sitzen zu bleiben.

Weitere Fragen zum Wasserschaden in der Mietwohnung

  • Wer zahlt den Gutachter bei einem Wasserschaden im Bad?

    Grundsätzlich zahlt den Gutachter die Partei, die ihn beauftragt hat. Bei größeren Schäden beauftragt in der Regel die Versicherung einen Gutachter, um die Ursache und das Ausmaß des Schadens feststellen zu lassen. Bei Streitigkeiten kann es auch vorkommen, dass Mieter oder Vermieter einen Gutachter hinzuziehen. In diesem Fall muss derjenige dann auch die Kosten tragen.

  • Wer zahlt bei einem Wasserschaden das kaputte Laminat oder Parkett?

    Kaputtes Laminat oder Parkett ist ein Gebäudebestandteil. Kosten übernimmt hierfür die Gebäudeversicherung. Je nach Schadensursache kann eine Elementarschadenversicherung notwendig sein, damit der Schaden abgedeckt ist.

  • Wer zahlt den Wasserschaden, wenn ein Fleck an der Decke ist?

    Ein nasser Fleck an der Decke weist darauf hin, dass der Schaden aus der darüber liegenden Wohnung kommt. Wird er durch undichte Rohre verursacht, muss der Vermieter die Kosten tragen. Ist der Schaden durch eine ausgelaufene Waschmaschine oder Spülmaschine entstanden, trägt der Mieter dieser Wohnung die Verantwortung. Er kann den Schaden bei seiner Privathaftpflicht einreichen.

  • Wann ist eine Mietwohnung nach einem Wasserschaden unbewohnbar?

    Ob eine Wohnung als unbewohnbar gilt, wird anhand verschiedener Kriterien geprüft. So kann eine Wohnung zeitweilig nicht mehr genutzt werden, wenn das einzige Bad nach einem Wasserrohrbruch nicht mehr benutzbar ist oder es notwendig ist, Trocknungsgeräte aufzustellen, die eine Lautstärke von mind. 50 dB erzeugen. Handelt es sich um einen versicherten Schaden, übernehmen Hausrat- und Gebäudeversicherung Kosten für eine zeitweise Unterbringung in einem Hotel oder einer anderen Unterkunft.

  • Wer zahlt die Aufräumarbeiten nach einem Wasserschaden?

    Handelt es sich um einen versicherten Schaden, zahlt die zuständige Versicherung auch die Kosten für die Aufräumarbeiten. In der Regel ist das die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Auch Renovierungsarbeiten, wie das Fliesen im Bad, werden von der Versicherung gezahlt.

  • Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden im Keller der Mietwohnung?

    Der Keller ist Bestandteil der Wohnung und daher in der Hausratversicherung mitversichert. Ist dein Hausrat durch einen versicherten Wasserschaden beschädigt worden, erstattet sie die Kosten. Ist der Wasserschaden nicht durch Leitungswasser, sondern durch Abwasser nach einem Rückstau oder eine Überschwemmung entstanden, zahlt die Elementarschadenversicherung für den Schaden.

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Tobias ist Experte für versicherungsrechtliche Fragen. Seit Juni 2021 ist er Teil des Legal & Compliance-Teams von FRIDAY und dort inzwischen Junior Analyst. Dabei setzt er sich vor allem mit juristischen Themen in den Bereichen Compliance und Versicherungen sowohl im deutschen als auch im französischen Recht auseinander.

Bei FRIDAY arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Bereichen eng zusammen. Wir investieren viel Zeit und Energie, um dir in unserem Magazin umfassende und hilfreiche Artikel zur Verfügung zu stellen. Damit dabei auch immer alles seine Richtigkeit hat, werden unsere Texte von unseren FRIDAY-Experten aus den jeweiligen Fachbereichen geprüft.

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