Ein Wasserschaden ist nicht nur ärgerlich, sondern in vielen Fällen auch kostspielig. Wasserschaden ist aber nicht gleich Wasserschaden. Welche Versicherung für die Kosten aufkommt, hängt davon ab, was beschädigt wurde und wodurch der Schaden entstanden ist. Grundsätzlich kommen bei einem Wasserschaden drei Versicherungen in Frage: die Hausratversicherung, die private Haftpflichtversicherung und die Wohngebäudeversicherung. Unter welchen Bedingungen diese Versicherungen einen Wasserschaden übernehmen, erfährst du in diesem Artikel.
Schadenereignis | Zuständige Versicherung |
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Leitungswasser aus der eigenen Wohnung | Hausratversicherung / Wohngebäudeversicherung |
Leitungswasser aus der Nachbarwohnung | Privathaftpflicht des Nachbarn |
Rückstau oder Hochwasser | Elementarschadenversicherung |
Entstehen Schäden am Gebäude oder an fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen, wie zum Beispiel der Heizung oder einer fest verbauten Einbauküche, reguliert die Wohngebäudeversicherung den Schaden. Sie übernimmt in der Regel die Kosten für:
Folgekosten sind von den Versicherungen in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen abgesichert. Lies dir die Bedingungen hier sorgfältig durch, um sicherzugehen, dass du dich im Fall der Fälle auf deine Versicherung verlassen kannst.
Für alle Leitungswasserschäden, die an deiner Einrichtung entstehen, ist die Hausratversicherung zuständig. Auch Schäden, die durch besondere Anlagen für Warmwasser oder Berieselungs- oder Sprinkleranlagen hervorgerufen wurden, sind in der Hausrat versichert. Neben deinen Möbeln gehören auch elektrische Geräte, Bücher, Bilder oder deine Kleidung zu den Dingen, die die Hausratversicherung zum Neuwert ersetzt. Wurde der Schaden durch Leitungswasser verursacht und deine Wohnung ist für einige Zeit unbewohnbar, zahlt dir die Hausratversicherung auch die Unterbringung in einem Hotel.
Im Falle eines Wasserschadens sind wir an deiner Seite bei
Wenn Wasser durch die Decke tropft, weil die Waschmaschine des Mieters über dir kaputt ist und dadurch Wasser austritt, dann übernimmt die private Haftpflichtversicherung des Waschmaschinenbesitzers den Schaden. Ebenso springt deine private Haftpflichtversicherung ein, wenn Leitungswasser bei einem Wasserschaden aus deiner Wohnung in die darunterliegenden Räume läuft. Die Hausratversicherung greift hier immer nur für den Schaden in der eigenen Wohnung. Da ein Wasserschaden in Deutschland alle 30 Sekunden irgendwo entsteht, gehört die private Haftpflicht ebenso zu den dringend empfohlenen Versicherungen.
Dein Schutz vor finanziellem Ärger, wenn du anderen Schaden zufügst
Bei Wasserschäden, die nicht durch Leitungswasser verursacht werden, übernimmt die Elementarschadenversicherung die Kosten. Sie ist eine Zusatzleistung, die zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann. Sie deckt Schäden durch:
Auch Schäden durch Regen- und Schmelzwasser werden von der Elementarversicherung übernommen, allerdings in vielen Fällen als Zusatzleistung. Die Entschädigung ist hier dann meist begrenzt. FRIDAY entschädigt Schäden durch Regen bis zu 3 % der Versicherungssumme. Die Selbstbeteiligung liegt bei 250 €.
Ein Wasserschaden kann durch unterschiedliche Arten von Wasser verursacht werden:
Für die Regulierung des Schadens ist es entscheidend, woher das Wasser kam und was beschädigt wurde: War die Ursache ein technischer Defekt an einer Leitung im Haus oder ist Wasser nach einer Überschwemmung von außen eingedrungen? Wasserschäden, die durch Naturereignisse wie Starkregen und Überschwemmungen entstanden sind, müssen über eine Zusatzleistung in der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung abgesichert werden: die Elementarversicherung.
Entstehen Schäden am Gebäude durch Regenwasser, sind diese in der Regel nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Denn bei Regen handelt es sich um ein häufig vorkommendes natürliches Ereignis. Dringt Regenwasser durch ein defektes Dach oder ein offenes Fenster in deinen Keller oder deine Wohnung ein und beschädigt dein Inventar oder Mobiliar, kann deine Hausratversicherung den Schaden unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Einige Versicherungen schließen Schäden durch Regenwasser aus. Du kannst in den Versicherungsbedingungen nachlesen, ob deine Hausratversicherung den Schaden übernimmt.
Ein Leitungswasserschaden ist in der Regel durch die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgesichert. Um einen versicherten Schaden handelt es sich dann, wenn das Leitungswasser an einer Stelle austritt, aus der es nicht austreten sollte:
Durch einen verstopften Abfluss kann es zu einem Rückstau kommen, durch den Abwasser aus der Leitung zurück ins Haus fließt. Durchfeuchtete Wände und Decken sowie kaputtes Mobiliar können die Folge sein. Je nachdem, ob Gebäude und / oder Einrichtung beschädigt sind, regulieren Wohngebäude- und / oder Hausratversicherung den Schaden. Bei vielen Versicherern sind Schäden, die durch einen Rückstau im Abwasserrohr verursacht werden, nicht ohne Zusatzleistung mit abgedeckt. Prüfe deine Versicherungsbedingungen, ob du hierfür die Elementarversicherung mit dazu buchen musst.
Bei Starkregen kann es zu Überschwemmungen kommen, die Schäden am Gebäude außen verursachen. Häuser mit Keller oder einem ebenen Eingang können teilweise auch überflutet werden. Die Folgen können beträchtliche Schäden mit hohen Kosten sein: von der Aufschwemmung des teuren Parkettbodens über Schäden an elektrischen Leitungen bis hin zu Rissen in Wänden oder Fundament, die die Statik beeinflussen. Und natürlich ist auch damit zu rechnen, dass die komplette Einrichtung in den von der Überschwemmung betroffenen Bereichen ersetzt werden muss.
Damit du im Ernstfall mit diesen Kosten nicht allein dastehst, solltest du deine Wohngebäudeversicherung und deine Hausratversicherung mit einem Elementarschutz erweitern. Denn nur, wenn du diese Zusatzleistung mit abgeschlossen hast, bist du gegen Schäden durch Elementargefahren abgesichert. Hierzu zählen neben Überschwemmung auch Hochwasser, Erdrutsch oder Schneedruck.
Schäden durch Kondenswasser werden nicht durch die Versicherung übernommen – weder durch die Wohngebäudeversicherung noch durch die Hausratversicherung. Lagert sich auf deinen Wänden Kondenswasser ab und die Feuchtigkeit sorgt für Schimmel, musst du diesen Schaden selbst beseitigen. Einzige Ausnahme: Du bist Mieter und kannst nachweisen, dass die Ursache ein baulicher Mangel ist. Dann ist der Vermieter für die Beseitigung zuständig. In unserem Artikel über Hausratversicherung Schimmel erfährst du, in welchen Fällen die Hausratversicherung für Schäden aufkommt.
Warte deine Heizung und andere Anschlüsse regelmäßig. Ist nachweislich Leitungswasser durch eine poröse Dichtung ausgetreten, kann die Versicherung die Zahlung zumindest mindern. Auch das Heizen ist Pflicht. Platzt ein Heizungsrohr durch Frost, weil du nicht geheizt hast, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen. Auch dein Aquarium oder Wasserbett solltest du in regelmäßigen Abständen begutachten. Tritt hier Wasser über einen längeren Zeitraum durch ein Leck aus, bist du für die Beseitigung des Schadens selbst zuständig. Hier erklären wir dir, was du über eine Aquarium Versicherung und eine Wasserbett Versicherung wissen solltest.
Hast du einen Wasserschaden musst du zunächst Vorkehrungen treffen, um für deine Sicherheit zu sorgen und den Schaden zu mindern:
Häufig ist das der Fall, wenn der Versicherte zu seiner Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung keine Elementarversicherung abgeschlossen hat. In vielen Fällen ist der Wasserschaden dann nicht abgedeckt, weil die Ursache nicht versichert ist.
Handelt es sich um einen versicherten Schaden am Gebäude, übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten. Ist der Schaden durch einen Mieter in dessen Mietwohnung entstanden, trägt die Haftpflicht des Mieters die Kosten für die Beseitigung der Schäden und auch für die Trocknung. Voraussetzung ist, dass der Mieter für den Schaden haftet. Auch die Stromkosten für die Trocknungsgeräte werden in der Regel von der zuständigen Versicherung bezahlt.
Wenn der Wasserschaden durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde, zahlt die Hausratversicherung. Wurde der Schaden grob fahrlässig verursacht, muss im Versicherungsvertrag grobe Fahrlässigkeit abgedeckt sein. In der FRIDAY Hausratversicherung ist grobe Fahrlässigkeit in den Tarifen Balance und Relax enthalten. Betrifft ein Wasserschaden durch Eigenverschulden auch andere Mieter, zahlt die Privathaftpflicht. Sie schließt Schäden durch grobe Fahrlässigkeit grundsätzlich ein.
Ja, wenn die Wohnung nach einem Wasserschaden nicht mehr bewohnbar ist, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die zeitweise Unterbringung in einem Hotel. Auch einige Wohngebäudeversicherung zahlen diese Leistung, das ist aber eher unüblich. In der FRIDAY Hausratversicherung ist die Unterbringung im Hotel in allen drei Tarifen enthalten: im Focus-Tarif zahlen wir bis max. 100 € pro Tag für bis zu 6 Monate, im Balance-Tarif bis zu 100 € pro Tag für maximal 12 Monate und im Relax-Tarif bis zu 150 € am Tag so lange bis die Wohnung wieder bewohnbar ist.
Hat der Vermieter den Wasserschaden verschuldet, hast du das Recht, die Miete zu mindern - so lange, bis der Schaden beseitigt wurde. Häufig verursacht die Mietminderung nach einem Wasserschaden Streit mit dem Vermieter. Viele Gebäudeversicherungen zahlen dem Vermieter allerdings den Ausgleich für den entgangenen Mietanteil.
Wasserschäden durch Regen sind in der Regel in der Hausrat- und Gebäudeversicherung nicht mitversichert. Hierfür muss eine Elementarschadenversicherung als Zusatzleistung zu beiden Versicherungen abgeschlossen werden. Die Entschädigung für Schäden durch Regen ist häufig begrenzt. FRIDAY erstattet bis zu 3 % der Versicherungssumme bei einem Selbstbehalt von 250 €.
Bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung kommen grundsätzlich drei Versicherungen in Frage: Hausrat-, Wohngebäude- und private Haftpflichtversicherung. Wurde der Schaden durch Regenwasser oder einen Rückstau verursacht, ist die Elementarversicherung zuständig.
Tobias ist Experte für versicherungsrechtliche Fragen. Seit Juni 2021 ist er Teil des Legal & Compliance-Teams von FRIDAY und dort inzwischen Junior Analyst. Dabei setzt er sich vor allem mit juristischen Themen in den Bereichen Compliance und Versicherungen sowohl im deutschen als auch im französischen Recht auseinander.
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