Schmerzensgeld gibt es für immaterielle Schäden nach einem Unfall – als Schadenersatz für Körperschäden, seelische Belastungen und weitere Unwohlgefühle. Es muss eingeklagt werden – außergerichtliche Einigungen sind jedoch möglich. Wenn dir überhaupt Schmerzensgeld zusteht, dann schlägt ein Anwalt in der Regel ein höheres Schmerzensgeld für dich heraus. Alles, was du für einen guten Überblick zum Thema wissen musst, liest du hier.
Schmerzensgeld gibt es in der Regel von einer Haftpflichtversicherung. Fügt ein Dritter dir Schaden zu, greift dessen Haftpflicht. Fügst du ihm Schaden zu, greift deine Haftpflicht. Schmerzensgeld gibt es meist nach Verkehrsunfällen mit schweren Folgen für die Unfallbeteiligten. Hier zahlt dann die Kfz-Haftpflicht – oder die Privathaftpflicht, wenn nur Fahrradfahrer und Fußgänger beteiligt sind.
Auch die Forderungsausfalldeckung deiner eigenen Privathaftpflicht kann Schmerzensgeldzahlungen für dich übernehmen – bei entsprechender Klausel. Wirst du von einem Hund gebissen, kommt die Tierhalterhaftpflicht ins Spiel. Darüber hinaus leisten noch andere Haftpflichtversicherungen Schmerzensgeld – zum Beispiel bei medizinischen Operationen und ärztlichen Behandlungsfehlern.
Schmerzensgeld nennen aber auch einige private Unfallversicherungen bestimmte Leistungen in bestimmten Tarifen. So erhältst du von deiner FRIDAY Unfallversicherung etwa Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen oder Bänderriss im Tarif Relax.
Schmerzensgeld kommt in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Schädigers. Es muss gerichtlich eingefordert werden – ein Anwalt schlägt hier in der Regel ein höheres Schmerzensgeld heraus.
Schmerzensgeld gibt es für dich als Geschädigten per Gesetz dann, wenn du einen finanziellen Ausgleich für erlittene Verletzungen erhalten sollst. Ist dein Schaden durch einen Dritten zustande gekommen, kannst du in der Regel Schmerzensgeld beanspruchen. Individuell ist stets die Höhe deines Schmerzensgelds. Es gibt jedoch Tabellen mit Richtwerten.
Die Tabellen für Schmerzensgeld sind sehr umfangreich – wie eben auch die möglichen Verletzungen. Deshalb führen wir hier nur auf, für welche Körperteile und Fälle es solche Tabellen gibt. Die sogenannte Becksche Schmerzensgeldtabelle ist meist die Grundlage von Berechnungen.
Armbruch | Augenverletzung | Bandscheibenvorfall |
---|---|---|
Bänderriss | Beckenbruch | Behandlungsfehler |
Beleidigung | Brustbeinbruch | Ellenbogenbruch |
Gehirnerschütterung | Handgelenkbruch | Hämatom |
Hundebiss | HWS-Zerrung | Jochbeinbruch |
Kieferbruch | Kreuzbandriss | Kopfverletzung |
Mobbing | Narbe im Gesicht | Nasenbeinbruch |
Oberschenkelhalsbruch | Pfefferspray | Platzwunde am Kopf |
Prellung | Psychische Schäden | Rippenbruch |
Schädelhirntrauma | Schleudertrauma | Schlüsselbeinbruch |
Schultergelenksprengung | Schulterluxation | Sprunggelenksfraktur |
Tinnitus | Vergewaltigung | Zahnverlust |
Die Gerichte haben viel Spielraum bei der Beurteilung, wie hoch ein Schmerzensgeld ausfällt. Denn erlittenes Leiden ist schwer mit Geld aufzuwiegen. In der Regel gilt: Mit einem Anwalt schlägst du als Geschädigter meist mehr Schmerzensgeld für dich heraus. Die Spannweite reicht dabei von wenigen hundert Euro bis hin zu hohen sechsstelligen Summen. Bei den hohen Summen geht es meist um schwere Dauerschäden, besonders bei jungen Menschen.
Hier einige Beispiele aus der Rechtsprechung der letzten Jahre:
Rechtlich gesehen gilt: Verletzung deines Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung können Anspruch auf Schmerzensgeld auslösen. Die häufigsten Fälle für Schmerzensgeld gibt es im Verkehrsrecht. Typisch sind hier Schleudertrauma, Schnittwunden oder Knochenbrüche.
Für die Berechnung der Höhe werden die folgenden Faktoren herangezogen:
Je schwerer deine Verletzung und je länger die Zeit bis zur Genesung, desto höher wird dein Schmerzensgeld. Kein Schmerzensgeld gibt es jedoch für Beulen, blaue Flecken oder weitere kleine Verletzungen, die keine Folgeschäden haben.
Für die Schmerzensgeldhöhe gibt es aber noch weitere Faktoren, wie:
Wer dich schädigt, muss vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben, damit du Schmerzensgeld erhältst. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird dabei auch davon beeinflusst, ob leicht fahrlässig oder schwer fahrlässig gehandelt wurde. Trifft dich eine Mitschuld, kann das die Höhe deines Schmerzensgelds senken.
Drei Jahre nach Ende des Jahres deines Schadens kannst du nach § 195 BGB in der Regel Schmerzensgeld einfordern – dann setzt die Verjährung ein.
Gut zu wissen: Schmerzensgeld bleibt grundsätzlich steuerfrei. Achtung heißt es jedoch, wenn es wegen Erwerbsunfähigkeit zu weiteren Zahlungen kommt – wie zum Beispiel einer Rente. Hier werden materielle Schäden mit ausgeglichen. Im Einzelfall kommt es dort zu einer Besteuerung.
Meistens benötigen Verletzungen ärztliche Versorgung. Dann solltest du um einen ausführlichen Arztbericht bitten. So ist sichergestellt, dass die Dokumentation nach Auto- oder Fahrradunfall glaubwürdig ist. Du kannst aber auch nachträglich zum Arzt gehen – und dann Schmerzensgeld einfordern. In der Regel wird hier aber die Gegenseite gute Argumente haben, dass die Verletzung weniger schlimm sei – und dein Schmerzensgeld fällt geringer aus. Für maximale Entschädigung ist der Arztbesuch deshalb Pflicht.
Einige typische Beschwerden, Krankheiten und Beeinträchtigungen werden häufig im Internet gesucht. Beachte jedoch, dass ein Grundsatz für Schmerzensgeld gilt: Die Verletzungen müssen durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines Dritten zustande gekommen oder sich verschlimmert haben.
Die Summen lauten wie folgt:
Schmerzensgeld ist sehr individuell – und von vielen Faktoren abhängig. Grundlage sind die Beckschen Schmerzensgeldtabellen
Wirst du von einem Hund gebissen, haftet der Hundehalter für die Schäden, die du erleidest. Hier greift eine Hundehalter-Haftpflicht. In einigen Bundesländern ist diese Versicherung Pflicht.
Auch beim Hundebiss gibt es Schmerzensgeldtabellen. Beispiele der Gerichte reichen hier von 3.000 Euro bis zu knapp 40.000 Euro bei einem Hundebiss mit Verletzungen an Brust, Unterarm, Schulter und Hand.
Auch hier gilt: Du musst deine Ansprüche auf Schmerzensgeld gerichtlich einfordern. Ein guter Anwalt wird für dich in der Regel eine höhere Summe herausschlagen als du selbst im Alleingang. Die Anwaltskosten übernimmt hier eine Rechtsschutzversicherung – je nach Tarif in unterschiedlicher Höhe.
Pferdetritte oder Reitunfälle können schwere Verletzungen hervorrufen: Tritte, Bisse oder Stürze vom Pferd sind die Ursache. Hier stehen hohe Schmerzensgelder auf dem Plan, je nach den umfangreichen Verletzungen. In der Regel wird berechtigtes Schmerzensgeld hier von der Pferdehalter-Haftpflicht getragen. Diese Haftpflicht ist Pflicht.
Bei einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht kann die Kfz-Haftpflicht oder die Privathaftpflicht eines Fahrradfahrers nicht herangezogen werden. Hier springt auch beim Thema Schmerzensgeld die Verkehrsopferhilfe e. V. ein – in der Regel aber nur bei besonders schweren Verletzungen.
Bei Schulunfällen greift grundsätzlich nur die gesetzliche Unfallversicherung. Es sei denn, Dritte sind beteiligt. Fährt – Gott bewahre – jemand auf dem Schulweg dein Kind an, sind hier prinzipiell Forderungen auf Schmerzensgeld an die Kfz-Haftpflicht oder die Privathaftpflicht des Verkehrsteilnehmers möglich.
Bei Unfällen im Ausland ist die Rechtslage in vielen Fällen für dich als Laien unübersichtlich. Einen Anwalt für die Einforderung von Schmerzensgeld heranzuziehen, ist eine gute Idee. Ebenfalls von Bedeutung: EU oder Nicht-EU-Land. Beißt dich in Frankreich ein französischer Hund, gilt das französische Recht. Beißt dich der Hund vom deutschen Miturlauber, gilt deutsches Recht.
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