Der Honeymoon lässt einen schnell vergessen, dass sich Wege auch wieder trennen können. Besteht dann kein Ehevertrag, kann es zu vielen Auseinandersetzungen kommen. So ist zu klären, wie sich gemeinsamer Besitz aufteilen lässt oder was an Unterhalt für den Partner und die Kinder zu zahlen ist – und Anwalts- sowie Gerichtskosten schnellen in die Höhe. Dagegen kannst du dich nur bei sehr wenigen Versicherungen absichern. Allerdings ist eine Erstberatung im Privatrechtsschutz meist enthalten, manchmal sogar auch Anwaltskosten bis zu einer bestimmten Höhe. Es kommt also darauf an, wie sehr du dich in puncto Trennung und Unterhalt absichern möchtest. Je nachdem musst du deinen Versicherungsschutz um weitere Bausteine ergänzen, um Kosten bei der Scheidung oder Unterhaltsstreitigkeiten zu decken.
Eine Rechtsschutzversicherung hilft dir bei Scheidung oder bei Unterhaltsfragen durch die Übernahme der Kosten für eine Erstberatung oder Auskünfte. Nur sehr wenige Rechtsschutzversicherungen leisten darüber hinaus auch für Verfahrenskosten wie Anwalts- oder gar Gerichtskosten. Denn diese machen den Löwenanteil aus bei familienrechtlichen Streitigkeiten.
Wichtig zu wissen: Um einen Anwalt kommst du bei einer Scheidung leider nicht herum – und damit auch nicht um die Anwaltskosten. Denn in Deutschland muss ein Anwalt den Scheidungsantrag erarbeiten, einreichen und auch vor Gericht anwesend sein.
In einer Privatrechtsschutzversicherung ist eine Erstberatung meist inklusive, bei manchen auch Mediation. Nur wenige Rechtsschutzversicherungen leisten darüber hinaus. Zu beachten sind hier Maximalsummen, die zwischen „nur“ 250 Euro und etwa 30.000 Euro für anfallende Scheidungskosten variieren.
Entscheidend bei Scheidungen ist der Streitwert, auch Verfahrenswert genannt. Dieser berechnet sich aus
Anhand des Streitwertes werden letztlich die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren berechnet. Eine Scheidung kann leider ganz schön teuer werden.
Gegen diese Kosten versichern kannst du dich nur bei ganz wenigen Versicherungen mit dem Baustein Ehe-Rechtsschutz. Aber selbst mit solch einer Absicherung gilt immer eine Maximalsumme, bis zu der die Rechtsschutzversicherung die Scheidungskosten trägt.
Unser Tipp: Schnell findest du im Internet einen Scheidungskostenrechner, über den du Anwalts- und Gerichtskosten berechnen kannst. So machst du dir schnell eine Vorstellung von der Höhe eventuell anfallender Kosten.
Ähnliches gilt bei Unterhaltsstreitigkeiten, wenn ein Elternteil oder Partner etwa zu wenig Unterhalt zahlt und der andere es einklagen möchte – oder wenn dein Partner zu viel verlangt und du diese Ansprüche abwehren möchtest. Eine Rechtsschutzversicherung fürs Private greift hier nur bei Abschluss eines eigenen Bausteins – und diesen bieten nur wenige Rechtsschutzversicherungen als Ergänzung zu ihrer Privatrechtsschutzversicherung an.
Übernimmt deine Rechtschutzversicherung vielleicht keine Scheidungskosten, so kann sich der Abschluss trotzdem lohnen. Nämlich dann, wenn die Kosten für einen Mediator zur Konfliktlösung übernommen werden. Mit einer Mediation lassen sich in vielen Fällen die Kosten für die Scheidung nämlich senken. Dann brauchen dein Partner und du vielleicht nur einen gemeinsamen Anwalt – und auch die Verfahrensdauer wird abgekürzt.
Mit einer Rechtschutzversicherung hast du je nach Versicherung und Baustein oder Tarif folgende Unterstützung bei Scheidung, Trennung und Unterhaltsstreits:
Erstberatung | Mediation | kleinere Anwaltskosten | Anwalts- und Gerichtskosten |
---|---|---|---|
Eine solche Beratung ist meist im Grundschutz der Rechtsschutzversicherung enthalten und gibt dir erste Informationen zur Rechtslage an die Hand – wie zu deinen Pflichten und Rechten. | Dieser Service zur Konfliktlösung ist in vielen Rechtsschutz-Tarifen enthalten und kann die Gesamtkosten für Anwalt und Gericht bei etwa Scheidungen senken. | Manche Versicherungen leisten auch bis zu einer Höhe von etwa 2.500 Euro für Anwaltskosten. FRIDAY bietet dir diese Bedingungen – mit ROLAND, über unsere Rechtschutz-Kooperation. | Sehr wenige Rechtsschutzversicherungen bieten eine Kostenübernahme für Anwalt und Gericht bei Scheidung und Unterhalt an – bis zu einer Maximalsumme. |
Ehe, Partnerschaft, Scheidung, Unterhalt & Co. fallen bei Rechtsschutzversicherungen in den Bereich Familienrecht, abgesichert durch den Rechtsschutzbaustein für Privatrechtsschutz.
Bitte unterscheide: Familienrecht ist nicht gleich Familienrechtsschutz. Eine Familien-Rechtsschutzversicherung versichert die Familienmitglieder im jeweiligen Rechtsbereich. Eine solche Familienversicherung kannst du auch für Rechtsbereiche des Familienrechts abschließen wie etwa Unterhaltsrechtsschutz oder Ehe-Rechtsschutz.
Manche Versicherungen bieten im Privatrechtsschutz einen Extrabaustein für Ehe-Rechtsschutz sowie Unterhaltsrechtsschutz an. Über diese Bausteine ist dann auch die Kostenübernahme für Scheidung und Unterhaltsstreitigkeiten enthalten – je nach Tarif und Versicherung bis zu einer bestimmten Höhe.
Willst du beide Bereiche absichern, musst du meist auch beide Bausteine als Ergänzung zum Privat-Rechtsschutz abschließen – oder einen bestimmten Tarif wählen, der diese Bausteine inkludiert. Denn sowohl die Ehe-Rechtschutzversicherung als auch die Unterhalt-Rechtsschutzversicherung sind keine eigenständigen Versicherungen, sondern nur Bausteine der Privatrechtsschutzversicherung.
Ehe-Rechtsschutz und Unterhaltsrechtsschutz sind keine eigenständigen Versicherungen. Du musst sie in der Regel als ergänzende Bausteine zur Privathaftpflicht abschließen.
Welche Kosten in welcher Höhe deine Rechtschutzversicherung bei Familienstreitigkeiten übernimmt, ist von Versicherung zu Versicherung recht unterschiedlich. Hier musst du genau hinschauen, um dich gut abzusichern. Es gibt Rechtsschutzversicherungen, die bis zu mehreren zehntausend Euro leisten oder andere, die je nach Tarif zwischen 250 und 2.500 Euro leisten, wie etwa unser Partner Roland Rechtschutz. Davon zahlst du dann zwar keine komplette Scheidung, aber Schriftstücke prüfen oder Schreiben aufsetzen kann dein Anwalt dafür schon.
Eine solche Rechtsschutzversicherung gibt es sowohl für dich als einzelnen Versicherungsnehmer oder als Familienrechtsschutz. Letztere hat den Vorteil, dass der Versicherungsschutz dann für euch beide als Ehepartner gilt und damit auch die Verfahrenskosten für euch beide übernommen werden. Lebst du in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, prüfe bei der Rechtsschutzversicherung, ob diese auch solche einschließen.
Behalte zwei Dinge im Hinterkopf:
Eine Wartezeit, bevor eine Versicherung im Versicherungsfall leistet, begegnet uns bei mehreren Versicherungen. Das bedeutet: Nach Abschluss der jeweiligen Versicherung muss eine bestimmte Zeit vergehen, bis die Versicherung einen entsprechenden Versicherungsfall übernimmt.
Für dich heißt das: Du willst dich scheiden lassen und möchtest, dass deine Rechtschutzversicherung die Kosten dafür übernimmt? Das geht bei Scheidung z. B. erst nach 3 Jahren nach Vertragsabschluss. Vor der Scheidung nochmal eben schnell eine Rechtschutzversicherung abschließen, funktioniert also nicht – du musst die Kosten in vollem Umfang selbst tragen.
Ein Trostpflaster, wenn deine Scheidung bereits unmittelbar bevorsteht: Eine Erstberatung oder Chance zu mehr Auskünften rund um Scheidung und Unterhalt hast du meist im Privatrechtsschutz inklusive.
Ein weiterer Tipp: Schau auch noch einmal nach, ob die Rechtsschutzversicherung deiner Wahl einen Sofortrechtsschutz auch für rechtliche Unterstützung einräumt, wenn du kurz vor der Scheidung stehst. Hier sind die Kosten, die die Versicherung übernimmt, in der Regel niedriger, gedeckelt und es gelten weitere Bedingungen, aber immerhin kannst du damit vielleicht ein paar deiner Kosten decken.
Kannst du dir die teure Scheidung nicht leisten, so hast du mehrere Möglichkeiten, die Kosten zu decken:
a) Über einen Kostenvorschuss deines Ehegatten – als Teil der Unterhaltspflicht
b) Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, wenn ihr etwa beide die Kosten nicht tragen könnt.
Je nachdem, wer Versicherungsnehmer der Rechtsschutzversicherung ist, führt diese nach der Trennung auch weiter. Der Partner muss dann eine eigene Rechtsschutzversicherung nach der Trennung abschließen. Der ursprüngliche Versicherungsnehmer sollte dann auch den Ex-Partner aus der Police entfernen lassen. So ist jeder von euch weiterhin abgesichert.
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