Wildunfälle gehören zu den häufigsten Unfallursachen auf deutschen Straßen und verursachen jedes Jahr beträchtliche Sachschäden. Allein im Jahr 2023 wurden laut dem Deutschen Jagdverband über 295.000 Wildunfälle registriert. Besonders in ländlichen Gebieten und auf Landstraßen sind Kollisionen mit Wildtieren wie Rehen, Wildschweinen und Hirschen keine Seltenheit. Neben dem Schreck und der Gefahr für Leib und Leben stellt sich nach einem solchen Unfall oft die Frage: Welche Schäden übernimmt eigentlich die Versicherung?
Nicht jede Kollision mit einem Tier ist auch ein Wildunfall. Es handelt sich um einen Wildunfall, wenn ein Fahrzeug mit einem Haarwild zusammenstößt. Wichtig: Sowohl Tier als auch Fahrzeug müssen in Bewegung sein. Rammt ein Hirsch oder Wildschwein dein geparktes Auto, handelt es sich nicht um einen Wildunfall.
Laut Bundesjagdgesetz gelten folgende Arten als „Haarwild“:
Folgende Tiere gelten nicht als Haarwild:
Viele Versicherer decken mittlerweile auch Zusammenstöße mit Tieren, die nicht zum Haarwild gehören. Hierzu gehört auch FRIDAY.
Zusammenstoß mit einem Tier – egal welches: Wir decken die entstandenen Schäden ab.
Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit einem Wildtier entstanden sind, zahlt die Teilkasko. Ist dein Auto nach dem Unfall nicht mehr fahrtüchtig und muss abgeschleppt werden, übernimmt ebenfalls die Teilkaskoversicherung die Kosten.
Schäden, die durch Brems- oder Ausweichmanöver entstehen, sind nicht über die Teilkasko abgesichert. Diese können über die Vollkasko reguliert werden. Auch wenn es keinen Nachweis für einen Zusammenstoß mit einem Wildtier gibt, ist das ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Wird dein geparktes Fahrzeug von Wildschwein oder Hirsch gerammt, kannst du diesen Schaden ebenfalls über die Vollkaskoversicherung regulieren lassen.
Wurden bei dem Wildunfall Mitfahrer verletzt oder kam auch ein anderes Fahrzeug zu Schaden, ist das ein Fall für die Kfz-Haftpflicht. Sie übernimmt alle Kosten, die Dritten durch den Wildunfall entstanden sind.
Um Wildunfälle zu vermeiden, ist vor allem vorausschauendes Fahren gefragt. Mit diesen 5 Tipps kannst du die Gefahr für einen Zusammenstoß mit einem Wildtier verringern:
Wichtig zu wissen: Wildtiere sind häufig nicht alleine unterwegs. Überquert ein Tier in größerer Entfernung vor dir die Straße, bleibe bremsbereit und fahre mit geringerer Geschwindigkeit weiter. Du kannst auch die Hupe einsetzen, um Tiere zu verscheuchen.
Lässt sich ein Zusammenstoß nicht mehr verhindern, fasse dein Lenkrad gerade und mit beiden Händen, bremse so weit wie möglich ab und halte deine Spur. Dein Auto und auch das Tier werden die Kollision sehr wahrscheinlich nicht unbeschadet überstehen. Du stellst aber sicher, dass keine weiteren Personen auf der Gegenspur verletzt werden und verhinderst einen schlimmeren Zusammenstoß mit einem Baum.
Wie bei allen Unfällen gilt auch hier die wichtigste Regel: Ruhe bewahren! Befolge diese Schritte, um weiteren Schaden zu verhindern. Außerdem stellst du sicher, dass dein Schaden von der Versicherung schnell reguliert werden kann:
Gut zu wissen: Auch ein totes Tier darfst du nicht vom Unfallort mitnehmen. Du riskierst sonst eine Strafe wegen Wilderei.
Kontaktiere deine Kfz-Versicherung so schnell wie möglich nach dem Unfall. Du kannst deine Versicherung in der Regel telefonisch oder online erreichen. Bei FRIDAY kannst du deinen Wildunfall ganz einfach und schnell über unser Kundenportal MyFRIDAY einreichen. Folgende Informationen benötigen wir von dir:
Gut zu wissen: Bei FRIDAY kannst du entscheiden, ob du deinen Schaden reparieren lassen oder ausgezahlt haben möchtest.
Hast du in der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart, musst du diese auch bei einem Wildunfall zahlen. Deine Versicherung erstattet dir die Kosten für die Reparatur deines Fahrzeugs, bzw. den Wiederbeschaffungswert im Falle eines Totalschadens abzüglich deiner gewählten Selbstbeteiligung.
In den meisten Fällen nicht, denn es erfolgt keine Änderung der Schadenfreiheitsklasse, wenn der Schaden durch die Teilkasko reguliert wird. Die Teilkasko übernimmt die Kosten für nicht selbstverschuldete Unfälle. Deshalb gibt es hier keine Schadenfreiheitsklasse. Zahlt deine Vollkasko den Schaden, weil dieser an deinem Auto bei einem Ausweichmanöver entstanden ist, wirst du in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.
Ja, in den meisten Bundesländern in Deutschland besteht eine Meldepflicht bei einem Wildunfall. Nach den jeweiligen Landesjagdgesetzen muss die Polizei informiert werden, die dann den zuständigen Jagdpächter benachrichtigt. Dies gilt jedoch nicht in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – in diesen Bundesländern ist eine Meldung gesetzlich nicht verpflichtend, wird jedoch dringend empfohlen. Denn: Lässt du ein verletztes Tier einfach liegen oder weiterlaufen, verstößt du gegen das Tierschutzgesetz. Hier drohen Geldbußen von bis zu 5.000 € wegen Tierquälerei.
Ja, das ist möglich, da das Verlassen des Unfallortes nach einem Wildunfall nicht als Fahrerflucht gewertet wird. Zum Wohle des Tieres solltest du die Polizei immer sofort nach dem Unfall informieren. Auch wenn du den Unfall der Versicherung melden möchtest, solltest du die Polizei direkt nach dem Unfall verständigen, damit sie den Unfall aufnehmen kann. Du benötigst eine polizeiliche Bescheinigung des Wildunfalls, um deine Ansprüche bei der Versicherung geltend zu machen. Ohne diese Bescheinigung riskierst du, dass die Versicherung die Schadensregulierung ablehnt und du auf den Kosten sitzen bleibst.
Ein Wildunfall ist in der Regel nicht strafbar, wenn der Autofahrer angemessen reagiert. Nach einem Wildunfall sollte die Unfallstelle gesichert und die Polizei benachrichtigt werden, um die ordnungsgemäße Abwicklung sicherzustellen. Wenn der Unfall hingegen nicht gemeldet wird, kann dies in vielen Bundesländern als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, da der Unfallverursacher die Meldepflicht verletzt. In Fällen, in denen das verletzte Tier unversorgt zurückgelassen wird und leidet, könnte auch das Tierschutzgesetz greifen, was unter Umständen eine strafrechtliche Konsequenz nach sich ziehen kann.
Ist ein Gutachter notwendig, um den Schaden zu bewerten und die Unfallursache eindeutig festzustellen, wird dieser in der Regel von der Versicherung beauftragt und bezahlt. Falls du selbst einen Gutachter bestellt hast, übernimmt die Versicherung die Kosten meistens nicht.
Nach mehr als 20 Jahren in der Versicherungsbranche ist Andreas unser Experte für Produkt und Underwriting. Seit 2021 ist er Teil von FRIDAY und leitet das Operations Team. Er weiß also ganz genau, welche Fragen und Probleme unsere Kunden rund um das Thema Versicherungen umtreiben.
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