Einige Versicherungen bieten heute die Versicherung von Taschendiebstahl über die Außenversicherung der Hausrat an. Klassischerweise ist der Taschendiebstahl als einfacher Diebstahl jedoch nicht über die Hausrat versichert – ebenso wenig über eine private Haftpflicht. Mehr zum Thema, welche Versicherung bei Taschenraub und Taschendiebstahl zahlt, liest du in diesem Beitrag.
Der Taschendiebstahl gilt strafrechtlich als Diebstahl nach § 242 des deutschen Strafgesetzbuches. Er gehört zur sogenannten Straßenkriminalität. Dabei entwenden die Täter Handtasche, Rucksack oder sonstige Dinge, die du für gewöhnlich am Körper trägst. Neben der Geldbörse gehört natürlich längst auch dein Handy zu den gefährdeten Wertsachen. Schön wäre es, wenn es für einen solchen Taschendiebstahl eine Diebstahlversicherung gäbe. Doch der Taschendiebstahl zählt zu den sogenannten einfachen Diebstählen – und in der Regel kommen weder Hausratversicherung noch private Haftpflicht dafür auf.
Aber gibt es überhaupt eine Versicherung gegen Taschendiebstahl? Ja. Einige Hausratversicherungen bieten mittlerweile spezielle Tarife an, die dich bis zu einer festgelegten Entschädigungsgrenze gegen den Taschendiebstahl versichern. Hier sind die Details des Tarifs ausschlaggebend.
Bargeld wird häufig nur in geringem Umfang abgesichert. Über die Außenversicherung in der Hausratversicherung kann aber zum Beispiel der Diebstahl deiner Sporttasche aus der Garderobe versichert sein.
Moderne Hausratversicherungen bieten heute auch die Absicherung gegen Taschendiebstahl an, der in der Regel als einfacher Diebstahl in der Regel nicht mitversichert ist.
Taschendiebstahl und Taschenraub sind beide Formen von Diebstahl, bei denen eine Tasche entwendet oder Wertgegenstände aus einer Tasche gestohlen werden. Der Unterschied zwischen den beiden liegt jedoch in der Art und Weise, wie der Diebstahl begangen wird.
Beim Taschendiebstahl nutzt der Dieb meist geschickte Ablenkungstechniken, um unbemerkt an den Inhalt der Tasche zu gelangen. Der Dieb stiehlt die Gegenstände aus der Tasche, ohne dass das Opfer es bemerkt. Meistens handelt es sich dabei um Geld, Kreditkarten, Schlüssel oder andere Wertgegenstände.
Beim Taschenraub hingegen wird die Tasche oder der Rucksack mit Gewalt vom Opfer weggerissen. Der wichtige Unterschied hier ist, körperliche Gewalt angewendet wird, um an den Inhalt zu gelangen. Hierbei geht es darum, das Opfer zu überfallen und die Tasche schnell und gewaltsam zu entwenden.
Um zu verstehen, in welchen Fällen ein Taschendiebstahl versichert ist, ist es hilfreich, verschiedene Arten des Diebstahls, die der Gesetzgeber und Versicherungen unterscheiden, zu kennen. Im Wesentlichen gibt es drei unterschiedliche Arten von Diebstahl. Der Taschendiebstahl zählt dabei zu den einfachen Diebstählen:
Der sogenannte Handtaschenraub und auch der Diebstahl einer Tasche bei einem Einbruch ist in der Hausratversicherung abgesichert. Ob du auch den einfachen Taschendiebstahl nachträglich mitversichern lassen kannst, erfragst du am besten bei deiner bestehenden Hausratversicherung.
Hausratversicherungen passen ihre Leistungen regelmäßig an. Hast du noch keine Hausratversicherung, bist aber viel unterwegs, dann schaue dir entsprechende Angebote an. Die Personalisierung deiner Hausrat ist heute auch über die klassischen Bausteine Fahrrad-Diebstahl, Glasbruch oder Elementarschadenversicherung hinaus möglich.
Darüber hinaus hilft es dir sicher, die wichtigsten modernen Tricks der Taschendiebe zu kennen, um dein Hab und Gut im Urlaub oder unterwegs in der City zu schützen.
Taschendiebe kennen kein Erbarmen! Mit diesen und anderen Tricks stehlen die Diebe Taschen und Wertgegenstände aus Taschen und Rucksäcken ihrer Opfer:
Vorsicht ist besser als Nachsicht. Wer die Tricks der Taschendiebe kennt, kann sich auch gut davor schützen, Opfer eines Taschendiebstahls zu werden. Mit diesen Vorkehrungen machst du es Langfingern schwer:
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