Autoversicherung umschreiben: Was du bei einem Halterwechsel in Bezug auf deine Kfz-Versicherung wissen musst...

Aktualisiert am: 12. September 2024

Fahrzeug umschreiben meint im Volksmund, einen Halterwechsel bei der Zulassungsstelle vornehmen. In den meisten Fällen von Halterwechsel kannst du die bestehende Kfz-Versicherung für das Fahrzeug auch direkt wechseln, in anderen erst zum nächsten regulären Kündigungstermin. Geschieht der Halterwechsel innerhalb der Familie, prüfe, ob sich auch die zugehörige günstige Schadenfreiheitsklasse übertragen lässt. Dann kannst du Prozente in den Versicherungsbeiträgen sparen. Für die Übernahme gelten jedoch strenge Regeln …

Geht ein Auto von einem anderen Halter auf dich über – ob durch Kauf oder Erbe –, musst du das Auto auf deinen Namen umschreiben lassen. Das tust du auf der Zulassungsstelle. Bitte nimm dafür 

  • Zulassungsbescheinigung I und II,
  • eVB-Nummer,
  • Personalausweis,
  • evtl. das Kennzeichen und
  • den letzten Prüfbericht, die HU mit.

Kfz-Versicherung und Halterwechsel: Recht auf Wechsel der Kfz-Versicherung bis auf eine Ausnahme

Bei einem Halterwechsel hast du das Recht, die Kfz-Versicherung zu wechseln, du musst nicht die bestehende Kfz-Versicherung weiterführen. Ein bevorstehender Halterwechsel ist also eine gute Gelegenheit, die Kfz-Versicherung auf den Prüfstand zu stellen, ob sie von Kosten und Leistung überzeugt. Oder ob der Wechsel nicht besser wäre in eine andere günstige Autoversicherung.

Halterwechsel durch Todesfall des Halters: Kfz-Versicherung wird mit „vererbt“

Eine Ausnahme bei Halterwechsel gilt im Todesfall des Halters und direkter Vererbung und Übernahme des Autos: In diesem Fall „erbst“ du auch die Kfz-Versicherung. Die Autoversicherung wechseln kannst du dann erst zum nächsten regulären Kündigungstermin. Oder wenn du ein Sonderkündigungsrecht ausübst – wie nach einem Schadenfall oder nach einer Beitragserhöhung.

Halterwechsel in der Familie, bei der Kfz-Versicherung sparen

Manchmal wird ein Auto auch in der Familie weitergegeben, es findet also in der Familie ein Halterwechsel statt. Ist das bei dir der Fall, so kannst du eventuell mehrere Prozente bei der Kfz-Versicherung sparen – oder eben deine Kinder. 

In der Kfz-Versicherung sparen, Übertragung der Schadenfreiheitsklasse

Oft wollen Eltern ihren Kindern die SF-Klasse übertragen – damit ihre Beiträge für die Kfz-Versicherung sinken. Sind die Kinder Fahranfänger, haben die Versicherungen sich gegen das erhöhte Unfallrisiko jedoch abgesichert – mit der Regel: die übertragenen schadenfreien Jahre auf die Jahre des Führerscheinbesitzes der Kinder zu begrenzen sowie auf die Jahre in der das Auto überwiegend auch von den Kindern gefahren wurde. Trotzdem gibt es einige Fälle, in denen die Übertragung der SF-Klasse profitabel ist. Allerdings können die übertragenen SF-Klassen nicht mehr von den Eltern selbst genutzt werden. 

3 klassische Fälle für die Übernahme der SF-Klasse: Wenn die Großeltern nicht mehr selber Auto fahren. Wenn die Eltern den Zweitwagen abgeben. Oder im Erbfall.

Wer kann deine SF-Klasse übernehmen?

Beim Wechseln deiner Kfz-Versicherung ist die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse ein wichtiger Punkt. Denn eine langjährige, durch unfallfreies Fahren erworbene günstige SF-Klasse senkt die Beiträge der Kfz-Versicherung um einige Prozent.

Da die Schadenfreiheitsklasse jedoch in der Regel an eine Person gebunden ist, ist die Übernahme der SF-Klasse nur in besonderen Fällen möglich. Die SF-Klasse untereinander weitergeben können nur: 

  • Ehegatten oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
  • Großeltern und Enkel in häuslicher Gemeinschaft
  • Geschwister, die in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Kinder und Eltern
  • Schwiegereltern mit Schwiegerkindern in häuslicher Gemeinschaft
  • Arbeitgeber an seine Angestellten

Bleibe auf dem aktuellen Stand

Melde dich für den FRIDAY Newsletter an und erhalte Informationen zu Produktneuheiten, limitierten Aktionen, persönliche Angebote und nützliche Tipps rund ums Thema Versicherungen.

Newsletter Icon

Voraussetzungen für die Übertragung der SF-Klasse in der Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherungen müssen Missbrauch vorbeugen – und verlangen deshalb Nachweise und schreiben bestimmte Voraussetzungen für das Übertragen der Schadenfreiheitsklasse vor. Daher gelten hier folgende Regeln: 

  • Du willst die SF-Klasse von Großeltern oder Geschwistern oder Eltern übernehmen? Dafür du benötigst einen Nachweis, den du deiner Kfz-Versicherung vorlegst.
  • Das Auto, für das du die Schadenfreiheitsklasse übernimmst, musst du auch vorher schon gefahren sein. Und zwar als eingetragener Fahrer. Sorge also dafür, dass du rechtzeitig in den Fahrerkreis der Kfz-Versicherung aufgenommen wirst.
  • Du besitzt als Fahranfänger nur 3 Jahre Fahrerfahrung? Dann darfst du maximal 3 Jahre der Schadenfreiheitsklasse übernehmen – auch wenn dein Großvater 20 Jahre lang eine günstige SF-Klasse „erfahren“ hat.

Wann macht es Sinn, den Halter zu wechseln und die SF-Klasse zu übertragen?

Die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, macht nur in ganz bestimmten Fällen wirklich Sinn. Denn dein SF-Rabatt ist nach der Übertragung unwiederbringlich verloren.

Deshalb sollte der Überträger der Schadenfreiheitsklasse sicher sein, dass er in Zukunft auf sein Auto verzichtet. Zum Beispiel, weil er sich aus Altersgründen nicht wieder hinter ein Steuer setzen mag. Günstig für die Übertragung der SF-Klasse sind die folgenden Fälle: 

  • bei Rentenantritt und Abgabe des Autos
    Kinder oder Enkel profitieren von der Rabattübertragung, wenn ältere Semester für die Zukunft auf Bus, Bahn oder Rad umsteigen.
  • bei Abgabe des Führerscheins
    Mutter, Vater oder Großeltern wollen das Fahren ganz aufgeben? Kinder oder Enkel können die Schadenfreiheitsklasse ihrer Kfz-Versicherung übernehmen.
  • bei Aufgabe eines Zweitwagens
    Eltern oder Großeltern brauchen keinen Zweitwagen mehr? Und der Nachwuchs oder Enkel ist den Zweitwagen ohnehin oft gefahren? Sie können den Schadenfreiheitsrabatt für den Zweitwagen übernehmen. Die Schadenfreiheitsklasse der Eltern oder Großeltern für den Erstwagen bleibt erhalten.
  • im Erbfall
    Ein Trostpflaster im Sterbefall – wer ein Auto erbt, kann auch die SF-Klasse erben.  

In 90 Sekunden zum Beitrag

Halterwechsel, Versicherungswechsel? Prüfe FRIDAY für dich – als Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko. Auch in der innovativen Variante für Wenigfahrer: FRIDAY Zahl-pro-Kilometer.

SF-Klasse übertragen: so wird’s gemacht

Erfüllst du die Voraussetzungen, ist die Übertragung der SF-Klasse in der Regel kein Problem: 

  1. Frag bei deiner Kfz-Versicherung zu den Details der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse nach – es gibt Unterschiede beim Vorgehen.
  2. Vergleiche online, ob du beim Wechsel deiner Kfz-Versicherung Vorteile einfährst – eine neue Versicherung übernimmt deinen dir übertragenen SF-Rabatt.
  3. Du bist Fahranfänger? Dann beachte, dass du als SF-Rabatt maximal so viele Jahre übernehmen kannst wie du selbst deinen Führerschein besitzt
  4. Fordere die Unterlagen für die Übertragung des SF-Klasse von deiner neuen Kfz-Versicherung an.

Kfz-Versicherung wechseln und SF-Klasse trotzdem übernehmen? Geht das?

Ja – das geht in der Regel ohne Probleme. Die neue Kfz-Versicherung erkennt deine Übernahme der Schadenfreiheitsklasse an. Frage jedoch zur Sicherheit vor dem Abschluss eines neuen Vertrages konkret dazu nach. 

Von deiner neuen Kfz-Versicherung erhältst du ein Formular für die Übertragung der SF-Klasse, welches du einfach ausfüllst und zurückschickst.

Bei FRIDAY arbeiten Entwickler, Coder, UX-Designer und Scrum Master zusammen mit Aktuaren und Schadensexperten. Wir investieren Zeit und Energie, um FRIDAY gemeinsam nach vorn zu bringen. Dabei lassen wir uns aber nie die Chance entgehen, unsere Erfolge laut zu feiern.

Newsletter

News und Tipps direkt in dein Postfach.

Du kannst dich jederzeit über den Abmelde-Link in unseren E-Mails oder über unser Kontaktformular abmelden.

FRIDAY ist Teil der Schweizer Baloise Gruppe.

logo