Ein Wasserschaden in der Mietwohnung ist ein Ärgernis, das zu großen Beeinträchtigungen deiner Wohnsituation führen kann. Nasse Wände, kaputte Böden oder defekte Sanitäranlagen können die Folge sein. In welchen Fällen du bei einem Wasserschaden eine Mietminderung durchsetzen kannst und worauf du achten solltest, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, kannst du in diesem Artikel nachlesen.
Der Vermieter ist verpflichtet, die vermietete Wohnung in einem mangelfreien Zustand zu halten. Ein Wasserschaden kann Ursache dafür sein, dass dies nicht mehr der Fall ist. Ob es rechtlich zulässig ist, dass du nach einem Wasserschaden in der Mietwohnung die Miete mindern darfst, hängt von zwei Dingen ab:
Nicht jeder Feuchtigkeitsschaden gilt automatisch als Wasserschaden. Kleinere und leicht behebbare Feuchtigkeitsprobleme, beispielsweise durch Kondenswasserbildung oder kurzzeitige und geringfügige Undichtigkeiten, sind rechtlich betrachtet nicht unbedingt Wasserschäden.
Wenn der Wasserschaden zu erheblichen Einschränkungen in der Nutzung deiner Wohnung führt, hast du das Recht, die Miete entsprechend zu mindern. Die genaue Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere des Schadens und den damit verbundenen Beeinträchtigungen ab.
Bist du selbst der Verursacher des Wasserschadens, schließt das eine Mietminderung aus. Du musst dann in der Regel die Kosten für die Instandsetzung tragen. Wende dich in diesem Fall an deine Privathaftpflichtversicherung, sie deckt Mietsachschäden ab. Kaputte Einrichtungsgegenstände ersetzt dir die Hausratversicherung nach einem Leitungswasserschaden.
Ist der Wasserschaden in deiner Wohnung durch einen Nachbarn verschuldet worden oder trägt der Vermieter die Verantwortung, darfst du dein Recht auf Mietminderung in Anspruch nehmen.
Dein Vermieter ist verpflichtet, die Mietminderung aufgrund eines Wasserschadens zu akzeptieren, wenn die Beeinträchtigungen nachweislich gegeben sind und die Miete im rechtlich erlaubten Rahmen gemindert wurde. Sollte dein Vermieter die Minderung ablehnen oder die Höhe der Minderung nicht akzeptieren, solltest du dir rechtlichen Rat einholen, um deine Rechte eventuell gerichtlich einzuklagen. Dein Vermieter kann dann zur Zahlung der geminderten Miete sowie eventuell zu Schadensersatz verpflichtet werden.
Um wie viel Prozent du deine Miete senken darfst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt hierfür Richtwerte und Mietminderungstabellen zur Orientierung. Die genaue Minderungsquote bemisst sich daran, wie stark der Wasserschaden die Nutzung deiner Wohnung beeinträchtigt. Je größer die Beeinträchtigung ist, desto höher fällt deine Mietminderung aus.
Wichtig! Bitte beachte, es handelt sich hier um grobe Richtwerte. Lass dich im Schadensfall am besten von einem Mieterverein oder dem Verbraucherschutz beraten.
Der Einsatz von Trocknungsgeräten zur Entfeuchtung der Räume nach einem Wasserschaden ist in der Regel notwendig. So wird Schimmel als Folgeschaden verhindert.
In den meisten Fällen wird der Einsatz von Trocknungsgeräten als vorübergehende Maßnahme betrachtet, die zur Schadensbegrenzung notwendig ist. Ist die Nutzung deiner Räume jedoch länger erheblich eingeschränkt, ist eine Mietminderung möglich. Auch hier gilt: Der prozentuale Anteil einer Mietminderung ist von deinem individuellen Fall abhängig.
In manchen Fällen können die Auswirkungen des Wasserschadens so gravierend sein, dass eine fristlose Kündigung des Mietvertrags gerechtfertigt ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Wohnung aufgrund des Wasserschadens unbewohnbar wird oder die Gesundheit der Mieter gefährdet ist. In dem Fall musst du dich nicht an die Kündigungsfrist im Mietvertrag halten.
Wurde durch einen Wasserschaden, den dein Vermieter oder ein Nachbar zu verantworten hat, dein persönliches Eigentum wie Möbel oder Elektrogeräte beschädigt, hast du das Recht auf Schadensersatz. Hierbei ist wichtig, dass du den Schaden dokumentierst und gegebenenfalls eine Wertminderung nachweisen kannst.
Beachte die folgenden Punkte, damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist. Denn minderst du deine Miete nach einem Wasserschaden unrechtmäßig oder in hohem Maße, kann es im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter kommen.
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